Volksvertreterin Hannelore Bange
Stellungnahme zur Petition Gegen die Umwandlung von Landschaftsschutzgebieten in Bauland im Duisburger Süden
Parteilos zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vorfeld meiner Stellungnahme zu Ihrer Petition gestatten Sie mir folgende Anmerkung:
Durch die Berichterstattung in den Medien scheint in einigen Fällen der Eindruck entstanden zu sein, dass die Bezirksvertretung Süd in ihrer Sitzung vom 10.03.2016 über eine Wohnbebauung im Landschaftsschutzgebiet Rahmer Buschfeld entschieden hätte. Abgesehen davon, dass diese Entscheidung dem Rat der Stadt Duisburg obliegt, wurde in der letzten Sitzung der BV Süd über einen Antrag mit dem Ziel der Ansiedlung eines Nahversorgers im südlichen Bereich des Landschaftsschutzgebietes zu ermöglichen, abgestimmt. Diesen -von den Fraktionen von SPD und Grünen, sowie von Frau Deniz Edis (Linke) eingebrachten- Antrag, habe ich abgelehnt. Obwohl eine möglichst auch fußläufige Nahversorgung für die Rahmer Bürgerinnen und Bürger bei evtl. Wegfall des jetzigen Nahversorgers wünschenswert ist, würde die gerne heruntergeredete Dimension selbst bei einem Flächenbedarf von 9.000 qm fast ein Drittel der zur Diskussion stehenden Bebauungsfläche einnehmen und dem Betrachter auch bei unkonventioneller Bauweise den Eindruck eines Gewerbegebietes vermitteln. Darüber hinaus habe ich Zweifel, ob die mehrfach vorgetragene Behauptung, dass die Ansiedlung von Nahversorgern mit geringerem Flächenbedarf nicht zu realisieren ist, so den Tatsachen entspricht. So betreibt beispielsweise die Edeka Tochter Netto mit ihren City-Märkten Grundversorgung auf Basis wesentlich kleinerer Einheiten. Zudem steht der Antrag -unabhängig von einem Verträglichkeitsgutachten- im Widerspruch zu dem vom Rat der Stadt Duisburg beschlossenen Einzelhandelskonzept.
Zu Ihrer Petition nehme ich wie folgt Stellung:
Der auf der Webseite der Stadt Duisburg einsehbare und vom Rat der Stadt Duisburg bereits im Jahre 1992 als Satzung beschlossene Landschaftsplan, weist das Landschaftsschutzgebiet Rahmer Buschfeld mit einer Gesamtfläche von 14,2 ha aus. Im dazugehörigen Textteil wird unter Punkt 1.2.53, C die Möglichkeit einer Wohnbebauung explizit offen gehalten. Als Entwicklungsziel wird unter 1.1.48 neben der Raumfunktion „Fläche für Land- und Forstwirtschaft“ auch die Schaffung eines Wohnsiedlungsbereichs angestrebt. Im Rahmen des als Orientierungshilfe für die Erstellung eines späteren Flächennutzungsplans (und im weiteren eines Bebauungsplans) erfolgten Projekts Duisburg 2027 wurden von der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebiets lediglich 3,3 ha als neue reine Wohnbaufläche ausgewiesen. Somit bleiben über 75 % des Landschaftsschutzgebiets am Rahmer Buschfeld unbebaut. Deshalb habe ich im Rahmen der Anhörung der Bezirksvertretung Süd im Januar 2015 in öffentlicher Sitzung dieser moderaten Wohnbebauung zugestimmt.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass Duisburg 2027 weder einen verbindlichen FNP noch einen Bebauungsplan darstellt. Sie haben bei der Erstellung des FNP die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bürgerbeteiligungsrechte Ihre Bedenken in den Entscheidungsprozess einzubringen. Sollte sich dabei ein nachvollziehbares und eindeutiges Votum der Rahmer Bevölkerung gegen die Wohnbebauung ergeben, werde ich mich Ihrer Argumentation im Rahmen der Anhörung der BV Süd nicht verschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Bange