Volksvertreter Bernd Binsch
Gemeinderat in Eppelheim - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Bauplatz in Eppelheim soll bebaut werden dürfen
Eppelheimer Liste zuletzt bearbeitet am 05.06.2018
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Keine Stellungnahme.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Fraktion EL/FDP hat gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Eppelheimer Gemeinderates und der Bürgermeisterin folgende Stellungnahme verfasst:
Grundsätzlich stehen Stadträte und Stadtverwaltung der Verwirklichung des Bauvorhabens der Familie positiv gegenüber. Dem Vorhaben wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Eppelheim vom 26.09.2016, inklusive der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, zugestimmt.
Die Baulasten werden auch nicht von der Stadt Eppelheim angefordert, sondern durch die Baurechtsbehörde (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis). Die Stadt Eppelheim besitzt lediglich das Bauplanungsrecht. Die Baurechtsbehörde richtet sich hier nach §4 Absatz 1 Landesbauordnung, in der ein öffentlich-rechtlich gesicherter Zugang vorausgesetzt wird (z.B. Baulast).
Es handelt sich hier um einen klassischen Privatweg zur Erschließung. Er gehört allen angrenzenden Grundstückeigentümern zu gleichen Teilen. Diese Fälle gibt es in sehr vielen Gemeinden und sie sind nicht unüblich. Die Stadt hat kein Interesse daran die Straße zu erwerben bzw. als Geschenk zu erhalten. Dadurch entstünden der Allgemeinheit Kosten z.B. für Unterhalt, Instandsetzung, Reinigung und Winterdienst. Ebenso wäre dies ein Signal, dass alle weiteren Privatwege in den Besitz der Stadt übergehen könnten. Dies wäre ein dauerhaftes finanzielles Thema für die Allgemeinheit und kann von den Stadtratsfraktionen sowie der Bürgermeisterin nicht befürwortet werden.
Es besteht die Möglichkeit mit den Nachbarn eine Einigung zu erzielen. Aus welchen Gründen dies geschehen oder nicht geschehen kann, kann von uns nicht beurteilt werden. Es ist zudem nicht die Aufgabe des Stadtrates bzw. der Verwaltung sich nachbarschaftliche Differenzen zu eigen zu machen.
Abschließend möchten wir noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, dass für das Erteilen der Baugenehmigung das Landratsamt Rhein-Neckar zuständig ist. Die Baugenehmigung kann aber nur erteilt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bernd Binsch
Fraktionssprecher EL/FDP