Volksvertreter Detlev Schulz-Hendel
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 30.01.2019
Ich lehne ab.
Der Unmut der Pflegekräfte ist aus meiner Sicht durchaus verständlich. Die Art und der Zeitpunkt der Beiragserhebung waren sehr unglüklich. Dafür hat sich aber die Pflegekammer bereits entschuldigt und eine sofortige Überarbeitung der Beitragsordnung angekündigt. Die Ergebnisse der Abeitsgruppe, die bereits ihre Arbeit aufgenommen hat, gilt es abzuwarten. Ich sehe aber durch die unglückliche Art der Beitragserhebung die Pflegekammer grundsätzlich in Frage zu stellen. Ohne gut und durchsetzungsstarke Pflegekräfte werden die dringend notwendigen Verbesserungen in der Pflege nicht zu erreichen sein. Für viele Pflegekräfte sind die Unzulänglichkeiten Grund genug gewesen, sich in einer eigenen Interessenvertretung zu engagieren. Deshalb ist es schlicht unverhältnismäßig, die Pflegekammer alleine wegen einer verfehlten Beitragsordnung in Gänze in Frage zu stellen. Ich halte es für zwingend erforderlich, die Pflegeberufe in legislative Prozesse einzubinden und ihnen die Möglichkeit zu geben, für die Interessen ihrer Berufsgruppe einzutreten. Dabei ist natürlich klar, dass Verhandlungen über Tarifverträge weiterhin Aufgabe der Gewerkschaften bleibt. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass offenbar Fehlinformationen, möglicherweise gezielt, gestreut werden, um die neue Pflegekammer in Mißkredit zu bringen. Dazu gehört u.a. das Gerücht, die Pflegekammer würde eine Fortbildungspflicht einführen. Abgesehen von der Tatsache, dass bereits heute regelmäßige Fortbildung Pflicht ist, besteht keinerlei Absicht eine solche Verflichtung über die Pflegekammer einzuführen. Das diese Fehlinformationen im Raum stehen, lässt sich nur damit erklären, dass sich offensichtlich einige Akteure durch die Möglichkeit selbstbewusster Pflegeberufe bedroht fühlen und Pflegekräfte gegen ihre eigene Institution aufwiegeln. Eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer ist aufgrund der Gesetzgebung erforderlich. Nur so können der Kammer Selbstverwaltungsrechte übertragen werden. Eine Nichtübertragung dieser Selbstverwaltungsaufgaben würde eine weitere Fremdbestimmung der Pflegeberufe bedeuten und die Pflegekammer gegenüber anderen Kammern im Gesundheitswesen deutlich schwächen. Die Mitgliedschaft ist für die demokratische Legitimation von großer Bedeutung. Die Pflegekammer ist bereits jetzt mit rund 60.000 Mitgliedern die größte Kammer im Niedersächsischen Gesundheitswesen. Wir sollten der Pflegekammer eine Chance geben, ihr Vertrauen zurück zugewinnen und sich für ihre Interessen stark machen. Ohne den Rückhalt ihrer Mitglieder wird es die Kammer schwer haben, sich zu behaupten. Das wäre dann eine vertane Chance für die Pflegeberufe in Niedersachsen.