Volksvertreter Hans Stachel
Stadtrat in Ingolstadt - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Das Altenheim Fechtgasse muss bleiben
Freie Wähler zuletzt bearbeitet am 22.05.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Keine Stellungnahme.
Der Erhalt des Standortes des Hl. Geist Spitals ist für die FW Fraktion, so wie wahrscheinlich für die Mehrheit des Stadtrates, eine Forderung die man nach Maßgabe des Nachfolgenden unterstützen kann.
Allerdings ist dieses Heim keine Pflegeeinrichtung der Stadt Ingolstadt, sondern eine öffentlich-rechtliche Stiftung unter kommunaler Verwaltung. Diese Stiftung unterliegt dem Bayerischen Stiftungsrecht und der Stiftungsaufsicht durch die Regierung von Oberbayern. Durch die Gründung eines mit externen Fachleuten besetzten Stiftungsrates ist diese Stiftung ganz bewusst dem direkten Einflussbereich des Stadtrates entzogen und damit, wenn man so will, ein Stück mehr eine „Bürgerstiftung“ geworden. Die Errichtung des Stiftungsrates und die Professionalisierung der Stiftungsverwaltung war immer Forderung der FW-Stadtratsfraktion. Wir haben als Fraktion hohes Vertrauen in den vom Stiftungsrat ausgewählten Stiftungsvorstand Herrn Roland Wersch. Dieser ist mit hoher Fachkompetenz und der Durchsetzungsstärke ausgestattet, die für die Stiftung in der aktuellen Situation notwendig ist.
Die Arbeit von Stiftungen ist üblicherweise nicht von großer Pressearbeit geprägt sondern von sachlicher Umsetzung des Stiftungszweckes. Davon zeugen insbesondere die mittlerweile zahlreichen (ehrenamtlich geführten) Hospizstiftungen in Ingolstadt, die quasi geräuschlos zum Wohl der Bürger arbeiten. Insofern liegt es am Stiftungsrat und dem Stiftungsvorstand mit welcher Intensität die Öffentlichkeit an Entscheidungen im Sinne des Stifters und des Stiftungszwecks beteiligt wird.
Um die Problematik der jetzigen Situation des Pflegeheimes zu verstehen muss man zur Kenntnis nehmen, dass das Hl. Geist Spital mit dem Neubau 1972 als Wohnheim für rüstige Bewohner und nur mit einer Pflegstation eröffnet wurde. Über die vergangenen Jahrzehnte haben sich durch gesellschaftlichen Wandel und folgend darauf durch politische Entscheidungen auf Bundesebene gravierende Änderung in der Pflege ergeben. Dadurch wandelte sich das „Wohnheim für Rüstige“ immer mehr zu einem Wohnheim für stark pflegbedürftige Menschen.
Der Sachstand heute in der Fechtgasse ist, dass dieses Haus nicht den sich immer weiter ansteigenden baulichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden, entspricht und derzeit nur mit einer Duldung durch die Regierung betrieben werden darf. Erschwerend kommt hinzu, dass das Gebäude an das Ende der Nutzungszeit angekommen ist. Die technische Gebäudeausstattung (Heizung, Lüftung Sanitär, Strom) ist nicht zu sanieren, sondern aus unserer Sicht nur mit einer Generalsanierung auf Stand der Zeit zu bringen. Eine Generalsanierung unter laufendem Betrieb ist im Übrigen nicht unproblematisch.
Aus Sicht der FW Fraktion wird ein wichtiger Aspekt in der Diskussion um das Pflegeheim Fechtgasse oft außer Acht gelassen: Alle Bewohner hatten seit 1972 aufgrund politischer Einflussnahme aller Parteien im Stadtrat über die Jahrzehnte den Vorteil, dass das Hl. Geist Spital die niedrigsten Gebühren (Pflegesätze) verlangte. Aus heutiger Sicht wäre es besser gewesen einen höheren Satz zu verlangen um nicht in die Schieflage zu kommen in der man sich heute befindet.
Sollten sich bei der Aufarbeitung der Vergangenheit durch den Stiftungsrat Schieflagen bei Vermietung, Nutzung von anderen Gebäuden oder bei anderen vertraglichen Regelungen mit der Stadt Ingolstadt oder deren „Töchter“ ergeben, sollte, auch wenn es der Politik nicht immer gefällt, eine verantwortbare Lösung bzw. ein Ausgleich, von beiden Seiten gesucht werden.
Fazit:
Die FW Fraktion wird sich für den Erhalt des Standortes Hl. Geist Spital Fechtgasse im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und für dem Stiftungszweck entsprechenden Entscheidungen einsetzen. Einschränkend für die Frage Erhalt des Standortes ist, dass diese nicht ohne Zusammenhang mit den Immobilien an der Spitalstrasse und dem Anna-Ponschab-Haus zu beurteilen sind.