Volksvertreter Jürgen Lauber-Nöll
Stellungnahme zur Petition Keine Errichtung des Industrie- und Gewerbegebietes Münchholzhausen Nord
FDP zuletzt bearbeitet am 15.01.2018
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal freue ich mich über das bürgerliche Engagement, das in Ihrer Petition zum Ausdruck kommt.
Ich habe bereits im Bauausschuss (dessen Vorsitzender ich bin) gegen alle Vorlagen zum Ankauf von Grundstücken durch die Stadt in Bezug auf das geplante Gewerbegebiet gestimmt. Ich habe dies - als Mitglied der FDP-Fraktion -- auch in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung getan, abweichend vom Abstimmungsverhalten meiner eigenen Fraktion, und auch mit einer ausdrücklichen Wortmeldung, in der ich mein Abstimmungsverhalten begründet habe. Die von Ihnen genannten Gründe habe ich teilweise bereits selbst im Bauausschuss bzw. in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Ich stimme den in Ihrer Petition genannten Punkten daher natürlich zu.
Ein für mich noch wesentlicher Punkt ist aber auch wie folgt:
Münchholzhausen darf nicht dafür "bestraft" werden, dass die Stadt es versäumt hat, rechtzeitig eine intelligente Suche nach bzw. einen intelligenten Ausweis von geeigneten Gewerbeflächen durchzuführen, die einen weniger starken Eingriff in die Natur und in das unmittelbare Lebensumfeld der Bürger bedeutet, als dies bei einer neuen Gewerbeansiedlung in unmittelbarer Nähe zu einem Dorf und zu einem gerade erst beschlossenen neuen Baugebiet der Fall ist. Da solche Suchen / solche Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen, ist mir durchaus bewusst, dass hierfür nicht nur der gegenwärtige hauptamtliche Magistrat und die gegenwärtigen Mehrheitsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung verantwortlich sind.
Dadurch, dass das Gewerbesteueraufkommen bzw. dessen Verteilung auf die verschiedenen Kommunen sich allein danach richtet, in welcher Stadt/Gemeinde ein Gewerbebetrieb bzw. eine Betriebsstätte liegt, trägt die derzeitige Gesetzeslage dazu bei, dass gemeindeübergreifende Kooperationen zum Ausweis von Gewerbegebieten nur recht selten erfolgen und dass die Ansiedlung von Gewerbebetrieben stets im Wege einer "Kleinstaaterei" von jeder Kommune einzeln betrieben wird. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Gewerbesteuergesetz bestehen schon sehr lange (was nicht heißt, dass man sie nicht ändern könnte; im Fall von Windkraftanlagen gibt es im Gewerbesteuergesetz bereits eine abweichende Verteilungsregelung). Bei der aktuellen Gesetzeslage dürfte aber ein gemeinsames Konzept der Stadt Wetzlar mit der Stadt Gießen und/oder mit der Gemeinde Hüttenberg wohl illusorisch bleiben.
Ich befürchte, dass sich das Gewerbegebiet letztlich nicht verhindern lassen wird. Erstaunlich für mich ist, dass gerade die Grünen-Fraktion hier nicht mehr Einfluss genommen hat (allerdings weiß ich sehr wohl um die Problematik, dass bei Koalitionsvereinbarungen "Kröten" geschluckt werden müssen, um andere Ziele durchsetzen zu können).
Was jedoch - bei gutem Willen der Entscheidungsträger im Magistrat und in den Mehrheitsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung - möglich sein könnte, wäre, auf die Art des anzusiedelnden Gewerbes Einfluss zu nehmen und vor Allem soweit irgend möglich eine für die Bürger einigermaßen verträgliche Lösung zu finden (Bürgerbeteiligungsverfahren). Dies findet übrigens auch die vollste Unterstützung meiner Kollegen aus der FDP-Fraktion.
Ein entsprechendes Bürgerbeteiligungsverfahren VOR dem Ankauf von Grundstücken durch die Stadt haben die Vertreter der CDU-Fraktion gefordert, und auch ich unterstütze persönlich ausdrücklich diese Forderung der CDU-Fraktion. Wenn die Grundstücke erst einmal von der Stadt angekauft sind, wächst der Druck natürlich erheblich, auch an den bisherigen Planungen festzuhalten.
Ein Bürgerbeteiligungsverfahren schützt zwar höchstwahrscheinlich das Naherholungsgebiet nicht und vermeidet auch die sonstigen, in Ihrer Petition aufgezeigten nachteiligen Folgen für die Natur nicht, aber es kann die nachteiligen Folgen wenigstens abmildern.
Wichtig ist, mit den Entscheidungsträgern im Magistrat und bei den Mehrheitsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung sowie auch mit den potenziell am Standort Münchholzhausen interessierten Unternehmen im Gespräch zu bleiben, um überhaupt Einfluss nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lauber-Nöll
Stellungnahme zur Petition Einführung von wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen in der Stadt Wetzlar
FDP zuletzt bearbeitet am 19.09.2017
Ich enthalte mich.
