Volksvertreter Clemens Viehrig
Stadtverordnetenversammlung in Potsdam - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Rettet die Traditionssportstätte Sandscholle!
CDU/ANW, zuletzt bearbeitet am 02.03.2017
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU/ANW
Ich enthalte mich.
Die Verantwortlichen der jeweiligen Stadtfraktionen haben sich die Entscheidungen zum Standort Sandscholle nicht leicht gemacht. Um die Entscheidungsfindung nachzuvollziehen, ist es jedoch wichtig noch einmal die Genese des derzeitigen Beschlusses der AG Schulentwicklungsplanung (SEP) zu erläutern.
Beschlussfindung bis zur Stadtverordnetenversammlung am 1. März 2017
Das Thema Schulneubau in Babelsberg bewegt die AG SEP bereits seit geraumer Zeit. Aus diesem Grund wurden in verschiedenen Schritten bereits mehrere Prüfschleifen zu Standorten in Babelsberg durchgeführt. Nach der Überprüfung von fast 25 Standorten in Babelsberg für einen Schulneubau, standen zuletzt nur noch zwei Standorte mit einem positiven Verwaltungsvotum zur Disposition:
• die Uhlandstraße und
• der Rasenplatz der Sandscholle.
Für den Standort Uhlandstraße hat sich in der ersten Diskussion im Ausschuss für Bildung und Sport keine Mehrheit gefunden. Die Fraktionen haben mehrheitlich signalisiert, dass der Standort nicht weiterverfolgt werden sollte. Somit wurde der Standort für einen Schulneubau verworfen und die Stadtverordneten haben das ablehnende Votum des Fachausschusses in der Sitzung vom 1. März 2017 bestätigt. Im Übrigen steht dieser Standort auch für einen Sportplatzneubau nicht zur Verfügung. Zum einen wegen der naturschutzrechtlichen Hindernisse, die auch den Schulneubau entscheidend verhindern. Zum anderen wg. bestehender Lärmschutzrichtlinien für neu zu errichtende Sportplätze. Zusätzlich lässt die Nähe zur Wohnbebauung - gem. Verwaltung - an diesem Standort keinen Sportplatzneubau zu.
Da in der AG SEP zum Standort Sandscholle noch einige Fragen offen waren, wurde in einer neuerlichen Prüfrunde zehn weitere Grundstücke - die tlw. bereits überprüft wurden - nochmals auf Möglichkeiten eines Schulneubaus begutachtet. Erneut wurde den Entscheidungsträgern der gleiche Sachstand durch die Verwaltung vorgetragen. Schlussendlich blieb nur der Standort des Rasenplatzes an der Sandscholle als möglicher Schulstandort bestehen.
Die CDU/ANW- Stadtfraktion hat sich daraufhin zunächst mit den Hauptnutzern (Concordia & SVB03) verständigt, um deren Vorstellungen/Argumente besser einschätzen zu können. Im Anschluss erfolgte eine neuerliche Sitzung der AG SEP, welche diesmal unter Beteiligung der betroffenen Vereine erfolgte. Die Vereine Concordia und SVB03 sind der Einladung gefolgt und haben sich an der AG-Sitzung im Dezember beteiligt. In der Dezembersitzung wurde mit einer mehrheitlichen Befürwortung (über Fraktionsgrenzen hinaus sowie durch die zuständigen Eltern- und Schulvertreter) ein Schulneubau an der Sandscholle als erster „Trendbeschluss“ der AG SEP gefasst. Die CDU/ANW-Stadtfraktion hat sich für den Standort als Schulneubau ausgesprochen, da der Mehrwert für den Potsdamer Sport deutlich überwiegt.
