Volksvertreterin Dörte Liebetruth
Stellungnahme zur Petition Finanzielle Unterstützung durch das Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinnner
SPD, zuletzt bearbeitet am 10.06.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Keine Stellungnahme.
Vielen Dank für Ihr Engagement! Ich kann Ihre Sorge angesichts der Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in Ihrer Region nachvollziehen. Dass die überregionale Prävention von EPS ein wichtiges Thema ist, da gebe ich Ihnen Recht.
Bei einer flächendeckenden Abfrage des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter den Kommunen hat sich 2018 herausgestellt, dass es sich bei EPS nicht um ein flächendeckendes Problem in Niedersachsen handelt. Wie der EPS vor Ort am effektivsten bekämpft werden kann, darüber tauscht sich ein Runder Tisch der fachlich betroffenen Ministerien der Landesregierung, an dem auch die kommunale Seite beteiligt ist. Das Umweltministerium hat dem betroffenen Landkreis Gifhorn, wo die Erstunterzeichnerin der OpenPetition lebt, im Februar 2019 fachliche Unterstützung durch kompetente Experten der Landesregierung angeboten. Das Thema EPS ist am 29. April 2019 in einer öffentlichen Sitzung des Landtagsausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz behandelt worden. Wie von Seiten der SPD-Fraktion in der Sitzung deutlich gemacht, ist auch aus meiner Sicht ein schnelles Vorgehen seitens der Landkreise wichtig, damit die Raupen bekämpft werden, bevor sie die gesundheitlich problematischen Brennhaare ausbilden. Manche der in Niedersachsen vom EPS betroffenen Landkreise (z. B. Lüneburg) gehen schon seit Längerem erfolgreich in Eigenregie gegen diese Insektenart vor.
Bitte nutzen Sie für diese und künftige Petitionen den offiziellen Link des Niedersächsischen Landtages, damit : www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert "Jedermann" das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und - vor allem – direkt (!) an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Bewusst hat der Verfassungsgeber dieses Grundrecht jedem eingeräumt, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt oder Bitten und Vorschläge zur Gesetzgebung vorbringen will. Es steht Minderjährigen, Ausländern, unter Betreuung stehenden Personen oder Strafgefangenen genauso zu wie etwa Verbänden, Bürgerinitiativen, Vereinen und Unternehmen.
Dem offiziellen Petitionsverfahren des Niedersächsischen Landtages möchte ich nicht vorgreifen und werde daher auf dieser Plattform keine Stellungnahme abgeben.