Volksvertreter Jürgen Lauber-Nöll
Stellungnahme zur Petition Keine Errichtung des Industrie- und Gewerbegebietes Münchholzhausen Nord
FDP zuletzt bearbeitet am 15.01.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal freue ich mich über das bürgerliche Engagement, das in Ihrer Petition zum Ausdruck kommt.
Ich habe bereits im Bauausschuss (dessen Vorsitzender ich bin) gegen alle Vorlagen zum Ankauf von Grundstücken durch die Stadt in Bezug auf das geplante Gewerbegebiet gestimmt. Ich habe dies - als Mitglied der FDP-Fraktion -- auch in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung getan, abweichend vom Abstimmungsverhalten meiner eigenen Fraktion, und auch mit einer ausdrücklichen Wortmeldung, in der ich mein Abstimmungsverhalten begründet habe. Die von Ihnen genannten Gründe habe ich teilweise bereits selbst im Bauausschuss bzw. in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Ich stimme den in Ihrer Petition genannten Punkten daher natürlich zu.
Ein für mich noch wesentlicher Punkt ist aber auch wie folgt:
Münchholzhausen darf nicht dafür "bestraft" werden, dass die Stadt es versäumt hat, rechtzeitig eine intelligente Suche nach bzw. einen intelligenten Ausweis von geeigneten Gewerbeflächen durchzuführen, die einen weniger starken Eingriff in die Natur und in das unmittelbare Lebensumfeld der Bürger bedeutet, als dies bei einer neuen Gewerbeansiedlung in unmittelbarer Nähe zu einem Dorf und zu einem gerade erst beschlossenen neuen Baugebiet der Fall ist. Da solche Suchen / solche Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen, ist mir durchaus bewusst, dass hierfür nicht nur der gegenwärtige hauptamtliche Magistrat und die gegenwärtigen Mehrheitsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung verantwortlich sind.
Dadurch, dass das Gewerbesteueraufkommen bzw. dessen Verteilung auf die verschiedenen Kommunen sich allein danach richtet, in welcher Stadt/Gemeinde ein Gewerbebetrieb bzw. eine Betriebsstätte liegt, trägt die derzeitige Gesetzeslage dazu bei, dass gemeindeübergreifende Kooperationen zum Ausweis von Gewerbegebieten nur recht selten erfolgen und dass die Ansiedlung von Gewerbebetrieben stets im Wege einer "Kleinstaaterei" von jeder Kommune einzeln betrieben wird. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Gewerbesteuergesetz bestehen schon sehr lange (was nicht heißt, dass man sie nicht ändern könnte; im Fall von Windkraftanlagen gibt es im Gewerbesteuergesetz bereits eine abweichende Verteilungsregelung). Bei der aktuellen Gesetzeslage dürfte aber ein gemeinsames Konzept der Stadt Wetzlar mit der Stadt Gießen und/oder mit der Gemeinde Hüttenberg wohl illusorisch bleiben.
Ich befürchte, dass sich das Gewerbegebiet letztlich nicht verhindern lassen wird. Erstaunlich für mich ist, dass gerade die Grünen-Fraktion hier nicht mehr Einfluss genommen hat (allerdings weiß ich sehr wohl um die Problematik, dass bei Koalitionsvereinbarungen "Kröten" geschluckt werden müssen, um andere Ziele durchsetzen zu können).
Was jedoch - bei gutem Willen der Entscheidungsträger im Magistrat und in den Mehrheitsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung - möglich sein könnte, wäre, auf die Art des anzusiedelnden Gewerbes Einfluss zu nehmen und vor Allem soweit irgend möglich eine für die Bürger einigermaßen verträgliche Lösung zu finden (Bürgerbeteiligungsverfahren). Dies findet übrigens auch die vollste Unterstützung meiner Kollegen aus der FDP-Fraktion.
Ein entsprechendes Bürgerbeteiligungsverfahren VOR dem Ankauf von Grundstücken durch die Stadt haben die Vertreter der CDU-Fraktion gefordert, und auch ich unterstütze persönlich ausdrücklich diese Forderung der CDU-Fraktion. Wenn die Grundstücke erst einmal von der Stadt angekauft sind, wächst der Druck natürlich erheblich, auch an den bisherigen Planungen festzuhalten.
Ein Bürgerbeteiligungsverfahren schützt zwar höchstwahrscheinlich das Naherholungsgebiet nicht und vermeidet auch die sonstigen, in Ihrer Petition aufgezeigten nachteiligen Folgen für die Natur nicht, aber es kann die nachteiligen Folgen wenigstens abmildern.
Wichtig ist, mit den Entscheidungsträgern im Magistrat und bei den Mehrheitsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung sowie auch mit den potenziell am Standort Münchholzhausen interessierten Unternehmen im Gespräch zu bleiben, um überhaupt Einfluss nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lauber-Nöll