Volksvertreterin Angela Schmalhorst
Stellungnahme zur Petition Neue Kitabeiträge - Fair geht anders!
B90/GRÜNE, zuletzt bearbeitet am 13.06.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion B90/GRÜNE
Ich lehne ab.
Den bereits im Februar dieses Jahres im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossenen Veränderungen der Struktur der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung von Kindern wird aus folgenden Gründen zugestimmt:
Die Umstrukturierung ist sozial vertretbar, da
• Familienjahreseinkommen bis 30.000 € generell von Beiträgen befreit werden,
• die Belastung bei mittleren Familienjahreseinkommen zwischen 30.000 € und 70.000 € in
etwa gleich bleibt (bei einem Kita-Kind) bzw. sich verringert (bei mehreren Kita-Kindern),
• eine relevante Mehrbelastung nur bei höheren Familienjahreseinkommen von mehr als ca. 70.000 € und einem Kita-Kind erfolgt,
auch in dieser Einkommensgruppe ab ca. 70.000 €/Jahr eine Entlastung bei mehreren Kita-Kindern ermöglicht wird.
Insofern ist die Aussage in der Petition, Familien mit einem Jahreseinkommen ab 30.000 €/Jahr seien auf unzumutbare Art und Weise belastet, nicht zutreffend.
Die Regelung entspricht der neuen Beitragssatzung des Kreises Herford, die kürzlich einstimmig vom Kreistag beschlossen worden ist. Damit wird auch der Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Art. 72 (2) GG) im Kreisgebiet beachtet; zugleich wird der gesetzlichen Vorgabe einer sozialen Staffelung bzw. Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Gestaltung der Elternbeiträge (§ 23 (5) des Kinderbildungsgesetzes) Rechnung getragen.
Ergänzend ist anzumerken:
• Seit elf Jahren ist keine Anpassung von Kita-Beiträgen mehr erfolgt;
• die Stadt Herford beteiligt sich im Jahre 2019 gem. Haushaltsplan mit einem jährlichen Betrag von 12,4 Mio. € an der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen; die Elternbeiträge betragen insgesamt 2,6 Mio. €.