Volksvertreter Johannes Saalfeld
Landtag Mecklenburg-Vorpommern - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Erhaltet die Sprachheilschulen in Mecklenburg-Vorpommern
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 06.06.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Herzlichen Dank für die Petition und die Möglichkeit für eine Stellungnahme im Namen meiner Fraktion:
Diese Petition ist sehr wichtig, denn die Inklusionsstrategie der
Landesregierung und der drei Fraktionen SPD, CDU und LINKE ist meiner Ansicht
nach in der Öffentlichkeit bislang viel zu wenig besprochen worden. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sind engagierte Befürworter der Inklusion, gerade darum konnten
wir uns diesem Inklusionskonzept in dieser Form nicht anschließen. Wir sind der
Meinung, dass das Konzept nicht genügend Personalstellen für den inklusiven
Unterricht vorsieht, die baulichen und sächlichen Rahmenbedingungen nicht
ausreichend gewährleistet und viele zentrale Fragen unbeantwortet lässt. Wir
halten u. a. mindestens 300 weitere Stellen für notwendig, wollen ein
Landesbauprogramm “Moderne inklusive Schule” mit mind. 10 Mio. € pro Jahr für
sieben Jahre einrichten und die Ausbildungskapazitäten für Sonderpädagogik
deutlich erhöhen. Die bauliche und personelle Ausstattung der Schulen für die
Inklusion muss anhand der pädagogischen Bedürfnisse festgelegt werden – und
nicht umgekehrt. Unserer Ansicht nach muss zum Beispiel jede Schule die
Möglichkeit haben, bei Bedarf zwei pädagogische Fachkräfte in einer Klasse
einsetzen können. Solche Fragen werden im Inklusionskonzept jedoch gar nicht
behandelt. Die Landesregierung hat zum Beispiel bis heute keine Kenntnis
darüber, wie viele Schulen überhaupt barrierefrei sind. Wir haben uns außerdem
dafür eingesetzt, bewährte Institutionen wie die Förderzentren nicht einfach
aufzugeben. Die vielfältige Kritik am ersten Entwurf der Inklusionsstrategie
wurde von SPD, CDU und LINKE leider nur in wenigen Fällen berücksichtigt.
Für die Sprachheilschulen gab es aber eine kleine Änderung. In der im April 2016 vom
Landtag mehrheitlich beschlossenen Fassung des Konzeptes heißt es nun: "Ab
Jahrgangsstufe 2 (...) können einzelne Standorte besondere Kompetenzen und
einzelne Lerngruppen im Bereich der Sprachheilpädagogik entwickeln
beziehungsweise beibehalten. Diese Systemergänzung soll dauerhaft etabliert, die
entsprechenden Schülerinnen und Schüler aber möglichst nur temporär dort
beschult werden." Auch diese Formulierung ist jedoch nur sehr vage und
unverbindlich. Nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten die
Sprachheilschulen nicht zerschlagen, sondern zu inklusiven Schulen
weiterentwickelt werden, an denen die sprachheilpädagog. Kompetenzen erhalten
bleiben. Wir hoffen, in diesem Punkt auch mit den anderen demokratischen Kräften
Einigkeit zu erzielen. Grundsätzlich ist jede Initiative von Eltern, Lehrkräften
und Betroffenen hilfreich, die sich öffentlich für eine gute Umsetzung der
Inklusion einsetzen und auf Probleme hinweisen. Dafür noch einmal vielen Dank! Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss. Eine Anhörung im Plenum ist nach Geschäftsordnung des Landtags nicht möglich.