Nicht nur ich, sondern die gesamte FDP-Fraktion, sehen in der Höhe der angekündigten Zahlungen für die betroffenen Anwohner in der Wetzlarer Straße und der Rechtenbacher Straße in Münchholzhausen ein Problem, das Anlass zu großer Sorge gibt. Der Durchschnitt für Anliegerbeiträge in Deutschland liegt zwischen EUR 5.000 und EUR 10.000 pro Maßnahme. So hohe Beiträge wie jetzt in Münchholzhausen kommen zwar vor, sind aber nach meinen vorläufigen Recherchen äußerst selten. Wir haben nach vielem Nachfragen jetzt erfahren, aus welchen vier Komponenten sich die Zahlungen zusammensetzen, und auch einige Details zur geplanten Umsetzung erhalten. Jedoch lässt das Wenige, was wir an Informationen über die absolute Höhe und die Zusammensetzung der Gesamtaufwendungen, die auf die Anlieger umgelegt werden sollen, erhalten haben, noch viele Fragen offen. Wir als FDP-Fraktion möchten Straßenbeiträge auf einem Niveau, das von den Eigentümern tragbar ist. Wichtig ist auch, dass die Art der Aufteilung (Wer muss bezahlen und was sind die Kriterien dafür? Welche Maßnahmen sind tatsächlich angemessen?) fair und nachvollziehbar sind.
Ob wiederkehrende Straßenbeiträge wirklich eine Lösung sind, muss genau geprüft werden. Im Durchschnitt, bezogen auf alle Grundstückseigentümer in Wetzlar einschließlich der Stadtteile, ergeben sich durchaus deutlich niedrigere Beträge, als wenn die Beiträge nach dem bisherigen Verfahren erhoben werden; so jedenfalls bei einer grob überschlägigen Betrachtung, die die durchschnittlichen Summen der auf die Anlieger umzulegenden Kosten in ganz Wetzlar im Laufe der Jahre ins Verhältnis zu den beitragspflichtigen Grundstücken setzt. Allerdings ist die Berechnung komplex, und alle notwendigen Daten für eine ständig wiederkehrende Neuberechnung der auf jedes Grundstück in Wetzlar entfallenen Beiträge müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das dürfte zu deutlich höheren Aufwand in der Stadtverwaltung führen.
Ein wesentlicher Nachteil bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen ist, dass keineswegs die Beiträge auf alle Grundstücke in Wetzlar verteilt werden. Es müssen relativ kleine Bezirke gebildet werden. Dabei kann es sein, dass schon allein in Münchholzhausen nicht nur ein, sondern zwei Bezirke zu bilden sind. Wenn dann so hohe Kosten anfallen, wie dies jetzt offenkundig der Fall ist, bleibt die Gruppe, die die Kosten tragen muss, auch bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen recht klein. In jedem Fall müssten bei der gegenwärtig diskutierten Maßnahme in Münchholzhausen auch bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen die kompletten Anliegerbeiträge aus Münchholzhausen heraus getragen werden.
Es besteht auch das Risiko, dass bei Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge Anlieger, bei denen eine Straße erneuert wird, Forderungen stellen, die deutlich höher sind, als wenn sie die Straßenbeiträge selbst, d.h. nur in einer kleinen Gruppe, stemmen müssten. Ferner wird es kaum vermeidbar sein, dass Eigentümer jahrzehntelang Beiträge bezahlen, ohne das sie selbst jemals einen Vorteil daraus haben.
Der Münchholzhäuser Ortsbeirat hat beantragt, dass die Stadtverwaltung und der Magistrat das Für und Wider einer Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen prüfen. Da eine solche Prüfung in jedem Fall sinnvoll und auch notwendig ist, habe ich, wie meine gesamte Fraktion, den Prüfungsantrag in der Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich mitgetragen. Erst wenn hier belastbare Ergebnisse vorliegen, werden wir in der Lage sein, zu entscheiden, was zum einen für die Stadt sinnvoll ist und zum anderen die Bürger vor existenzgefährdend hohen Beiträgen schützt.
Ob die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge den konkret betroffenen Anliegern in Münchholzhausen nutzt, d.h. ob eine solche Neuregelung für sie überhaupt noch zur Anwendung käme, wird von der Stadtverwaltung ebenfalls geprüft.
Auf Basis dessen kann ich mich zum momentanen Zeitpunkt bei der Petition daher leider nur enthalten.
In jedem Fall finde ich es aber großartig, dass es hier Bürger gibt, die sich Gedanken machen und sich für das Wohl der Menschen in unserer Stadt einsetzen, auch wenn sie selbst von einer Maßnahme nicht unmittelbar betroffen sind. Es gibt leider viel zu wenig Menschen, die zu einem solchen Engagement bereit sind!
Viele Grüße
Jürgen Lauber-Nöll
Jürgen Lauber-Nöll | |
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Partei: | FDP |
Neuwahl: | 2021 |
Funktion: | Stadtverordenter |
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