Volksvertreter Andreas Scholtyssek
Stellungnahme zur Petition Umbenennung Universitätsring, Halle (S.) – eine würdige Ehrung Anton-Wilhelm-Amos? Wir sagen NEIN
CDU, zuletzt bearbeitet am 03.02.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Ehrung mit einem Straßennamen bzw. generell im öffentlichen Raum ist eine respektvolle Anerkennung der Lebensleistung eines Menschen und sollte von allen Beteiligten als positiver Akt verstanden werden. In diesem Fall gab es von Beginn an energischen Widerspruch gegen die Umbenennung eines Teilstücks des Universitätsringes. Anstatt die unterschiedlichen Standpunkte von Befürwortern und Gegnern in einem transparenten demokratischen Diskurs auszudiskutieren, hat eine Stadtratsmehrheit aus Linken, Grünen, SPD und Mitbürgern hier einfach aus der Arroganz der Macht heraus, über die Köpfe der Anwohner hinweg, einen Beschluss durchgedrückt. Das kann bei so einem sensiblen Thema nicht richtig sein. Wer so agiert, muss sich über Widerstand und Politikverdrossenheit nicht wundern! Ich empfehle den Initiatoren der Petition nachdrücklich, die demokratischen Instrumente des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zu nutzen. Initiieren Sie ein Bürgerbegehren gemäß § 26 Abs. 5 KVG und reichen Sie schleunig, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses, mind. 7.500 Unterschriften von Stadtbewohnern bei der Stadtverwaltung ein. Dann muss sich der Stadtrat nochmals mit der Angelegenheit befassen und die Befürworter haben die Chance ihre bürgerferne Fehlentscheidung zu revidieren. Andernfalls ist ein Bürgerentscheid gemäß § 27 KVG durchzuführen. Viel Erfolg!
Stellungnahme zur Petition Verhinderung des Abriss der "Schorre" in Halle
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.12.2021
Unbeantwortet
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CDU
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Unbeantwortet
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Unbeantwortet
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Unbeantwortet
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Unbeantwortet
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CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Ich lehne ab.
Ich habe vollstes Verständnis für die Forderung, dass von der Anlage keine Gesundheitsgefahren für umliegende Anwohner ausgehen dürfen. Das ist selbstverständlich und findet meine volle Unterstützung. Der Petition kann ich dennoch nicht zustimmen, weil ich die massiven Bedenken nicht teilen kann, der Argumentation nicht folgen möchte und mich der Forderung auf Verhinderung der Anlage nicht anschließen kann.
Die Stadt Halle ist für die Genehmigung der Anlage nicht zuständig, der Einfluss der Stadt und des Stadtrates somit äußerst begrenzt. Die Genehmigung einer solchen Anlage unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Diese wurden vom Landesverwaltungsamt geprüft. Im Ergebnis wurde eine Genehmigung erteilt, welche Rechtskraft erlangt hat. Jetzt den Bau dieser rechtskräftig genehmigten Anlage verhindern zu wollen, widerspricht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Den betroffenen Anwohnern steht es natürlich jederzeit frei, gerichtlich gegen die Genehmigung vorzugehen. Dazu bedarf es aber keiner Petition!
Andreas Scholtyssek | |
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Partei: | CDU |
Fraktion: | CDU |
Gewählt am: | 26.05.2019 |
Neuwahl: | 2024 |
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