Volksvertreter Alfons Tillmann
Stellungnahme zur Petition Neue Zufahrtsstraße für Gut Ahe
CDU, zuletzt bearbeitet am 08.12.2017
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die Zufahrtsstraße zwischen der Wallfahrtskirche Kohlhagen und dem Landgasthof Gut Ahe befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde Kirchhundem. Sie ist somit auch nicht öffentlich-rechtlich gewidmet. Tatsächlich befindet sich die vorhandene Zufahrtsstraße sogar auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Familie Neuhaus befinden.Faktisch ist diese Zufahrtsstraße eine überlange Zufahrt auf dem privaten Grundstück, die dem Erreichen der dort vorhandenen privaten Bebauung dient. Weiterhin führt die Zufahrtsstraße über Grundstücke,wo die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind.So mal eben...die Gemeinde musss... geht das nicht! Hier müssen alle Beteiligten an einen Tisch und eine Lösung suchen.Gruß Alfons Tillmann