Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 18.02.2026Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
im Falle des Kegelrobbensterbens vor Rügen im Herbst 2024 folgen erstmals strafrechtliche Konsequenzen: die Staatsanwaltschaft in Stralsund hat Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen. Laut Staatsanwaltschaft konnte ihnen nachgewiesen werden, dass sie „billigend in Kauf nahmen“, dass Robben in ihre Reuse einschwammen, sie jedoch keine Maßnahmen ergriffen, die die Robben daran hinderten. Außerdem meldeten sie die toten Robben nicht an die Fischereiaufsicht.
Wir begrüßen die Entscheidung sehr, denn die konsequente Aufklärung der Todesursache der Kegelrobben war einer der zentralen Forderungen unserer Petition.
Die Fischer haben den Strafbefehlen inzwischen widersprochen. Es wird nun laut Staatsanwaltschaft zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Der Termin ist noch nicht bekannt.
Was uns aktuell Sorgen bereitet: Die Sofortmaßnahme 2025, die von Minister Backhaus erlassen wurde um Einschwimmsperren an allen Großreusen in Küstengewässern von MV verpflichtend zu machen, ist ausgelaufen. Zwar sicherte Minister Backhaus zu, Robbenschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtend in der Küstenfischerei-Verordnung zu verankern, bevor die Reusen-Saison 2026 startet, jedoch ist dies bis jetzt nicht passiert.
(siehe Pressemitteilung 45/2025 online: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1676973)
Auf unsere Anfragen reagiert das Land aktuell nicht. Auch wurde der BUND bisher nicht zu der Änderung der Küstenfischerei-Verordnung angehört, obwohl uns eine Beteiligung zugesichert wurde. Wir sehen es als unbedingt notwendig an, die vorige Sofortmaßnahme zum Robbenschutz inhaltlich zu überarbeiten, weil sie nicht für alle Reusenarten galt und auch nicht alle Robbenarten gleichermaßen schützte. Die Öffnung der Einschwimmsperre durfte einen Durchmesser von 75 cm haben, wodurch juvenile Kegelrobben, Seehunde oder Ringelrobben nicht geschützt wären .
Ziel unserer Petition ist es, dass in MV in Zukunft alle Robbenarten (allen Alters) und auch Schweinswale und geschützte Seevögel vor Beifang in der Fischerei konsequent geschützt werden.
Außerdem sind die Fischer laut EU-Kontrollverordnung 2023/2842 , u.a. Art. 14; u.a. Abs 8 verpflichtet Beifänge von Meeressäugetieren an die Fischereiaufsicht zu melden, aber auch dieser Punkt findet sich bisher nicht in der Küstenfischerei-Verordnung wieder.
Deswegen bleiben wir weiter dran, damit das Land endlich seinen Verpflichtungen und Versprechungen nachkommt!
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 04.12.2025Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.
Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html
Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.
✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!
Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreund*innen eine schöne Adventszeit!
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern -
Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,
ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.
Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html
Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.
✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!
Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.
Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreunden eine schöne Adventszeit!
Herzliche Grüße von den
BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern