Volksvertreter Alexander Fuhr
Kreistag in Südwestpfalz - Ausgeschieden
Stellungnahme zur Petition NEIN zum neuen Abfallkonzept in der Südwestpfalz
SPD zuletzt bearbeitet am 28.04.2016
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion
Ich lehne ab.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, im Forum openPetition Stellung zu beziehen zu den zahlreichen Anmerkungen und Kritikpunkten im Zusammenhang mit der Umstellung unseres Abfallsystems. Wir als SPD-Kreistagsfraktion haben Verständnis für die dabei vorgebrachten Sorgen und haben sie von Anfang an sehr ernst genommen.
Nachfolgend möchte ich auf die aufgeworfenen Fragen auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der SPD-Kreistagsfraktion eingehen.
Leider war die notwendige Kommunikation bei diesem für alle Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Thema nicht so erfolgreich, wie wir uns das gewünscht hätten. Die grundlegenden Informationen über die anstehenden Veränderungen hätten deutlich früher an die Privathaushalte und die Gewerbebetriebe weitergeleitet werden müssen. Das Warten auf die Ergebnisse der Ausschreibungen hat zu einem vermeidbaren Zeitdruck geführt, der die gewünschte inhaltliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Bedenken und Einzelvorschlägen für die Kreisverwaltung und auch für die Kreistagsmitglieder deutlich erschwert.
Eine Umstellung unseres bisherigen Systems zur Abfallentsorgung ist aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben für unseren Landkreis zwingend. Mit der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 1. Juni 2012 wird demnach die Biotonne in ganz Deutschland zum 1. Januar 2015 verpflichtend eingeführt. Da nach Erhebungen in unserem Landkreis mehr als die Hälfte des bisherigen Restmülls zukünftig über die Biotonne entsorgt werden kann, war auch über neue Abfuhrintervalle und damit gleichfalls über das zukünftig zur Verfügung stellende Volumen der Restmüll- und Altpapiertonne neu zu entscheiden. Um die Transportkosten - und damit die Gebühren für die Verbraucher - so gering wie möglich zu halten, wurde entschieden, diese beiden Restmüllgefäße gegen entsprechend größere auszutauschen. Diese werden ab dem kommenden Jahr dann auch nur noch maximal alle vier Wochen statt bisher alle zwei geleert. Dabei gilt zukünftig deutlich stärker als bisher, dass die individuelle Gebühr von der Menge des zu entsorgenden Restmülls abhängt. In der Grundgebühr sind zukünftig pro Jahr lediglich vier Leerungen des Restmülls enthalten, für jede weitere Leerung der grauen Tonne ist eine zusätzliche Gebühr fällig. Eine generelle Erhöhung des Gebührenniveaus war leider unvermeidbar, da die letzte Ausschreibung vor einigen Jahren zu extrem günstigen Transportkosten geführt hat, die durch das Ende der Vertragslaufzeit nun nicht mehr zu erreichen waren. Zudem führen der erforderlich Austausch der Müllgefäße, die Umstellung der Sperrmüllabfuhr sowie steigende Preise zur Verbrennung des Restmülls leider zu insgesamt höheren Kosten, die als Gebühr an die Haushalte und Gewerbebetriebe in vollem Umfang weitergegeben werden müssen. Eine Subventionierung über Haushaltsmittel kommt dabei aufgrund der eindeutigen Rechtslage nicht in Betracht.
Dies gilt insbesondere auch für die Frage der Entsorgung von Windeln für Kleinkinder und Erwachsene. Bis vor wenigen Jahren hat unser Landkreis kostenlose Windelsäcke zur Verfügung gestellt, deren Beseitigung in die allgemeinde Gebührenkalkulation mit eingeflossen ist. Diese unbürokratische Lösung wurde leider durch ein Gerichtsurteil unterbunden, eine Finanzierung der Windelsäcke durch Haushaltsmittel scheitert am defizitären Haushalt unseres Kreises.
Mit der jetzt angedachten Lösung (Ankauf von Windelsäcken für 3 Euro pro Stück nach vorheriger Anmeldung und vierzehntägige Abfuhr) ist ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden.
Die Umstellung des Müllsystems mit einer zusätzlichen Tonne für biogene Abfälle sowie größeren Tonnen für Restmüll und Altpapier führen gewiss mancherorts zu Platzproblemen bei der Unterbringung der neuen Behälter. Sofern dies übereinstimmend gewünscht ist, wird die Kreisverwaltung auch gemeinsam für mehrere Wohneinheiten zu nutzende Tonnen zur Verfügung stellen. Sollte sich das über die Papiertonne zugeteilte Volumen für einzelne Haushalte als zu groß erweisen, kann jederzeit ein Tausch zu einer kleineren Tonne beantragt werden.
Ich will zusammenfassend noch einmal betonen, dass die Umstellung bei unserem Abfallsystem in der Südwestpfalz wesentlich der gesetzlich vorgeschrieben Einführung der Biotonne im Jahr 2015 geschuldet ist. Darüber hinaus war eine Anpassung der Müllgebühren ohnehin unumgänglich gewesen aufgrund des Auslaufens bestehender Verträge und der notwendigen neuen Ausschreibung mit vermutlich anderen Preisen.
Die Veränderungen bei der Abfallbeseitigung fußen auf zahlreichen Erfahrungen in anderen Landkreisen, wo die verschiedenen Komponenten zum Teil schon seit Jahren und Jahrzehnten ohne Problem umgesetzt werden. Dieses zugegebenermaßen für viele ungewohnt erscheinende Trenn-, Entsorgungs- und Gebührensystem ist gewiss nicht der Weisheit letzter Schluss. Der Kreistag hat im Dezember 2013 die Umstellung einmütig beschlossen und dabei festgelegt: „Nach erfolgter Umstellung auf das neue Abfallkonzept, soll, sobald belastbare Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen, eine Revision stattfinden.“ Sofern die Erfahrungen nach der Umstellung weiteren Veränderungsbedarf ergeben sollte, sind wir als sozialdemokratische Fraktion hierfür natürlich offen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Fuhr, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion