Volksvertreterin Anette Abel

Stellungnahme zur Petition Nein zur beschlossenen Grundsteuererhöhung Nidderau

FWG Fraktion, zuletzt bearbeitet am 17.03.2019

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Bereits im Sommer 2018, noch vor der Einbringung des Nachtragshaushalts und des Doppelhaushalts 19/20 entstand bei der FWG der Wunsch, alle Fraktionen an einen Tisch zu holen und gemeinsam nach Lösungen für die Haushaltssituation der Stadt Nidderau zu suchen. Der Gedanke wurde in die Tat umgesetzt, man traf sich, diskutierte und verhandelte. Die erzielte Abmilderung von 755 auf 690 Punkte im Hebesatz war, wie der Kollege Bär es bereits ausgeführt hat, nicht das, was sich die drei Fraktionen von FWG, SPD und Grünen erhofft hatten. Der gute Wille ist aber leider nicht monetär auszudrücken. Viel Hoffnung setzten daher die drei Fraktionen auf die allgemeinen Regeln zur Bewirtschaftung des Haushalts. Die Regelungen enthielten massive Einschränkungen für die Verwaltung. Bis zur Beschlussfassung über diese Satzung, wurde seitens der Verwaltung niemals auch nur ansatzweise erwähnt, dass die Ausarbeitung rechtswidrige Regelungen enthalten könnte. Bis zum heutigen Tag liegt trotz entsprechendem Beschluss keine schriftliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht, des Hessischen Städte- und Gemeindebundes oder einer anderen rechtskundigen Person vor. Erst nach Beschlussfassung wurde im Rahmen des „vergessenen“ Haushaltssicherungskonzeptes gegenüber den Stadtverordneten behauptet, die Regelungen seien rechtswidrig. Ein Bestehen auf dieser Satzung hätte weitreichende Folgen auf die Handlungsfähigkeit der Stadt, da während eines Verfahrens nur eine vorläufige Haushaltsführung möglich gewesen wäre. Die Verwaltung bzw. der Magistrat hat stattdessen eine Satzungsformulierung vorgelegt, die es der Verwaltung ermöglicht, ohne Kontrolle der Stadtverordnetenversammlung die Budgets zu verändern und über sie zu verfügen. Die Stadtverordneten wurden durch die Behauptung, deren eigene Regelungen seien rechtswidrig, massiv unter Druck gesetzt. Niemand besteht gern auf „rechtswidrigen Regelungen“. Leider fehlt der Nachweis, dass dies so ist.

In Anbetracht der Tatsache, dass in der Vergangenheit nie auf Folgekosten, die weitere Haushalte massiv belasten, geachtet wurde, geschweige denn, dass sie beziffert wurden, möchte ich aber folgendes Zitat aus einem Artikel des Hanauer Anzeigers vom 05.05.2018 anführen:
„Um unserer Kassenkredite in diesem Bereich zum Stichtag 30. Juni (2018, Anm. A.A.) kurzfristig auszugleichen, können wir das Investitionsdarlehen für das neue Feuerwehrgerätehaus in Eichen nutzen“, so Vogel. „Sobald der Spatenstich erfolgt ist, können wir die bereits genehmigten Mittel abrufen.“ Mittelfristig werde dieses Defizit durch den Verkauf der letzten Baugrundstücke in der Neuen Mitte ausgeglichen. „Da stehen noch Zahlungen aus“, erklärt Vogel.“
Wie der Kassenkredit letztendlich (in Ermangelung des 1. Spatenstiches in Eichen) ausgeglichen wurde, ist den Stadtverordneten leider nicht bekannt. Ich denke aber, anhand dieses Zitats wird deutlich, wie die doppelte Buchführung in Nidderau „gelebt“ wird. Haushaltsmittel werden nicht für das verwendet, für das sie vorgesehen waren. Das widerspricht dem auch heute noch gültigen Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Sowohl bezüglich der Verwendung als auch bei der Buchung.
Derzeit haben die Stadtverordneten keine Möglichkeit, den Haushalt zu kontrollieren.

Ich möchte daher mit meiner Stellungnahme nicht um Verständnis für die massiv erhöhten Hebesätze werben. Ich werde als Stadtverordnete der FWG weiter daran arbeiten, die Transparenz und die Kontrolle über den Haushalt zurück zu erlangen, und hoffe auf die Unterstützung aller Fraktionen. Denn nur so ist die von allen angestrebte Senkung der Hebesätze überhaupt möglich.
Anette Abel
FWG

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