Volksvertreterin Ingrid Arndt-Brauer
Deutscher Bundestag in Deutschland - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren
SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übersendung ihrer Petition zum Thema "Staudurchfahrung für Motorräder" über das Portal "openPetiton". Seit einigen Jahren gibt es im Online-Bereich auch private "Petitionsplattformen“, auf denen Menschen Anliegen jeglicher Art öffentlich machen und an diverse Adressaten richten können. Ich begrüße selbstverständlich, wenn sich Menschen – zu denen ja auch Sie gehören - gemeinsam für ein Ziel einsetzen.
Die direkte Möglichkeit für BürgerInnen und Bürger Ihre Anliegen an die politischen EntscheidungsträgerInnen heranzutragen ist im parlamentarischen Petitionsrecht verankert. Dort gibt es seit 2005 auch öffentliche Petitionen. Verantwortliches Gremium ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Einzig und allein dieser ermöglicht eine parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene.
Die Vorteile des Petitionsrechts beim Bundestag sind:
• jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen
• zu jeder Petition gibt das zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme ab
• es findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt
• eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen
• öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe: epetitionen/bundestag.de. Auch Beschlüsse werden dort veröffentlicht.
Hingegen findet bei den nicht parlamentarischen Petitionsplattformen keine parlamentarische Beratung der dort veröffentlichten „Petitionen“, keine Stellungnahme der Bundesregierung / des Gesetzgebers sowie keine Abwägung zwischen den Argumenten des Petenten / der UnterstützerInnen und den Argumenten der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt.
Eine fundierte politische Entscheidung kann aber ohne einen Abwägungsprozess nicht getroffen werden. Vor diesem Hintergrund nehme ich zu Ihrer Petition nicht inhaltlich Stellung und empfehle Ihnen, Ihr Anliegen über die elektronischen Portale des Bundestages einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Arndt-Brauer