Volksvertreter Heiner Schönecke
Niedersächsischer Landtag in Niedersachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften
CDU, zuletzt bearbeitet am 16.01.2019
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Mir sind die schwierigen Arbeitsbedingungen und die hohe Belastung in der beruflichen Pflege durchaus bewusst. Ich habe und werde mich auch weiterhin für eine Verbesserung der Situation und gegen eine Pflichtmitgliedschaft einsetzen. Für die wesentlichen Interessen der beruflich Pflegenden, nämlich für eine angemessene Bezahlung und für gute Arbeitsbedingungen einzutreten, kann die jetzt installierte Pflegekammer wahrscheinlich wenig unternehmen.
Aus der Evaluationsstudie von infratest dimap von 2013 geht deutlich hervor, dass die beruflich Pflegenden eine sehr kritische Haltung zu einer Pflichtmitgliedschaft haben, dies darf meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben.
Die CDU hatte in ihrem Regierungsprogramm 2017 – 2022 die Aussage getroffen, dass die Pflegekammer im Fall einer Regierungsübernahme in ihrer jetzigen Form auf den Prüfstand gestellt wird. Zu dieser Aussage stehen wir.
Nun regieren wir seit der Landtagswahl am 15. Oktober 2017 allerdings gemeinsam in einer Koalition mit der SPD, so, dass wir untereinander eine gemeinsame Linie zur Pflegekammer abstimmen mussten. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU darauf verständigt, dass wir die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode evaluieren werden.
In Niedersachsen wird bereits lange über das Für und Wider einer Pflegekammer diskutiert. Dabei gibt es Befürworter und Kritiker einer Pflegekammer in allen Parteien. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich Anfang des Jahres 2015 nach einem längeren Abwägungsprozess gegen die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen ausgesprochen. Ausschlaggebend für diese Positionierung war vor allem die auch von Ihnen kritisierte Zwangsbeitragspflicht, die mit der Verkammerung der abhängig in der Pflege Beschäftigten verbunden ist.
Wir haben Bedenken, ob eine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft für abhängig Beschäftigte mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG, das die Arbeitnehmerinteressen schützt, vereinbar ist. Denn der Pflegekammer fehlt das Prinzip der Freiwilligkeit, wie es für eine Gewerkschaft gilt. Man muss das Recht haben, ihr beizutreten oder es eben auch nicht zu tun. Und man muss sie wieder verlassen können. Daher habe ich mich In der letzten Wahlperiode habe ich mich gegen eine Pflegekammer mit Ihrer Zwangsmitgliedschaft ausgesprochen.