Volksvertreterin Britta Schulz
Stellungnahme zur Petition Fortführung der Heinrich-Eger Grundschule in Appeldorn
Forum Kalkar zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 82 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW muss eine Grundschule mindestens 92 Schülerinnen und Schüler aufweisen, um eigenständig fortgeführt werden zu können. Verfügt eine Gemeinde nur noch über eine Grundschule, reichen für deren Fortführung 46 Schülerinnen und Schüler.
Die Stadt Kalkar verfügt im Bereich der Primarstufe über drei Katholische Grundschulen, wobei die Grundschule in Appeldorn mit 94 Schülerinnen und Schülern die kleinste Schule ist. Vor dem Hintergrund der Schülerzahlentwicklung im Stadtteil Appeldorn, der schlechten Finanzlage der Stadt Kalkar und dem in den kommenden Jahren anstehenden Sanierungsbedarf der Grundschule wird überlegt, ob zukünftig ggfs. nur noch zwei Grundschulstandorte zu führen sind. In diese Überlegungen sind verschiedene Faktoren wie z.B. die demografische Entwicklung, die Flüchtlingssituation, Bildung eines Grundschulverbundes, Lehrerversorgung und vieles mehr, einzubeziehen.
Im Falle der Katholischen Grundschule Appeldorn wird die erforderliche Mindestanzahl von 92 Kindern zurzeit noch knapp erfüllt, sodass jedenfalls kein akuter Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus hat auch in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Kalkar weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung zum Erhalt oder zu der Weiterführung der Grundschule in Appeldorn stattgefunden. Im Rahmen eines Abwägungsprozesses hat letztendlich der Rat der Stadt Kalkar über den Erhalt oder die Fortführung des gesamten Schulangebotes zu entscheiden. Dies gilt nicht nur für die Grundschulen sondern ebenso für die weiterführenden Schulen.
Aus den vorgenannten Gründen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehende Stellungnahme abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Britta Schulz