Volksvertreter Bernd-Carsten Hiebing
Niedersächsischer Landtag in Niedersachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften
CDU, zuletzt bearbeitet am 16.01.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
In Niedersachsen wird bereits sehr lange über das Für und Wider einer Pflegekammer diskutiert. Dabei gibt es Befürworter und Kritiker einer Pflegekammer in allen Parteien. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich Anfang des Jahres 2015 nach einem längeren Abwägungsprozess gegen die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen ausgesprochen. Ausschlaggebend für diese Positionierung war vor allem die auch von Ihnen kritisierte Zwangsbeitragspflicht, die mit der Verkammerung der abhängig in der Pflege Beschäftigten verbunden ist.
Eine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft für abhängig Beschäftigte ist nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion nicht mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG zu vereinbaren, das die Arbeitnehmerinteressen schützt. Der Pflegekammer fehlt das Prinzip der Freiwilligkeit, wie es für eine Gewerkschaft gilt. Man muss das Recht haben, ihr beizutreten oder es eben auch nicht zu tun. Und man muss sie wieder verlassen können.
Für die wesentlichen Interessen der beruflich Pflegenden kann die Pflegekammer nichts tun, nämlich für eine angemessene Bezahlung und für gute Arbeitsbedingungen einzutreten.
Zu Recht weisen Sie darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren kontrovers geführte Diskussion um die Errichtung der Pflegekammer deutlich gemacht hat, dass die Interessenlage der Pflegekräfte in Niedersachsen in dieser Frage eben sehr differenziert und nicht gleich gelagert ist. Aus der Evaluationsstudie von infratest dimap von 2013 geht hervor, dass auf die Frage, ob in Niedersachsen eine Pflegekammer gegründet werden solle, zwar 67 Prozent mit „Ja“ geantwortet haben, unter den beruflich Pflegenden in Niedersachsen die Haltung zur Pflegekammer aber auch wesentlich dadurch geprägt wird, ob sie mit einer Pflichtmitgliedschaft verbunden ist oder nicht.
47 Prozent der Pflegekräfte lehnten bei der Befragung eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht ab, lediglich 42 Prozent äußerten sich positiv. Bei der Akzeptanzfrage zur Beitragshöhe lehnten dann 24 Prozent der Befragten jede Beitragszahlung ab, 35 Prozent waren bereit, eine monatliche Beitragshöhe von maximal 5 – 9 Euro zu akzeptieren. Nur insgesamt 28 Prozent waren bereit, auch Beiträge von 10 bis 14 Euro (19 Prozent) oder darüber (9 Prozent) zu zahlen. Diese Teilergebnisse der Evaluationsstudie, die die kritische Haltung der beruflich Pflegenden zu einer Pflichtmitgliedschaft deutlich machen, dürfen meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben.
Die CDU hatte in ihrem Regierungsprogramm 2017 – 2022 die Aussage getroffen, dass
die Pflegekammer im Fall einer Regierungsübernahme in ihrer jetzigen Form auf den Prüfstand gestellt und Zwangsmitgliedschaften und hohe Bußgelder bei Nichteintritt definitiv abgeschafft werden. Nun ist die CDU allerdings bei der Landtagswahl am 15. Oktober 2017 lediglich zweitstärkste Kraft geworden, sodass wir mit der SPD eine gemeinsame Linie zur Pflegekammer abstimmen mussten. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU darauf verständigt, dass wir die Wirkungen und die Organisation der Pflegekammer zur Hälfte der Legislaturperiode evaluieren werden. Dies schließt auch die Überprüfung der Zwangsmitgliedschaft mit ein.