469 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde
Wir wollen erreichen, dass der B-Plan für die Hauptstraße 15 in Krummensee verhindert wird.
Begründung
Aus folgenden Gründen soll der B-Plan für Hauptstraße 15 in Krummensee verhindert werden:
Das derzeitige Entwässerungskonzept beinhaltet eine Einleitung des abzuleitenden Regenwassers in den Krummen See. Eine Versickerung auf dem Grundstück ist - geologisch bedingt - nicht möglich. (Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure). Wir befürchten, dass die Versiegelung der Flächen durch die Tiefgarage und die massive Bebauung in das Ökosystem des "Krummen See" eingreifen und das in der Nähe des Grundstücks gelegene NSG "Sutschketal" beeinträchtigen.
Die Tiefgarage wird in die vorhandene Geschiebemergelschicht und in das Grundwasser eingebaut (Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult). Das dadurch verdrängte Grund- und Schichtenwasser ist eine Gefahr für die benachbarte Bebauung (Regenentwässeungskonzept der BEV Ingenieure).
Aus dem Konzept zur Baugrubensicherung der GuD Consult geht hervor, dass für eine abschließende Planung weitere Erkundungen zum Untergrund erforderlich sind. Die Einbautiefe der Tiefgarage ist im B-Planentwurf nicht begrenzt.
Das vom Investor vorgelegte Entwässerungskonzept und das Konzept zur Baugrubensicherung sind nicht von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Wir befürchten wir, dass unabsehbare Folgen für die Nachbarn und die Natur in Bezug auf die Entwässerung auftreten werden.
Wir meinen, dass die geplante Baumasse untypisch für unser Dorf ist und das Ortsbild beeinträchtigt. Vier Häuser mit drei Etagen auf engstem Raum sind viel zu massiv. Die nach § 17, 19 BauNVO empfohlene Grundflächenzahl wird überschritten. Das ergibt sich aus dem B-Planentwurf. Der B-Planentwurf vom 16.05.2023 erlaubt eine Erweiterung der Grundflächen gegenüber der vom Investor vorgelegten Planung von 280 m² auf 320 m² pro Haus. Die Grundfläche muss aus unserer Sicht unbedingt weiter begrenzt werden.
Das Projekt öffnet wegen § 34 BauGB möglicherweise die Türen für weitere massive Bebauung des Ortes.
Das Projekt soll gem. B-Planentwurf an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden. Die Infrastruktur für derart massive Bebauung ist u.E. nicht vorhanden. Die Kanalisation war bei starken Niederschlägen 2019 bereits überlastet und nicht in der Lage, das Regen- und Schmutzwasser abzuleiten. Es kam zum Rückstau von Abwasser in Keller der Haupt- und Galluner Str. Damit beschäftigt sich der Entwurf des B-Plans überhaupt nicht.
Wir befürchten, dass der Verkehr im Ort durch weitere 30-40 Pkw und Busse über das Kopfsteinpflaster der Dorfstraße eine Belastung für alle Anlieger sein wird und zu Rissbildung an den Häusern führen wird. Der B-Plan enthält eine vertragliche Verpflichtung des Investors nur zur Realisierung des Projekts innerhalb einer Frist. Weitere Verpflichtungen des Investors sind nicht erkennbar.
Wir befürchten, dass die alte Dorfstraße durch Lkw, die massenhaft Bodenaushub und Beton für die Tiefgarage transportieren müssen, zerstört wird. Sie ist auf Grund ihres Alters und Belages für schwere Lkw nicht ausgelegt. Dem Investor werden laut B-Plan-Entwurf für den Fall der Beschädigung der Straße keine Verpflichtungen auferlegt.
Die Alleebäume an der Hauptstraße sind gefährdet (B-Planentwurf). Hier gibt es zwar Auflagen zum Schutz der Bäume, aber keine Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung. Ersatzpflanzungen sind weder für die auf dem Grundstück gerodeten Bäume noch für die Alleebäume im Fall der Beschädigung vorgesehen.
Wir meinen, dass Wohnungsprobleme durch die Bebauung nicht gelöst werden, da Mieten für die Wohnungen auf Grund des hohen Baupreises der Tiefgarage für Familien unbezahlbar sein werden. Außerdem ergibt sich aus der Planung des Investors, dass alle Wohnungen unter 100 m² Fläche haben werden. Wir meinen, dass kleine, teure Wohnungen den Wohnbedarf für Familien nicht decken. Die geplante Verdichtung der Baumasse ist nicht durch das im B-Plan vorgebrachte Argument der Lösung von Wohnungsproblemen gerechtfertigt.
