Volksvertreter Hendrik Schmehl
Stellungnahme zur Petition Keine Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden
SPD zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Der städtische Haushalt ist durch die immer weiter fortschreitenden Aufgabenübertragungen von Bund und Land (z.B. Kinderbetreuung) auf die Stadt am Ende seiner Leistungsfähigkeit angelangt – und zum Teil auch bereits darüber hinaus. Weil wir aber weder das notwendige Geld von Land und Bund erhalten, noch nennenswerte Kürzungsreserven haben, ohne in das soziale Netz der Stadt tief einzuschneiden, müssten wir ein Defizit in Kauf nehmen. Genau das erlaubt uns das Land aber nicht oder nur unter strengsten Auflagen und in vergleichsweise geringer Höhe. Es gibt also nur zwei Wege: Leistungsabbau in der Substanz oder Steigerung der Einnahmen durch höhere Steuern und Gebühren.
Warum nun ausgerechnet die Hundesteuer? Das Steuerfindungsrecht liegt vor allem bei Land und Bund. Die Kommune darf nur ganz wenige Steuerarten selbst erheben, viele sind sogenannte Bagatell-Steuern, in denen der Ertrag nur unwesentlich über dem Aufwand oder sogar darunter liegt. Die von der SPD vorgeschlagene Lösung für den städtischen Haushalt ist eine Gewerbesteueranhebung und die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer.
Es waren aber auch alle Fach-Dezernate aufgerufen, Vorschläge für die Verbesserung der Einnahmesituation zu machen. Von Seiten des Ordnungsdezernenten Dr. Franz wurde deshalb eine Anhebung der Hundesteuer eingebracht. Die nun angepeilten 84 Euro Erhöhung (87,5%) sind der Betrag, den Dr. Franz veranschlagt, um in seinem Dezernat für Ordnung, Bürgerservice und Grünflächen die von ihm geforderten Maßnahmen zu finanzieren, etwa neue Mülleimer. Als SPD erwarten wir vom Ordnungsdezernenten nun auch stärkere Kontrollen der Steuermarken bei Hunden – dieser Forderung von Ihnen schließen wir uns ausdrücklich an.
Die SPD trägt eine Anhebung der Hundesteuer im Rahmen der Gesamtvereinbarung mit ihrem Koalitionspartner CDU mit, auch wenn diese Maßnahme weder in der Höhe noch in der Art ein Kernanliegen der SPD ist. Wir werden uns mögliche Folgen dieser Erhöhung genau anschauen und bei Bedarf auch Korrekturen vornehmen. Dies gilt insbesondere für eine Sozialklausel, aber auch für die Verlängerung der Beitragsermäßigung nach einer Begleithundeprüfung.
Wir wissen auch gerade um die Gruppe der armen älteren Menschen, für die ihr Tier oft der einzige Partner und Begleiter ist. Aus unserer Sicht spricht genau dieser Punkt für das Maßnahmenpaket, zu dem leider auch die Anpassung der Hundesteuer in der vorliegenden Form gehört: durch die Einnahmen aus der Gewerbesteuer können wichtige Projekte der Altenarbeit in Wiesbaden weiter unterstützt werden und es gibt weiterhin Anlaufstellen gerade für alte und einsame Menschen.
Eine Zweckbindung der Hundesteuer lehnen wir aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Steuern dienen der Finanzierung der Aufgaben der Kommune. Würde man den Gedanken der Zweckbindung auf andere Steuerarten übertragen, dann dürfte dieser Logik folgend die Gewerbesteuer nur für Projekte genutzt werden, die direkt den zahlenden Unternehmen dient. Eine Finanzierung etwa der Kinderbetreuung oder der Altenarbeit bzw. der Jugendförderung wäre dann nicht mehr möglich.
Eine häufige Frage ist, warum die Stadt Wiesbaden keine Pferdesteuer einführt, weil doch das Halten eines Pferdes im Vergleich zu einem Hund viel eher ein Luxus sei. Tatsächlich haben wir die Einführung einer Pferdesteuer geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Aufwand und Ertrag fast gleich hoch liegen. Da die Anzahl der Pferde gering ist, hat die Steuer einen so geringen Ertrag, dass dieser fast komplett von den Kosten für die Verwaltung bei der Erhebung aufgezehrt wird. Bei der Katzensteuer ist das ausgeprägte Missverhältnis von Aufwand und Ertrag noch ausgeprägter – uns ist keine Kommune in Deutschland bekannt, die eine Katzensteuer erhebt.