Volksvertreter Benjamin Raschke

Stellungnahme zur Petition Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 24.08.2020
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Worauf warten? Mehr Qualität und Beitragsfreiheit – JETZT!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 25.09.2019
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Ungerechte Straßenausbaubeiträge für Anlieger in Brandenburg abschaffen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.01.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich verweise an dieser Stelle auf die Position unserer kommunal- und innenpolitischen Sprecherin Ursula Nonnemacher, die in ihrer Stellungnahme herausgearbeitet hat, warum die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen der Initiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen kritisch, aber diskussionsbereit gegenüber steht.

Anbei die Stellungnahme von Frau Nonnemacher zur Kenntnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Meinungsbildung in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag bezüglich möglicher Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist noch nicht abgeschlossen.
Einigkeit besteht jedoch darin, dass eine Anpassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig ist, um das System der Beitragserhebung deutlich transparenter und partizipativer zu gestalten. In Brandenburg praktizieren die Kommunen derzeit eine höchst unterschiedliche Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess. Aus unserer Perspektive bedarf es einer gesetzlichen Regelung im KAG, dass den Beitragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Dringend notwendig ist zudem eine Anpassung der Zinshöhe für gestundete Abgaben. Damit die Niedrigzinsphase am Finanzmarkt, welche bereits seit Jahren besteht, auch bei den Anliegerinnen und Anliegern ankommt, befürwortet meine Fraktion, dass der Zinssatz zukünftig nur noch zwei Prozent über dem Basiszins nach § 247 BGB liegt. Dies wäre aktuell ein Zinssatz von 1,12 % statt der derzeit geforderten 6 % und würde die Beitragszahlenden erheblich entlasten. Notwendig sind zudem eine großzügigere Anwendung der bestehenden Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag in Raten zahlen zu können sowie die Einführung der Option einer zinslosen Stundung für die ersten fünf Jahre nach Entstehen der Beitragsschuld. Diese Änderungen führen bürgerfreundlichere Regelungen herbei und können damit die Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge erhöhen.
Das Interesse der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, eine finanzielle Entlastung bei den Straßenausbaubeiträgen zu erreichen, kann ich gut nachvollziehen. Einer vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag jedoch kritisch gegenüber, da diese unvorhersehbare Folgen birgt. Den Einnahmeausfall der Kommunen, den ein vollständiger Wegfall der Beiträge mit sich brächte, wird das Land nicht vollständig kompensieren. Der beschlossene Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 sieht eine Erhöhung der Verbundquote vor, also jenes Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Damit werden die brandenburgischen Kommunen in der Endstufe 250 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben. Darüber hinaus erhalten die Kommunen aus dem Landeshaushalt 244 Millionen Euro zusätzlich zur Teilentschuldung und für das kommunale Investitionsprogramm. Über zusätzliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich fließen den Kommunen in den kommenden Jahren 400 Millionen Euro zu. Eine Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch einen Wegfall der Beitragspflicht würde den Landeshaushalt jährlich mit ca. 25 Millionen Euro belasten, welche in Anbetracht der bereits zugesagten Zahlungen und der mittelfristigen Steuerschätzung nur durch Kürzungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge birgt zudem das Risiko, dass Bürgerinnen und Bürger ihre bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern. Welche finanziellen Belastungen damit einhergehen würden, ist unklar.
Auch in der vorgeschlagenen Änderung, dass Kommunen statt der bestehenden Beitragserhebungspflicht Straßenausbaubeiträge zukünftig freiwillig erheben können („Kann“-Regelung), sehe ich Nachteile, welche es zu diskutieren gilt. Durch diese Möglichkeit würde ein „Flickenteppich“ unter den brandenburgischen Kommunen entstehen. Finanziell gut ausgestattete Gemeinden, wie sie z. B. im Berliner Umland zu finden sind, könnten wohl auf eine Beitragserhebung verzichten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindevertreterinnen und –vertreter finanzschwacher Kommunen hingegen, die dringend auf die Beiträge angewiesen sind, gerieten unter massiven Druck um einen „Wettbewerbsnachteil“ zu vermeiden. Eine Wahlfreiheit birgt zudem das Risiko, dass die Beitragserhebung je nach Kassenlage durchgeführt bzw. ausgesetzt wird. In Zeiten guter Finanzlage müssten damit Anliegerinnen und Anlieger keinen Anteil an den Kosten des Straßenausbaus leisten, während bei sinkenden Steuereinnahmen Eigentümerinnen und Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, je nach Finanzlage der Kommunen, empfinde ich als ungerecht.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Brandenburger Landtag wird die verschiedenen Optionen zum Straßenausbaubeitrag weiter intensiv diskutieren und verschließt sich Änderungen nicht grundsätzlich. Die Festlegung einer endgültigen Position zum derzeitigen Zeitpunkt halten wir jedoch für verfrüht.

Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Nonnemacher

Stellungnahme zur Petition Eltern fordern beitragsfreie Kinderbetreuung im Land Brandenburg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Wir teilen die Forderung nach Beitragsfreiheit. Da es immer klarer wird, wie entscheidend die frühkindliche Bildung für die Entwicklung eines Kindes ist, ist es absurd, dass Schule und Studium ggf. bis hin zur Promotion gebührenfrei angeboten werden, die frühkindliche Bildung aber nicht. Dafür gibt es nur eine historische Erklärung, aber keine logische! Das deutlich zu machen, ist uns ein wichtiges Anliegen und deshalb danken wir Ihnen für Ihre Initiative!

Es gibt leider auch ein Aber: Im Moment wäre der Aufwand für die öffentlichen Haushalte so enorm, dass eine solche Beitragsfreiheit kaum politisch durchsetzbar ist. Das Bildungsministerium hat in der Zwischenzeit errechnet, dass wir hier über eine Summe von ca. 170 Mio Euro jährlich reden. Das entspricht über 65% der derzeitigen Aufwendungen des Landes Brandenburg für die Kindertagesbetreuung.

Für uns haben deshalb im Moment die notwendigen Verbesserungen der Qualität von Kindertagesbetreuung Vorrang. Bündnis 90/Die Grünen wollen erst einmal eine Personalschlüsselverbesserung mindestens auf das Niveau des Bundesdurchschnittes. Des Weiteren wollen wir zur Qualitätsverbesserung eine Anhebung der Leitungsfreistellung und die Einführung eines Qualitätsmonitorings. Selbst diese Schritte meint die rot-rote Landesregierung finanziell nicht leisten zu können. Wir befürchten, mit der Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung würden alle Schritte zu mehr Qualität unmöglich – da nicht finanzierbar – gemacht. Und hierbei bleibt die prekäre Lage von Tagesmüttern und –vätern noch ausgeklammert.

Derzeit ist die Kindertagesbetreuung eine Aufgabe der Kommune – sie ist Daseinsfürsorge. Aus unserer grünen Sicht ist dies auch richtig so. Jede Kommune sollte selbst entscheiden, wie viele Plätze sie für die Kindertagesbetreuung benötigt, welche Modelle Sinn machen und wie hoch die Kostenbeteiligung der Bürger sein soll. Deshalb ist dies auch so unterschiedlich geregelt. In den Kommunen sind zum Beispiel allein die Anmietungskosten von Räumen für eine Kita äußerst unterschiedlich. Natürlich können die Kommunen die Elternbeiträge nicht willkürlich festlegen, sie müssen gerechtfertigt sein. Auch – und das gibt das Kita-Gesetz in Brandenburg vor – muss es eine sozialverträgliche Staffelung der Beiträge geben. Wie diese konkret aussieht, ist den Kommunen überlassen. Hier können Sie sich als Bürger*innen einmischen und eine andere Staffelung in Ihrer Kommune erstreiten. Wir Grüne wollen hier bewusst Gutverdienende mehr belastet sehen als Eltern mit niedrigeren Einkommen – nicht zuletzt, um Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig zu machen.

Sie sehen, dass Sie grundsätzlich bei uns offene Türen einrennen. Gleichzeitig stehen wir für eine seriöse Haushaltspolitik, was bedeutet, dass wir die nötigen Schritte nur nacheinander gehen können. Beitragsfreie Kitas, die nur Aufbewahrungsort sind, nützen keinem etwas. Deshalb geht für uns Qualität noch vor Beitragsfreiheit.
Diese politische Prioritätensetzung kann jedes Bundesland anders beantworten. In Hamburg oder Berlin macht die Beitragsfreiheit aus anderen Erwägungen auch großen Sinn. Hierdurch allen Gruppen und Schichten die Teilnahme an der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und Integration und Spracherwerb so früh wie möglich zu fördern, ist sinnvoll. Diese Probleme sind aber in den Stadtstaaten deutlich größer als in Brandenburg. Erkauft hat sich dies Berlin mit dem schlechtesten Betreuungsschlüssel deutschlandweit. Geld für eine qualitative Verbesserung in diesem Bereich ist nun nicht mehr da.

Benjamin Raschke
Partei: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gewählt am: 01.09.2019
Neuwahl: 2024
Wahlkreis: Dahme-Spreewald III
Funktion: Fraktion (Umweltpolitischer Sprecher), Fraktion (Rechtspolitischer Sprecher), Fraktion (stellv. Vorsitzender), , Fraktion (Sprecher für den Ländlichen Raum), Fraktion (Landwirtschaftspolitischer Sprecher)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Benjamin Raschke
Webseite: https://benjamin-raschke.de/
Instagram: https://www.instagram.com/ben_raschke/
Twitter: https://twitter.com/Ben_Raschke
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