Todesursache von 38 Kegelrobben konsequent aufklären! Robbensichere Fangtechniken einsetzen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss

3.505 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

3.505 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 10.12.2024
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Hesse,
sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Backhaus,

seit Anfang Oktober dieses Jahres wurden in kurzer Zeit 38 tote Kegelrobben bei Mönchgut auf der Insel Rügen entlang eines kleinen Küstenabschnittes, zum größten Teil in unmittelbarer Nähe zu einer dort verankerten Großreuse, gefunden. Inzwischen sind weitere acht tote Robben im weiteren Umfeld gefunden worden.
Bei den toten Kegelrobben handelte es sich um ausgewachsene Tiere in einem guten Ernährungszustand. Infektionen wie Vogelgrippe und andere können inzwischen als Todesursache ausgeschlossen werden. Nach Untersuchungen der Kadaver am Deutschen Meeresmuseum Stralsund und an der Tierärztlichen Hochschule Hannover gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass die Kegelrobben natürlich zu Tode gekommen sind. Es deutet vieles auf einen Ertrinkungstod - vergleichbar mit dem von Tieren aus einem Beifang hin.

Sowohl das Biosphärenreservat Südost-Rügen als auch das Deutsche Meeresmuseum Stralsund haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es besteht jetzt die Erwartung, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einschließlich solider Spurensicherung durchführt.

2017 gab es bei Süd-Ost-Rügen bereits einen sehr ähnlichen Fall. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnder Spurensicherung und Beweislage vorzeitig eingestellt. Der Tod von 23 Kegelrobben wurde damals nicht aufgeklärt.

Auch dieses Mal steht im Raum, dass aufgrund bereits erfolgter Äußerung eines „nicht hinreichenden Tatverdachtes“ keine vertiefte Spuren- und Beweissicherung erfolgt und das Verfahren wiederum ergebnislos eingestellt wird. Um den offenbar unnatürlichen Tod von ca. 20 Prozent der mittleren lokalen Jahrespopulation der Kegelrobben in Mecklenburg-Vorpommern nicht einfach hinzunehmen, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, dringend die Ermittlungen wegen des deutlichen Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutz- und Naturschutzgesetz mit aller Ernsthaftigkeit fortzuführen!

Mit meiner Unterschrift fordere ich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, die Ermittlungen im aktuellen Fall des Verdachts auf billigende, wiederholte Inkaufnahme der Ertränkung von bisher 44 Kegelrobben mit aller Konsequenz und Intensität durchzuführen und so die Todesursache von ca. 20 Prozent der mittleren lokalen Kegelrobbenpopulation in Mecklenburg-Vorpommern aufzuklären. Eine vorzeitige Einstellung wie im zurückliegenden Fall im Jahr 2017 darf nicht erfolgen.

Weiterhin fordere ich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, Spurensicherungen und DNA-Analysen an Fischereigeräten, Booten und sonstigen Objekten vorzunehmen, die in der Nähe des Fundortes der toten Robben zum Einsatz kamen.

Außerdem fordere ich die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern auf, effektivere Fischereikontrollen durchzuführen und umgehend gesetzliche Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Robben-, Schweinswal- und Seevogel-Beifang für alle Fangtechniken in der Fischerei in allen Meeresregionen von Mecklenburg-Vorpommern zu etablieren und konsequent umzusetzen. Insbesondere ist unverzüglich die bereits gültige Landesverordnung zur gerätetechnischen Verhinderung des Einschwimmens von Robben in Reusen auf das gesamte Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern zu erstrecken.

Der BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Landesvorsitzende
Diese Petition wird unterstützt durch das Deutsche Meeresmuseum Stralsund.

Begründung

1920 wurde die letzte Kegelrobbe in der deutschen Ostseeregion an der Küste von Mönchgut/Süd-Ost-Rügen erschossen. Nach ihrer Ausrottung an der deutschen Ostseeküste vor fast 100 Jahren kehren Kegelrobben auch in Deutschland langsam wieder in ihre alten Lebensräume zurück und sind seit 2002 wieder an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern heimisch. Heute gibt es im Jahresmittel 130–150 Kegelrobben, die dauerhaft an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern vorkommen. Die Kegelrobbe ist nach §44 Bundesnaturschutzgesetz eine besonders geschützte Art und nach europäischem Naturschutzrecht gemäß der FFH-Richtlinie geschützt.
Kegelrobben gelten nach wie vor als stark gefährdet und laut HELCOM (Helsinki Kommission für die Ostsee) ist ihre Population in der gesamten Ostsee in keinem guten ökologischen Zustand.
https://indicators.helcom.fi/indicator/grey-seal-abundance/

Der BUND schult Helfer*innen in einem landesweiten Netzwerk von über 200 ehrenamtlichen Robbenbetreuer*innenn an Stränden. In einem Projekt in der Wismarbucht begleitet der BUND Ausfahrten eines Fahrgastschiffes zu einem Robbenrastplatz und führt wissenschaftliche Untersuchungen mit Hilfe von Fotoaufnahmen durch.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.11.2024
Sammlung endet: 09.12.2024
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,

    im Falle des Kegelrobbensterbens vor Rügen im Herbst 2024 folgen erstmals strafrechtliche Konsequenzen: die Staatsanwaltschaft in Stralsund hat Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen. Laut Staatsanwaltschaft konnte ihnen nachgewiesen werden, dass sie „billigend in Kauf nahmen“, dass Robben in ihre Reuse einschwammen, sie jedoch keine Maßnahmen ergriffen, die die Robben daran hinderten. Außerdem meldeten sie die toten Robben nicht an die Fischereiaufsicht.
    Wir begrüßen die Entscheidung sehr, denn die konsequente Aufklärung der Todesursache der Kegelrobben war einer der zentralen Forderungen unserer Petition.

    Die Fischer haben den Strafbefehlen inzwischen widersprochen. Es wird nun laut Staatsanwaltschaft zu einer öffentlichen Verhandlung kommen. Der Termin ist noch nicht bekannt.

    Was uns aktuell Sorgen bereitet: Die Sofortmaßnahme 2025, die von Minister Backhaus erlassen wurde um Einschwimmsperren an allen Großreusen in Küstengewässern von MV verpflichtend zu machen, ist ausgelaufen. Zwar sicherte Minister Backhaus zu, Robbenschutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtend in der Küstenfischerei-Verordnung zu verankern, bevor die Reusen-Saison 2026 startet, jedoch ist dies bis jetzt nicht passiert.
    (siehe Pressemitteilung 45/2025 online: www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1676973)

    Auf unsere Anfragen reagiert das Land aktuell nicht. Auch wurde der BUND bisher nicht zu der Änderung der Küstenfischerei-Verordnung angehört, obwohl uns eine Beteiligung zugesichert wurde. Wir sehen es als unbedingt notwendig an, die vorige Sofortmaßnahme zum Robbenschutz inhaltlich zu überarbeiten, weil sie nicht für alle Reusenarten galt und auch nicht alle Robbenarten gleichermaßen schützte. Die Öffnung der Einschwimmsperre durfte einen Durchmesser von 75 cm haben, wodurch juvenile Kegelrobben, Seehunde oder Ringelrobben nicht geschützt wären .

    Ziel unserer Petition ist es, dass in MV in Zukunft alle Robbenarten (allen Alters) und auch Schweinswale und geschützte Seevögel vor Beifang in der Fischerei konsequent geschützt werden.

    Außerdem sind die Fischer laut EU-Kontrollverordnung 2023/2842 , u.a. Art. 14; u.a. Abs 8 verpflichtet Beifänge von Meeressäugetieren an die Fischereiaufsicht zu melden, aber auch dieser Punkt findet sich bisher nicht in der Küstenfischerei-Verordnung wieder.

    Deswegen bleiben wir weiter dran, damit das Land endlich seinen Verpflichtungen und Versprechungen nachkommt!

    Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.

    Herzliche Grüße von den
    BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
  • Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,

    ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.

    Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html

    Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.

    ✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!

    Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.

    Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreund*innen eine schöne Adventszeit!

    Herzliche Grüße von den
    BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern
  • Liebe Unterzeichner*innen der BUND-Robbenschutzpetition,

    ein Jahr hat die Wasserschutzpolizei nun im Fall der über 40 toten Kegelrobben vor der Küste im Südosten vor Rügen ermittelt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Staatsanwaltschaft übergeben worden. Es gibt nun zwei Tatverdächtige, die sich laut dem NDR, noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben. Der Vorwurf lautet: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! "Denn die Ermittlungen haben Indizien zutage gefördert, die geeignet sind, den Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung von Robben durch die beiden Beschuldigten zu begründen", hieß es von einem Poliezeisprecher. Ob es zur Anklage kommt, soll in den kommenden Wochen entschieden werden.

    Nähere Infos dazu könnt ihr hier nachlesen: www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/tote-robben-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-zwei-tatverdaechtige,robbensterben-102.html

    Wir freuen uns, dass der Fall so ernsthaft bei der Polizei behandelt wurde. Es war und ist unser Anliegen, dass es eine konsequente Aufklärung der Todesfälle gibt. Denn in der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Sterbeereignisse in der gleichen Region, wie beispielsweise 2017. Aufgrund mangelnder Beweislage wurden damals die Ermittlungen engestellt.

    ✍️ Mit unserer Petition wollten wir klar dagegenhalten und forderten zusammen mit 3.505 Menschen eine konsequente Aufklärung der Todesserie und dauerhafte gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Beifängen in der Fischerei! Inbegriffen in diese Schutzmaßnahmen muss auch die Meldepflicht von Beifang von Robben, Schweinswalen und geschützten Seevögeln verankert werden!

    Das Fischereiministerium hat bereits zugesichert, den BUND an dem Prozess der Änderung zur Küstenfischerei-Verordnung zu beteiligen und anzuhören.

    Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und wünschen allen Robbenfreunden eine schöne Adventszeit!

    Herzliche Grüße von den
    BUND-Robbenschützer*innen aus Mecklenburg-Vorpommern

Noch kein PRO Argument.

es ist noch nicht einmal sicher an was, Oder wodurch, die Robben gestorben sind. Diese Petition ist blanker Aktionismus. Die Fanggeräte und Fangtechniken sind ausgereift und erprobt. es ist so gut wie ausgeschlossen, dass die Tiere durch die Fischerei umgekommen sind.

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