Volksvertreter Horst Martin
Stellungnahme zur Petition Saatkrähen aus dem Stadtgebiet Weilheim vergrämen
SPD, zuletzt bearbeitet am 21.11.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Wesentlichen bezieht sich der Inhalt der Petition gegen die Stadt Weilheim, wirft der Verwaltung und den politisch Verantwortlichen Untätigkeit vor.
Das ist schlichtweg falsch und ungerecht. Seit Jahren werden von der Stadt vielfältige Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt und das in Absprache mit den Naturschutzbehörden, dem Landesbund für Vogelschutz und der Regierung von Oberbayern. In den letzten Jahren wurden zusätzlich 2 Vergrämungsgeräte (bird alert) mit Erfolg eingesetzt. Bei den Vergrämungsaktionen ist zudem die gesetzliche Frist 31.März unbedingt einzuhalten. Nach dieser Frist sind Vergrämungsaktionen gesetzlich untersagt, darauf wird gerade in Weilheim von Vogelschützern streng geachtet.
Der Einsatz von Falknern und Greifvögeln ist eine Variante die wir ebenfalls schon diskutiert haben. Zum einen gibt es auch hier keine Gewähr, dass Saatkrähen dauerhaft vertrieben werden könnten, zum anderen ist diese Maßnahme schlichtweg zu teuer. Ein oder mehrere Falkner müssten hier über mehrere Wochen mindestens 2 mal täglich an verschiedenen Orten im Stadtgebiet eingesetzt werden, auch hier längstens bis 31.März.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hat die Stadt Weilheim also sehr viel im Bereich der Saatkrähenvergrämung getan.
Mit der Aussage die Stadt Weilheim tut nichts oder zu wenig zur Vergrämung von Saatkrähen zielt diese Petition aus meiner Sicht völlig am Thema vorbei.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Martin