Region: Zellingen

Ja zu Wohnraum – aber nach geltenden Regeln: Retzbacher Altort schützen!

Petition richtet sich an:
Gemeinderat des Marktes Zellingen

74 Unterschriften

16 %
36 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen

74 Unterschriften

16 %
36 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen
  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
Persönliche Daten
 

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Petition richtet sich an: Gemeinderat des Marktes Zellingen

Retzbacher Altort schützen – Gestaltungssatzung vollständig und nachvollziehbar anwenden
In der Gestaltungssatzung von Retzbach heißt es:
„Der historische Ortskern soll geschützt werden. Seine Erhaltung ist eine besondere Verpflichtung für Gemeinde und Bürger.“
Wir unterstützen die Schaffung neuen Wohnraums. Es geht uns nicht darum, Neubauten zu verhindern. Wir erwarten jedoch, dass Entscheidungen auf vollständigen und korrekten Planunterlagen beruhen und die geltenden Regeln für alle Bauvorhaben gleichermaßen angewendet werden.
Für das Bauprojekt Bergstraße 38 wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Nach den vorliegenden Unterlagen bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob der Gemeinderat beziehungsweise der zuständige Bau- und Umweltausschuss über sämtliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung vollständig informiert wurde und sein Einvernehmen hierzu auf einer korrekten Entscheidungsgrundlage erteilen konnte.
Wir fordern den Gemeinderat des Marktes Zellingen deshalb auf,

  • das Bauprojekt Bergstraße 38 erneut öffentlich zu beraten,
  • dabei vollständige und korrekt dargestellte Planunterlagen zugrunde zu legen,
  • sämtliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung Retzbach einzeln festzustellen und nachvollziehbar zu bewerten,
  • zu klären, zu welchen konkreten Abweichungen das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde,
  • die im Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 13.07.2021 verlangte Prüfung der Nachbarunterschriften nachvollziehbar aufzuklären,
  • und auf dieser vollständigen Grundlage erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Warum ist eine erneute Beratung erforderlich?
Nach den vorliegenden Bauplänen unterscheidet sich der geplante Neubau erheblich von der unmittelbar benachbarten Altortbebauung. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine um etwa 2,2 m größere Gebäudehöhe,
  • eine um etwa 2 m größere Gebäudetiefe,
  • eine um etwa 7 m größere Gebäudelänge,
  • ein insgesamt deutlich größeres Bauvolumen,
  • vier Wohneinheiten,
  • und ein Abstand von nur etwa einem Meter zu einer seit Jahrzehnten bestehenden Wohnbebauung.

Damit stellt sich die Frage, ob sich das Vorhaben – wie es die Gestaltungssatzung verlangt – „in Maßstab, Baukörper und Baumasse in die gewachsene Bebauung des Altorts einfügt“.
In den dem Gemeinderat vorgelegten Plänen wurden benachbarte Gebäude teilweise ohne Höhenangaben beziehungsweise annähernd in gleicher Höhe wie der Neubau dargestellt, obwohl der geplante Neubau tatsächlich etwa 2,2 m höher wäre. Dadurch konnte ein unzutreffender Eindruck über die Einfügung des Vorhabens in die vorhandene Bebauung entstehen.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen und verband seinen Beschluss mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Bereits der Ortsplaner hatte in seiner Stellungnahme vom 19.12.2018 darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Eine entsprechende Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem wurde das Vorhaben nach unserem Kenntnisstand mit diesem Ergebnis nicht erneut dem Ausschuss vorgelegt.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. Deshalb muss nachvollziehbar geklärt werden, welche Abweichungen dem Gemeinderat bekannt waren und wozu er sein Einvernehmen tatsächlich erteilt hat.
Die Petition richtet sich nicht gegen neuen Wohnraum. Sie fordert eine transparente, öffentliche und rechtlich nachvollziehbare Entscheidung über ein Bauvorhaben im historischen Retzbacher Altort.
Der Schutz des Retzbacher Altorts beginnt mit der konsequenten Anwendung seiner Gestaltungssatzung.

