Volksvertreter Helmut Weißhaupt
Stellungnahme zur Petition Keine Müllverbrennung in Messkirch!
Grüne, zuletzt bearbeitet am 11.08.2022
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Stellungnahme für die Petition u.a. aus folgenden Gründen:
1. Kein Ausstoß von giftigen Schadstoffen.
Auch wenn das IHKW/die EBS-Anlage/die Müllverbrennungsanlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält, werden trotzdem Schadstoffe wie Dioxine und Furane ausgestoßen. Über Jahre hinweg werden diese Giftstoffe von Mensch und Umwelt über die Luft und die Nahrungsmittel aus der einheimischen Landwirtschaft aufgenommen und gelangen in den Körper. Langfristig drohen gesundheitliche Gefahren.
2. Kein Mülltourismus in Meßkirch.
Schon jetzt hat die Verkehrsbelastung durch den Industriepark enorm zugenommen. Laut Gutachten der Bernhard-Gruppe wird bei Fertigstellung des Industrieparks mit einem weiteren Aufkommen von 1620 Lastkraftwagen und 8.300 Autos pro Tag gerechnet. All dies wird zu mehr Umweltverschmutzung, mehr Lärmbelästigung und auch zu mehr Verkehrsunfällen führen.
3. Keine Verschandelung der Landschaft.
Meßkirch liegt in einer attraktiven und abwechslungsreichen Landschaft. In den letzten Jahren hat sich die Stadt dem sanften Tourismus verschrieben (Campus Galli, Biberbahn, Regiobus, Sauldorfer Seenplatte, Donautal mit der sauberen Luft, …) All dies wird konterkariert durch einen 40 m hohen Schornstein und 30 m hohe Fabrikhallen, die von allen Himmelsrichtungen den ersten Blick auf Meßkirch ausmachen. Welchen Touristen zieht es in eine solche Gegend?
4. Profitiert Meßkirch wenigstens finanziell von einer solchen Anlage?
Nicht unbedingt! Firmen bezahlen erst nach der Abschreibung ihrer Ausgaben wirklich Gewerbesteuern. Außerdem ist das Konstrukt des Industrieparks so angelegt, dass die zu erwartenden Steuereinnahmen durch die fünf beteiligten Gemeinden geteilt werden. Für Meßkirch heißt das also: 20 % Steuereinnahmen bei 100 % Nachteilen.