Volksvertreter Friedrich Kethorn

Stellungnahme zur Petition Rettet die Eissporthalle Grafschaft Bentheim

CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrter Herr Bruns,

Sie haben eine Online-Petition „Rettet die Eissporthalle Grafschaft Bentheim“ auf den Weg gebracht. Diese Petition wurde inzwischen von mehr als 1800 Bürgerinnen und Bürgern der Grafschaft unterzeichnet, für mich natürlich Grund genug, Ihnen, stellvertretend für alle Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, eine Antwort zu geben.

Ich habe Verständnis für Ihr Vorgehen, sich für die Interessen der Eissportfreunde einzusetzen, da nach derzeitigen Erkenntnissen der Eislaufbetrieb für die aktiven Eis-sportlerinnen und -sportler für die Saison 2015/2016 aus Sicherheitsgründen eingestellt werden muss. In der Sportausschuss-Sitzung habe ich die Enttäuschung insbesondere der Kinder und Jugendlichen deutlich gespürt. Dennoch habe ich mich bei der Entscheidung an Fakten zu orientieren - diese sind Ihnen bekannt. Sie wurden in einer öffentlichen Vorlage des Landkreises am 2.6. im Sportausschuss dargestellt und diskutiert. Auf einige Themen möchte ich hier hinweisen:

Nach dem Ende der Saison 2014/2015 erfolgte turnusgemäß eine Begehung der Eissporthalle durch das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück (GAA). Für die Überprüfung der Kälteanlage wurde ein unabhängiger Sachverständiger für Anlagensicherheit nach § 29 b BImschG (Bundesimmissionsschutzgesetz) hinzu gezogen. Nach den Begehungen fanden mehrere Gespräche zwischen Vertretern der Kreisverwaltung und dem Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes sowie dem Sachverständigen statt. In einem Gespräch am 27.04.2015 erläuterte der Sachverständige die festgestellten Mängel an der Kälteanlage. Insbesondere wurde das System der Kältetechnik grundsätzlich beanstandet. Es ist nicht als indirektes System Ammoniak/Sole ausgeführt, d. h., dass das Ammoniak als Kühlmittel direkt durch die Rohre in der Betonfläche unter der Eisfläche geführt wird. Dieses System ist aus umweltschutz-technischer Sicht sehr problematisch und genießt keinen Bestandsschutz. Der Sachverständige kam zu der Einschätzung, dass die Halle erst wieder für den Eislaufbetrieb geöffnet werden kann, wenn eine neue Kältetechnik installiert worden ist. Der Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes schloss sich dieser Auffassung an.

Auf den Einwand, dass die Halle mit diesem System schon immer betrieben worden sei und dass es auch eine gültige Genehmigung aus dem Jahre 2002 für diese Kältetechnik gebe, gab der Sachverständige an, dass viele Bestimmungen seitdem verschärft worden seien, zuletzt die sicherheitstechnische Regel TRAS 110 (Sicherheitstechnische Anforderungen an Ammoniak-Kälteanlagen) aus dem November 2014. Zudem hätten sich die Bedingungen in der Umgebung der Eissporthalle dahingehend verändert, dass die Bebauung sehr viel dichter an die Halle heranrücke mit dem Hostel auf der einen und dem Ferienpark auf der anderen Seite. Auch sei zukünftig das Hallenbad in Betrieb, so dass auf dem Gelände, anders als bisher, zukünftig auch im Winter Badegäste seien. Aufgrund all dieser neuen Sachverhalte sehe er keinen Ermessensspielraum für seine Beanstandung.

Mit diesem Urteil ist verwaltungsseitig nicht gerechnet worden. Die Erneuerung der Kälteanlage war Teil des Sanierungsplans, der 2014 aufgestellt wurde, jedoch nicht eine grundsätzliche Umstellung auf eine andere Kältetechnik. Bisher gab es keine Hinweise auf technische Mängel oder ein grundsätzlich zu veränderndes Kühlsystem.

