Volksvertreterin Anja Piel
Niedersächsischer Landtag in Niedersachsen - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Niedersachsen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 11.07.2018
Ich lehne ab.
Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur sind eine wichtige Aufgabe der Gemeinden, Städte und Landkreise. Zur Abdeckung ihrer Investitionskosten können Kommunen Beiträge erheben, die durch die ihnen Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. So können sie Straßenausbaubeiträge erheben, wenn z. B. abgängige Straßen wiederhergestellt, Straßenentwässerungsanlagen oder die Straßenbeleuchtung erneuert werden müssen. Das Land gibt dafür über das Kommunalabgabengesetz (NKAG) die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Ob von diesen Gebrauch gemacht wird, sprich ob in einer Kommune Straßenausbaubeiträge erhoben werden, entscheiden die Räte selbst vor Ort per Satzungsbeschluss.
Für uns Grüne ist diese Handlungs- und Entscheidungsfreiheit der Kommunen ein hohes Gut. Um diese Freiheiten zu stärken haben wir bei der 2017 erfolgten Reform des NKAG den Kommunen unter anderem größere Spielräume bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingeräumt. So können sich die Kommunen seit dem 01.04.2017 auch für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entscheiden, die aufgrund ihrer Ausgestaltung als jährliche Umlage als weniger belastend gelten und zudem auf eine größere Anzahl von Betroffenen verteilt werden können. Damit haben wir den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die diese nutzen können – aber nicht müssen. Die Entscheidung, wie der Investitionsaufwand für kommunale Straßen finanziert werden soll, obliegt den kommunalen Vertretungen vor Ort und das ist auch gut so. Denn diese können die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle am besten abwägen. An dieser Position, dass wir als Land den Kommunen die Wahlfreiheit lassen wollen, halten wir fest und sprechen uns daher gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Piel