Volksvertreter Axel Miesner
Stellungnahme zur Petition KiTas gegen das neue KiTa Gesetz in Niedersachsen
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.