Auf die Frage, ob denn in anderen Eishallen nun auch die Kältetechnik verändert werden müsse, teilte der Sachverständige mit, dass die Situation in jeder Eishalle unterschiedlich sei. Er habe schon viele Beanstandungen ausgesprochen. Manche Hallen seien darauf hin umfassend saniert worden, bei anderen habe man mit geringeren Mitteln die Anforderungen erfüllen können. Er habe auch schon an der Stilllegung von Hallen mitgewirkt. Zudem, so ergänzte der Mitarbeiter des GAA, betreiben längst nicht alle Hallen ihre Kühlung mit mehr als drei Tonnen Ammoniak wie in Nordhorn, und dann unterliegen sie nicht dem BImschG und werden vom GAA nicht überprüft. Beide, sowohl der Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes aus auch der Sachverständige betonten, dass sie gehalten seien, strenge Maßstäbe anzulegen, da es in den letzten Jahren diverse Ammoniak-Unfälle gegeben habe.

Der Sachverständige sowie die Mitarbeiter der Abteilung Innerer Service der Kreisverwaltung kommen übereinstimmend zu der Auffassung, dass die nötigen Schritte zur technischen Überarbeitung der Anlage nicht bis zur üblichen Saisoneröffnung im September 2015 abgearbeitet werden können.

Deshalb sind seit dem 07.05.2015 die politischen Gremien, die beteiligten Personen und Institutionen sowie die Öffentlichkeit darüber informiert worden, dass die Eissporthalle in der kommenden Saison geschlossen bleiben wird.

Hinsichtlich der Kosten ist festzuhalten, dass neben dem bereits festgestellten erheblichen Sanierungsbedarf von mindestens 1 Mio. € nun mit grob geschätzten weiteren 1,5 Mio. € gerechnet wird, die investiert werden müssen, um die Halle auf den notwendigen Stand der Technik zu bringen. Zudem wird erwartet, dass der notwendige laufende Betriebskostenzuschuss zukünftig ca. 350.000€ jährlich betragen wird.

Angesichts dieser erheblichen Kosten halte ich es nun für geboten, eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Eissporthalle grundsätzlich erhalten werden soll. Die Diskussion darüber muss auch deshalb geführt werden, weil die Eissporthalle gerade nicht mehr der Publikumsmagnet ist, als den Sie sie bezeichnen. Denn die Besucherzahlen gehen zurück bzw. bewegen sich seit Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau.

Hier gilt es, alle Argumente sorgfältig zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Der Diskussionsprozess ist in vollem Gange, und das ist gut so. Jeder soll die Gelegenheit haben, sich in diesen Prozess einzubringen. Sie, Herr Bruns, haben das mit der Petition getan. Und viele Menschen haben ihre Unterstützung durch die Unterzeichnung dieser Petition deutlich gemacht. Viele aktive Eissportler haben an der Sitzung des Sportausschusses teilgenommen. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet.

Andererseits gibt es Bürgerinnen und Bürger, die sich in öffentlichen Kommentaren für eine Schließung der Halle aus Kostengründen ausgesprochen haben.

Die politischen Parteien beschäftigen sich mit dem Thema und sind dabei, sich eine Meinung zu bilden. Dazu nutzen sie die Fakten, die die Verwaltung bisher zusammen getragen hat. Und sie stellen weitere Fragen, an denen die Verwaltung zurzeit arbeitet.

In der Petition wird die Forderung erhoben, die Eissporthalle doch noch in der Saison 2015/2016 zu öffnen. Sie haben dafür auch einen Lösungsvorschlag bereit: eine Mieteisfläche für den Übergang. Dies würde nach Ihren Recherchen ca. 170.000€ kosten.
Wir prüfen diese Option und haben ein entsprechendes Angebot bei einer Fachfirma angefordert. In Zusammenarbeit mit einer renommierten Firma für Kältetechnik prüfen wir außerdem, ob auch mit dem herkömmlichen System zumindest für eine Saison noch eine Genehmigung zu bekommen wäre, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden. Ob eine dieser Möglichkeiten umgesetzt werden kann, hängt neben der Machbarkeit auch davon ab, ob der Landkreis dafür die Kosten übernimmt, und dies setzt eine politische Entscheidung voraus. Diese Entscheidung muss im Juli fallen.

Ich versichere Ihnen, dass wir die Diskussion ergebnisoffen führen und versuchen werden, gerade auch die Belange des Eissportes bzw. der Eissportvereine angemessen zu berücksichtigen.

Wir werden die Öffentlichkeit selbstverständlich über die weitere Entwicklung informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Kethorn
Landrat

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