Das Grundstück kann in ortsüblicher Weise mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut werden. Damit könnte Familien mit Kindern eine Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum gegeben werden. Ein B-Plan ist dafür nicht erforderlich (§ 34 BauGB). Die Beeinträchtigungen für die Nachbarn und Anlieger der Dorfstraße und für den Krummen See wären bei einer solchen Bebauung nach unserer Meinung deutlich geringer.
Nachdem bereits ca. 300 Unterschriften gegen den ersten B-Planentwurf von 2019 vorliegen, gehen wir davon aus, dass der B-Plan nicht dem Willen der Bevölkerung von Krummensee und Schenkendorf entspricht.
Wir fordern daher die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde auf, gegen den Bebauungsplan nach dem Entwurf vom 16.05.2023 zu stimmen.
Quellen: B-Planentwurf 16.05.23, Regenentwässerungskonzept BEV Ingenieure vom März 2022, Konzept zur Baugrubensicherung GuD Consult vom 20.09.2021, Planzeichnung vom 16.05.2023, Unterschriftensammlung Juli 2020 gegen den ersten B-Planentwurf, § 34 BauGB, §§ 17, 19 BauNVO
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Petition gestartet:
30.12.2023
Petition endet:
29.03.2024
Region:
Mittenwalde
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 29.10.2024Liebe Mitstreiter,
nun ist es "amtlich"! Wir haben gewonnen!!!
In der Antwort der Stadt Mittenwalde auf unsere Petition (Anlage) heißt es: "Damit ist das B-Plan-Verfahren, das Gegenstand Ihrer Petition ist, hinfällig. Einer Entscheidung zum Inhalt ihrer Petition bedarf es nicht."
Durch die aktive Arbeit aller Mitglieder unseres Vereins und durch die massive Unterstützung im Ort und darüber hinaus konnten wir unsere Bedenken zur geplanten Baumaßnahme den Vertretern unserer Stadt verdeutlichen und den Vorhabenträger mit unserer ablehnenden Haltung zum Aufgeben bewegen.
Die Stadt kann das Vorhaben nur mit einem neuen Vorhabenträger fortführen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass ein neuer Vorhabenträger gefunden wird, der einen vorhabenbezogenen... weiter -
Wir haben gewonnen!
am 29.10.2024Liebe Mitstreiter,
nun ist es "amtlich"! Wir haben gewonnen!!!
In der Antwort der Stadt Mittenwalde auf unsere Petition (Anlage) heißt es: "Damit ist das B-Plan-Verfahren, das Gegenstand Ihrer Petition ist, hinfällig. Einer Entscheidung zum Inhalt ihrer Petition bedarf es nicht."
Durch die aktive Arbeit aller Mitglieder unseres Vereins und durch die massive Unterstützung im Ort und darüber hinaus konnten wir unsere Bedenken zur geplanten Baumaßnahme den Vertretern unserer Stadt verdeutlichen und den Vorhabenträger mit unserer ablehnenden Haltung zum Aufgeben bewegen.
Die Stadt kann das Vorhaben nur mit einem neuen Vorhabenträger fortführen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass ein neuer Vorhabenträger gefunden wird, der einen vorhabenbezogenen... weiter -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 02.09.2024Liebe Mitstreiter,
es ist einige Zeit vergangen, inzwischen haben wir vom Bürgermeister der Stadt Mittenwalde erfahren, dass der Investor kein Interesse mehr an der Fortsetzung des Planverfahrens hat und das Grundstück veräußern will.
Das ist ein großer Erfolg für unsere Aktion! Vielen Dank an ALLE, die hierfür einen Beitrag geleistet haben!
Es geht nunmehr darum, für die Bebauung in der Hauptstraße 15 einen neuen Investor zu finden und einen B-Plan umzusetzen, der sich ohne Tiefgarage und mit einer dem Charakter des Dorfes entsprechenden Bebauung einfügt.
Wir haben uns bereit erklärt, als Verein die Stadt Mittenwalde auch weiterhin dabei zu unterstützen.
Noch sind wir nicht am Ziel, doch wieder einen großen Schritt voran gekommen! Vielen... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.