Die Verwaltung hatte zugesagt, verschiedene Standorte (bspw. Apollonia-Haus) erneut zu überprüfen und für die Februarsitzung der AG SEP die Ergebnisse zugesagt. Die Prüfergebnisse bzgl. der Verfügbarkeit der Standorte waren auch in der Februar-Sitzung unverändert, so dass die AG SEP mehrheitlich den „Trendbeschluss“ aus der Dezembersitzung bestätigt hat. Die Verwaltung hat daraufhin die Vorlage 17/SVV/0154 „Bebauungsplan Nr. 155 "Schulstandort Sandscholle", Aufstellungsbeschluss sowie Flächennutzungsplan-Änderung“ erarbeitet und in die März-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Im Konsens wurde die Vorlage zunächst in den Ausschuss für Bildung und Sport sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr überwiesen, in denen die Vorlage im März beraten werden soll.
Parallel zur Standortdiskussion des Schulneubaus wurden verschiedene Optionen für mögliche Ersatzflächen für den Rasenplatz vorgestellt. Eine Fläche im Bereich der Abfahrt Horstweg liegt im Überflutungsgebiet der Nuthe, so dass unter Abwägung aller bekannten Informationen ein Sportplatzneubau an diesem Standort als nicht tragbar eingeschätzt wurde. Die AG SEP war sich einig, dass aufgrund des feuchten Untergrunds die ganzjährige Bespielbarkeit beider Plätze nicht gewährleistet bliebe. Zudem wurden durch die Fraktionen verschiedene andere Flächen in die Diskussion eingebracht, welche jedoch alle verworfen wurden. Zum Teil scheiterte es an der Verfügbarkeit, zum anderen an der Größe der betrachteten Flächen. Am Ende wurde der Ersatzstandort in Waldstadt 2 präferiert. Hier sollen demnach zwei Sportplätze (wettkampftauglicher Rasen- und Kunstrasenplatz inkl. Beleuchtung und Sportfunktionsgebäude) entstehen.
Zur Beschlussentscheidung:
Die CDU/ANW-Stadtfraktion hat sich vor allem vom dringenden Schulbedarf in Babelsberg (Credo: „Kurze Beine, kurze Wege“) und den gesamtsportfachlichen Vorteilen bei der Beschlussentscheidung leiten lassen. Im Moment trainieren auf beiden Sportplätzen (Rasenplatz mit 20 Wochennutzungsstunden und dem Kunstrasenplatz) auf der Sandscholle v.a. drei Vereine (UFK mit einem Großfeldteam, Concordia mit Klein- und Großfeldteams & SVB03 mit Klein- und Großfeldteams) sowie verschiedene Freizeitsportler. Die Sportstätte ist damit sehr gut ausgelastet und stößt bereits an ihre Grenzen. In einem weiteren Schritt hat sich die CDU/ANW die Vereine angesehen und deren Bedarf unbedingt in Babelsberg trainieren zu müssen. Die Fraktion ist zu dem Schluss gekommen, dass der UFK (Mannschaft besteht zum Großteil aus Nicht-Babelsbergern sowie Berlinern) sowie die leistungsorientierten Großfeldteams vom SVB03 (Teams bestehen aus Nicht-Babelsbergern zum Großteil auch Nicht-Potsdamern) nicht zwangsläufig an der Sandscholle trainieren müssen. Die freigewordenen Trainingszeiten könnten durch Concordia genutzt werden, die v.a. im Großfeldbereich aufwachsen werden. D.h. an der Sandscholle verbleiben als Nutzer: Concordia (Hauptnutzer), SVB03 (Prüfung ob Kleinfeldteams auch im Karl-Liebknecht-Stadion trainieren können) und Freizeitsportler (Nutzung u.a. der späteren Schulsportflächen). Für die ausweichenden Vereine stünden in Waldstadt 2 zwei Sportplätze (wettkampftauglicher Rasen- und Kunstrasenplatz) inkl. Beleuchtung und Sportfunktionsgebäude zur Verfügung. Zudem soll am Standort eine weiterführende Schule erbaut werden, so dass die Vereine auch von den Schulsportflächen profitieren (Sporthalle sowie Freiflächen). Insbesondere für die leistungsorientierten Großfeldteams des SVB03 wären dies optimale Bedingungen. Zumal der SVB03 im Vereinsgespräch Überlegungen zu einem Nachwuchsleistungszentrum offerierte, welches an diesem Standort ideale Bedingungen hätte.
