Volksvertreter Jürgen Kessing
Stellungnahme zur Petition Keine kürzeren Öffnungszeiten des Biergartens Rössle - Betrieb bis 23Uhr!
zuletzt bearbeitet am 20.06.2024
Ich lehne ab.
Die Stadt hat im vergangenen Jahr leider mehrfache Verstöße der Biergartenbetreiber wegen ausgedehnter Öffnungszeiten und Lärm feststellen müssen und auch jeweils mit Bußgeldern geahndet. Es gab 16 Verfahren, die verfolgt und nun abgeschlossen sind. Ein solches fortwährendes Missachten der Spielregeln kann nicht einfach auf Dauer hingenommen werden, auch mit Blick auf die anderen Gastronomiebetriebe, die sich an die Regeln halten und dadurch auch Umsatzeinbußen hinnehmen, wenn sie ihren Betrieb zur angemessenen Zeit schließen. Dabei ist auch zu beachten, dass die geahndeten Verstöße nur die tatsächlich offiziell verfolgten, weil durch Anzeigen der betroffenen Nachbarn oder durch Kontrollen des städtischen Vollzugsdienstes bekannt gewordenen Verstöße darstellen. In aller Regel stehen dahinter viele weitere Überschreitungen der Öffnungszeiten und lautstarke Beeinträchtigungen der Nachtruhe der umliegenden Anwohner. Auch diese betroffenen Bürger haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen, nicht nur ein einzelner Gastwirt. Ebenso würden andere Gastronomiebetriebe, die ähnliche Sanktionen in früheren Verfahren erhielten, benachteiligt, wenn nicht alle Betriebe gleichermaßen zur Beachtung der Regeln angehalten werden. Deshalb werden solche Entscheidungen bei der Stadt auch stets auf der Basis der geltenden Regeln nach gleichen Verfahrensregeln getroffen. Es gibt keine einzelnen Nachteile nur für bestimmte Gastwirte, sondern es wird bei mehrfachen, nachhaltigen Verstößen gleichermaßen reagiert. Der Betreiber stellt auch nicht in Abrede, dass er mehrfach gegen die Regeln verstoßen hat. Er zeigt aber bisher wenig Einsicht, dies in Zukunft zu unterlassen. Dies wird in dieser Petition deutlich, die eher darauf ausgelegt ist, dass die Stadt alles großzügig zulassen soll.
Da der Widerspruch des betroffenen Gastwirts vorliegt und in den kommenden Wochen, während der EM, besondere Zeiten für alle Gastwirte herrschen, gerade auch für einen Biergarten, hat die Stadtverwaltung beschlossen, dem Wirt einen Aufschub des Vollzugs der Sperrzeitverkürzung für die Zeit der EM zu gewähren. Für die Zeit der EM hat der Biergartenbetreiber eine befristete Verkürzung der Sperrzeit beantragt und erhalten, wie alle Gastronomen, die die Spiele der EM zeigen wollen. Die Sperrzeit beginnt daher an Spieltagen der EM, also zwischen dem 14.6. und 14.7. jeweils erst 15 Minuten nach Ende des jeweiligen Spiels, spätestens jedoch um 24 Uhr. Der Biergarten muss jedoch damit rechnen, dass er jetzt sehr engmaschig kontrolliert wird, um seine Einsicht in die Rechtslage und deren Beachtung auch zu prüfen. Falls weitere Verstöße erfolgen, hat dies Auswirkungen für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren.
Damit werden die Interessen des Biergartenbetreibers in der Ausnahmezeit der Fußball-EM beachtet, aber auch die Interessen der Stadt und aller anderen Gastronomiebetriebe an für alle gleichermaßen geltenden Spielregeln und die Interessen der Anwohner an einer angemessenen Nachtruhe soweit als möglich in Einklang gebracht.
Jürgen Kessing | |
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