Begründung

1. Unvollständige Entscheidungsgrundlage
Der Gemeinderat kann die Gestaltungssatzung nur verantwortungsvoll anwenden, wenn ihm vollständige und korrekt dargestellte Bauunterlagen vorliegen.
In den vorgelegten Plänen wurden benachbarte Gebäude teilweise ohne Höhenangaben und teilweise annähernd in gleicher Höhe wie der geplante Neubau dargestellt. Tatsächlich wäre der Neubau nach den vorliegenden Unterlagen etwa 2,2 m höher als die unmittelbar benachbarte Bebauung.
Dadurch konnte der Eindruck entstehen, das Vorhaben füge sich besser in die vorhandene Bebauung ein, als es bei einer Darstellung der tatsächlichen Höhenverhältnisse erkennbar gewesen wäre. Für die Beurteilung der Einfügung in „Maßstab, Baukörper und Baumasse“ sind korrekte Höhen- und Größenangaben unverzichtbar.
2. Nicht alle Abweichungen wurden erkennbar behandelt
Die Gestaltungssatzung Retzbach ist verbindliches Ortsrecht nach Art. 81 BayBO.
Im Genehmigungsverfahren wurden Abweichungen unter anderem bei Dachneigung, Fensterformaten, Kniestockhöhe und Stauraum vor den Garagen zugelassen. Die deutlich größere Gebäudehöhe, Gebäudetiefe, Gebäudelänge und Baumasse wurden dagegen nach den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich als Abweichungen von den Anforderungen an die Einfügung behandelt.
Nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei genehmigungspflichtigen Vorhaben nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. Deshalb muss geklärt werden, welche Abweichungen dem Gemeinderat bekannt waren und wozu er sein Einvernehmen tatsächlich erteilt hat.
3. Der Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem ausdrücklichen Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen.
Bereits der Ortsplaner hatte am 19.12.2018 darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor.
Nach unserem Kenntnisstand wurde der Ausschuss mit diesem Ergebnis nicht erneut befasst. Deshalb muss nachvollziehbar geklärt werden, wie der Prüfauftrag ausgeführt wurde und ob das Einvernehmen auch ohne die erwartete Nachbarzustimmung fortgelten sollte.
4. Grundlegend veränderte Grenzsituation
An der betroffenen Grundstücksgrenze befindet sich bisher lediglich eine Nebenanlage mit geringer Bauhöhe, kein mehrgeschossiges Wohngebäude.
Das genehmigte Vorhaben mit vier Wohneinheiten schafft dagegen einen wesentlich höheren, längeren und massiveren Baukörper. Die Auswirkungen eines solchen Wohngebäudes sind nicht mit denen der bisherigen Nebenanlage vergleichbar.
5. Erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Wohnnutzung
Ich wohne unmittelbar neben dem Baugrundstück. In der betroffenen Hauswand befindet sich ein seit 1957 genehmigtes Wohnraumfenster.
Zwischen diesem Fenster und dem Neubau bliebe nur ein Abstand von etwa einem Meter. Dadurch würden die natürliche Belichtung und Belüftung des Raumes erheblich eingeschränkt.
Das rechtmäßig bestehende Fenster schließt eine spätere Bebauung nicht automatisch aus. Seine Bedeutung für die bestehende Wohnnutzung und die außergewöhnlich starke Verschattung müssen jedoch bei der Prüfung der Abweichungen, Abstände und nachbarlichen Rücksichtnahme nachvollziehbar berücksichtigt werden.
6. Politische Prüfung trotz abgeschlossener Gerichtsverfahren
Für das Vorhaben wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Auch die gerichtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Dort stand jedoch vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob unmittelbar nachbarschützende Rechte verletzt wurden.
Die Petition stellt eine andere Frage: Hat die Gemeinde ihr eigenes Ortsrecht auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Planunterlagen angewendet und zu sämtlichen Abweichungen eine informierte Entscheidung getroffen?
Die Petition verlangt keine Wiederholung des Gerichtsverfahrens. Sie fordert den Gemeinderat auf, seine politische Verantwortung für die Gestaltungssatzung und den Schutz des historischen Altorts wahrzunehmen.
7. Bedeutung für den gesamten Altort
Der Fall betrifft nicht nur ein einzelnes Grundstück. Die Entscheidung zeigt, welcher Maßstab künftig bei Neubauten im historischen Ortskern angewendet wird.
Es geht nicht darum, Neubauten zu verhindern, sondern darum, dass Entscheidungen auf einer vollständigen, korrekten und rechtskonformen Grundlage getroffen werden.
Jede Unterschrift stärkt die Forderung nach einer transparenten und fairen Entscheidung. Der Gemeinderat soll das Projekt erneut öffentlich beraten und auf vollständiger Grundlage neu entscheiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Edward Bostan, Zellingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.03.2026
Sammlung endet: 02.12.2026
Region: Zellingen
Kategorie: Bauen