Gleiches gilt im Übrigen am Standort Sandscholle. Die Vereine profitieren zusehend von dem Grundschulneubau durch die Synergieeffekte mit der Sporthalle sowie den Kleinspielfeldern. Zudem wurde in der Diskussion in der AG SEP beschlossen, dass der Kunstrasenplatz nicht nur saniert werden soll, sondern um ein weiteres Halbfeld erweitert wird.
Weiterhin hat sich die CDU/ANW-Stadtfraktion gefragt, was sich an der Sandscholle ändern würde, wenn es zu keinem Schulneubau kommt. Zunächst einmal nichts. Aufgrund von kommunalrechtlichen Vorgeben bzgl. pflichtiger (Schule) und freiwilliger (Sport) Leistungen könnten verschiedene Maßnahmen nicht durchgeführt werden, da die investiven Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.
Demnach bietet der Beschluss:
Sandscholle inkl. Schulneubau
• 1,5 wettkampftaugliche Kunstrasenflächen (ganzjährig bespielbar)
• ein bestehendes Sportfunktionsgebäude
• Schulsporthalle zur Nutzung durch die Vereine
• Schulsportaußenflächen (u.a. Kleinspielfelder) zur Nutzung durch die Vereine und Freizeitsportler
• eine Anbindung an eine Schule und somit zukünftig mglw. einfacherer Sanierungsmöglichkeiten
Waldstadt 2
• 2 wettkampftaugliche Sportflächen (Rasen- und Kunstrasenplatz) inkl. Beleuchtung
• neues Sportfunktionsgebäude
• Schulsporthalle zur Nutzung durch die Vereine
• Schulsportaußenflächen (u.a. Kleinspielfelder) zur Nutzung durch die Vereine und Freizeitsportler
• eine Anbindung an eine Schule und somit zukünftig mglw. einfacherer Sanierungsmöglichkeiten
Somit gewinnt der Sport in Potsdam 1,5 wettkampftaugliche Sportflächen, Synergien durch die Nutzung der Schulsportflächen/-hallen zur Nutzung durch Vereine und Freizeitsportler sowie die enge Verzahnung mit einem Schulstandort (Sanierung bzw. Kooperationen mit Vereinen).
Die CDU/ANW-Stadtfraktion hat somit folgende Forderungen, die sie so auch vertreten wird und welche sich im Trendbeschluss der AG SEP so wiederfinden:
1. Die derzeitigen Nutzer werden in alle Schritte und Entscheidungen eingebunden (ähnlich dem Verfahren bei Schulneubauten).
2. Es erfolgt zunächst ein Ausgleich für die wegfallenden Flächen, erst dann beginnt die Bebauung der Sandscholle.
3. Es werden zwei Ersatzflächen (Rasen- und Kunstrasenplatz) inkl. einem Sportfunktionsgebäude und Flutlicht am Standort Waldstadt 2 errichtet.
4. Im Zuge des Schulneubaus an der Sandscholle erfolgt die Erneuerung des alten Kunstrasens sowie die Erweiterung um ein weiteres Halbfeld.
5. Die Vereine können an beiden Standorten die entstehenden Synergien durch die Nutzung der Schulsportflächen (Sporthalle, Kleinspielfelder, …) in Anspruch nehmen.
Schlussendlich hat die CDU/ANW-Stadtfraktion jedoch deutlich gemacht, dass sie sich klugen Lösungen nicht verschließen wird. Diese liegen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf dem Tisch. Ein endgültiger Beschluss wird erst nach den Beratungen der Ausschüsse sowie der abschließenden sitzung in der Stadtverordnetenversammlung zu erwarten sein. Vielmehr wird es jetzt darum gehen, weitere Flächen – die derzeit noch nicht verfügbar sind – für die zukünftige Entwicklung in Babelsberg als Sportflächen zu sichern.
Clemens Viehrig für die CDU/ANW-Stadtfraktion