Volksvertreterin Angela Freimuth
Stellungnahme zur Petition Jetzt kommt es auf euch an: #NotMyHochschulgesetz
FDP, zuletzt bearbeitet am 07.10.2019
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Marcel Hafke.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich lehne ab.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.