Volksvertreterin Anne Cyron
Stellungnahme zur Petition Keine Testpflicht für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen
AfD, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die in § 18 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Bedingung für den
Schulbesuch vorgesehene Pflicht für Schüler zum Selbsttest in den Räumen der Schule und
unter Aufsicht der Lehrer lehne ich ab, denn ich halte die generelle Testpflicht an den Schulen ab dem 12. April für rechtswidrig
Die Durchführung der Tests mit Stäbchen, die in die Nase eingeführt werden, ist gefährlich und
sollte bis vor kurzem nur von geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden. Das besagen auch die Anleitungen zu den Tests. Eine Selbsttestung durch minderjährige Schüler auch unter Anleitung ist von den Herstellern nicht vorgesehen. Eine Haftungsübernahme durch die Hersteller bei der Anwendungdurch Kinder ist demnach ausgeschlossen und vom Verordnungsgeber bei der Zulassung und bei der Testpflicht in Schulen bewusst widersprüchlich geregelt. Wer wird in die Haftung genommen bei Körperverletzung der Kinder? Darauf gibt die Staatsregierung natürlich keine Antwort, ebenso wenig wie sie Antwort auf die Haftungsfrage bei Impfschäden gibt.
M. E. macht sich jeder Lehrer, der den Test an Kindern vornimmt, strafbar wegen Körperverletzung und sollte auch angezeigt werden. Eltern müssen endlich gegen diese masslose staatliche Bevormundung aufstehen.
Es ist auch zu befürchten, dass in allernächster Zeit die sog. Lollipop-Tests für die Kinder in Kindergärten und Kitas nach österreichischem Vorbild kommen werden, die dann die Voraussetzung für den Besuch dieser Einrichtungen schaffen oder verwehren sollen.
Diese Maßnahmen laufen darauf hinaus, Kinder, auch schon die Kleinsten, in Angst und Schrecken zu versetzen und zu stigmatisieren. Staatliches Handeln scheint nur noch darauf ausgerichtet, die Kinder zu traumatisieren, ihnen die Kindheit zu nehmen und das unbeschwerte Kindsein unmöglich zu machen.
Der Staat hat einen Bildungsauftrag zu erfüllen und dieser besteht auch in der allgemeinen Schulpflicht. Damit ist ein Ausschluss vom Unterricht wegen fehlenden Tests ohnehin rechtlich nicht möglich.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist fatal, denn sie eröffnet der Regierung den Weg in die Zwangsimpfung auch schon für die Kleinsten.
Meine Fraktion wird in das Plenum einen entsprechenden Antrag einbringen, der natürlich wieder von allen anderen Fraktionen abgelehnt werden wird. Aber es geht um unsere Kinder und damit um unsere Zukunft. Dafür lohnt sich jede Mühe!
Anne Cyron