Volksvertreter Axel Brammer
Stellungnahme zur Petition Rettet den SWO-Rasenplatz in Sandkrug
SPD, zuletzt bearbeitet am 15.10.2022
Ich lehne ab.
Sehr geehrter Herr Mitzlaff,
meine Fraktion hat mich gebeten, Ihnen auf Ihre Anfrage zu antworten, zumal ich seit fast 15 Jahren Mitglied im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages bin. In dieser Zeit war ich an der Bearbeitung von ca. 12.000 Petitionen beteiligt. Seit November 2017 bin ich Vorsitzender dieses Gremiums. Es ist davon auszugehen, dass ich mich im Petitionswesen deshalb etwas auskenne.
Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.
In Artikel 17 des Grundgesetzes steht:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Das bedeutet:
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten.
Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.
Sie können sich über die Politik des Staates beschweren. Sie wollen dann, dass der Staat etwas macht oder nicht macht. So eine Beschwerde oder Bitte heißt Petition.
Für Petitionen gibt es Regeln:
• Petitionen müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
• Es muss zu erkennen sein, wer sie geschrieben hat.
• Schickt man eine Petition an eine Behörde, die nicht zuständig ist, muss die Behörde die Petition an
die richtige Stelle weiterleiten.
• Behörden oder zum Beispiel der Bundestag müssen eine Petition annehmen. Sie müssen die
Petition bearbeiten.
• Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich beschwert haben, ist das Ergebnis mitzuteilen.
• Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.
Im Fall des Kunstrasenplatzes ist der Bürgermeister der Gemeinde Hatten der zuständige Ansprechpartner. Er hat nach Rücksprache im Verwaltungsausschuss den Petenten ordnungsgemäß geantwortet.
Die Fraktionen und Fachgremien haben sich seinerzeit die Entscheidung nicht leicht gemacht. Letztendlich hat zwischen den ökologischen, sozialen und ökonomischen Interessen eine Abwägung stattgefunden.
Sofern die Petenten das Ergebnis für unrechtmäßig halten, können sie sich jetzt immer noch an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages wenden. Dieser wird dann prüfen, ob die Entscheidungen des Rates der Gemeinde Hatten ordnungsgemäß zustande gekommen sind.
Es ist durchaus zu begrüßen, wenn es Plattformen gibt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Einbringung von Petitionen unterstützten.
Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die setzen in eine Petition ihre letzte Hoffnung um eventuell zu ihrem Recht zu kommen. Das Petitionswesen ist ein hohes Gut. Deshalb sollte damit auch mit einer gewissen Seriosität umgegangen werden.
Fragwürdig wird es, wenn Sie die Ratsmitglieder jetzt einzeln anschreiben. Damit starten Sie eine Kampagne. Das hat mit einer Petition nichts mehr zu tun. Mit diesem Verhalten stellen Sie die parlamentarische Demokratie letztendlich infrage. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die von Ihnen gestellten Fragen von fast allen Ratsmitgliedern nicht beantwortet wurden.
Für mich stellt sich die Frage, wie sich open Petition verhalten würde, wenn die Sportler der Gemeinde Hatten ebenfalls eine Petition mit dem Ziel der Errichtung eines Kunstrasenplatzes einbringen würden. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, diese Frage zu beantworten.
Wenn der Gemeinderat sich nämlich auf eine derartige Diskussion einlassen würde, wird er als Entscheidungsgremium praktisch handlungsunfähig.
Das hätte mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun und ist schon gar nicht im Sinne von Artikel 17 des Grundgesetzes.
Mit freundlichem Gruß im Auftrag der SPD-Ratsfraktion
Axel Brammer
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Sehr geehrter Herr Mitzlaff,
Sie haben immer noch nicht meine Frage vom 26.03.22 beantwortet.
Bekomme ich noch eine Antwort?
Mit freundlichem Gruß
Axel Brammer