Volksvertreter Hans Decruppe
Stellungnahme zur Petition Erhalt der „ Michael-Ende-Schule“ in Elsdorf-Berrendorf sowie der „Milos-Sovak-Schule“ in Hürth
DIE LINKE zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Sehr geehrte Frau Deilmann und Unterzeichner der Petition,
für die Kreistagsfraktion DIE LINKE. möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir für den Erhalt der „ Michael-Ende-Schule“ in Elsdorf sowie der „Milos-Sovak-Schule“ in Hürth eintreten. Für uns sind keine sachlichen, insbesondere keine pädagogischen Gesichtspunkte erkennbar, die eine Schließung der beiden Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache rechtfertigen würden. In den Beratungen über die Schulentwicklungsplanung werden wir uns daher entsprechend einsetzen. Die von der Mindestgrößenverordnung geforderte Anzahl von 55 Schülern wird erfüllt.
DIE LINKE. tritt ein für eine inklusive Gesellschaft und fordert deshalb „Eine Schule für alle!“. Deshalb unterstützen wir auch die Zielsetzung eines inklusiven Schulsystems, in dem Kinder mit Behinderungen nicht ausgegrenzt werden sondern das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen „normal“ ist. Allerdings müssen dafür die pädagogischen, personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen vorliegen bzw. geschaffen werden. Daran fehlt es derzeit jedoch noch massiv.
Wir teilen deshalb die Kritik der Lehrerverbände in NRW an dem Inklusionsgesetz NRW. So hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im parlamentarischen Beratungsverfahren zum Gesetzentwurf vorgeschlagen, vorerst die vorhandenen Ressourcen in Inklusionsklassen und in sogenannten Vorreiterschulen zu bündeln und in „Fachzentren für Inklusion“ die notwendige Qualifizierung und den fachlichen Austausch der multiprofessionellen Teams zu organisieren. Die GEW fordert nach wie vor kleinere Klassen mit Doppelbesetzung für die inklusiven Schulen. Maximal 20 Schülerinnen und Schüler, davon höchstens fünf Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen von einer Regelschullehrkraft und von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen unterrichtet werden.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kritisiert, dass der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder chronisch unterfinanziert sei. Es müssten die entsprechenden Rahmenbedingungen und Ressourcen vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden, wenn schulische Inklusion nicht scheitern solle.
In Ihrer Petition verweisen Sie, Frau Deilmann, auf das das zum 1. August 2014 in Kraft getretene 9. Schuländerungsgesetz (Inklusionsgesetz NRW), mit dem der Elternwille ausdrücklich gestärkt wurde. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir als LINKE. keine Schulplanung im Rhein-Erft-Kreis mittragen werden, die den Elternwillen nicht einbezieht. Eine öffentliche Anhörung der Eltern im Schulausschuss ist daher unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Decruppe
(Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft)