Volksvertreter Frank Schmidt
Stellungnahme zur Petition Rettet das Theater Hagen! Herr OB Erik O. Schulz: Kassieren Sie die Sparvorgabe!
Bürger für Hohenlimburg, zuletzt bearbeitet am 01.06.2016
Ich enthalte mich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meiner Überzeugung ist es dem Oberbürgermeister zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, die Sparvorgabe "zu kassieren", da dieser Sparvorgabe ein rechtmäßig im Stadtrat gefasster Beschluss zu Grunde liegt. Aus der Gemeindeordnung für NRW ergibt sich, dass dieser Beschluss spätestens drei Tage nach Beschlussfassung hätte beanstandet werden müssen. Diese Frist ist jedoch verstrichen. Als Beleg hier der entsprechende Passus aus der Gemeindeordnung NRW:
§ 54
Widerspruch und Beanstandung
(1) Der Bürgermeister kann einem Beschluß des Rates spätestens am dritten Tag nach der Beschlußfassung unter schriftlicher Begründung widersprechen, wenn er der Auffassung ist, daß der Beschluß das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Über die Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung des Rates, die frühestens am dritten Tage und spätestens zwei Wochen nach dem Widerspruch stattzufinden hat, erneut zu beschließen. Ein weiterer Widerspruch ist unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schmidt