Übersetzen Sie jetzt diese Petition

Neue Sprachversion

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    vielen Dank, dass Sie unsere Petition zum Schutz des Retzbacher Altorts bereits unterschrieben haben.
    Die Unterschriftensammlung endet in nur drei Tagen. Deshalb kommt es jetzt auf jede einzelne Unterstützung an. Bitte helfen Sie mit, die Petition in Ihrem Familien-, Freundes-, Vereins- und Bekanntenkreis weiterzugeben und anderen zu erklären, worum es tatsächlich geht.
    Wir sind nicht gegen Neubauten und nicht gegen neuen Wohnraum. Unsere Forderung lautet:
    Der Gemeinderat des Marktes Zellingen soll das Bauprojekt Bergstraße 38 erneut öffentlich beraten – auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Planunterlagen und unter vollständiger Anwendung der Gestaltungssatzung Retzbach.
    In den vergangenen Tagen wurde die Petition überarbeitet und rechtlich präzisiert. Außerdem haben wir neue Beiträge veröffentlicht, die zeigen, warum unser Anliegen für den gesamten Markt Zellingen von Bedeutung ist.
    Ein aktueller Main-Post-Artikel über eine Seniorenwohnanlage in Zellingen zeigt, wie ausführlich der Gemeinderat bei einem anderen Bauvorhaben über Gebäudehöhe, Abweichungen von der Gestaltungssatzung und Stellplätze beraten hat. Das macht deutlich, welche zentrale Verantwortung der Gemeinderat bei solchen Entscheidungen trägt.
    In einem weiteren Main-Post-Artikel erklärt die Leiterin des Sachgebiets Baurecht beim Landratsamt Main-Spessart, Sabina Wittmann, dass beschleunigtes Bauen kein Freifahrtschein sei: Die Gemeinde müsse zustimmen, Nachbarn dürften nicht unzumutbar belastet werden und das Abstandsflächenrecht gelte weiterhin.
    Diese öffentlichen Aussagen stehen aus unserer Sicht in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Genehmigungsverfahren Bergstraße 38, für das das von Frau Wittmann geleitete Sachgebiet zuständig war.
    Der Ortsplaner hatte bereits am 19.12.2018 schriftlich darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem wurde die Baugenehmigung erteilt, ohne dass bis heute nachvollziehbar geklärt ist, wie der Prüfauftrag ausgeführt und ob das Ergebnis dem Ausschuss mitgeteilt wurde.
    Bitte helfen Sie jetzt konkret:

    • Senden Sie den Petitionslink an Freunde, Nachbarn und Bekannte.
    • Teilen Sie die Petition über WhatsApp, Facebook, E-Mail oder andere Kanäle.
    • Erzählen Sie von den neuen Informationen und erklären Sie, dass es nicht um die Verhinderung von Wohnraum, sondern um vollständige Unterlagen, transparente Entscheidungen und gleiche Regeln für alle geht.
    • Bitten Sie besonders Menschen aus Retzbach und dem Markt Zellingen, die Petition zu unterschreiben. Ihre Stimmen sind für die regionale Bedeutung besonders wichtig.

    Petition und alle Neuigkeiten:
    https://openpetition.de/!retzbach
    Nur noch drei Tage – bitte helfen Sie mit, damit möglichst viele Menschen verstehen, worum es geht, und sich für eine transparente und faire Entscheidung einsetzen.
    Der Altort gehört uns allen. Seine Zukunft darf nicht auf der Grundlage unvollständiger oder irreführender Informationen entschieden werden.
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und für jedes Weiterleiten!
    Edward Bostan
    Initiator der Petition

  • Die Main-Post erläutert in einem Beitrag vom 02.06.2026, aktualisiert am 16.06.2026, die Möglichkeiten und Grenzen des sogenannten Bauturbos. Dazu äußert sich Sabina Wittmann, Leiterin des Sachgebiets Baurecht beim Landratsamt Main-Spessart.
    Der Artikel stellt ausdrücklich klar: Der Bauturbo ist kein Freifahrtschein. Er setzt unter anderem voraus, dass die Gemeinde zustimmt und Nachbarn nicht unzumutbar belastet werden. Außerdem werden andere gesetzliche Anforderungen nicht außer Kraft gesetzt. Insbesondere das Abstandsflächenrecht und weitere Fachgesetze gelten weiterhin.
    Das Bauprojekt Bergstraße 38 in Retzbach wurde nicht mithilfe des Bauturbos genehmigt; das Verfahren liegt zeitlich davor. Die im Artikel erläuterten Grundsätze sind für unsere Petition dennoch von besonderer Bedeutung.
    Sabina Wittmann leitet das für Baugenehmigungen zuständige Sachgebiet Baurecht des Landratsamts Main-Spessart. Dieses Sachgebiet war auch für das Genehmigungsverfahren Bergstraße 38 zuständig. Ihre öffentlichen Aussagen zu Gemeindezustimmung, Abstandsflächen und dem Schutz vor unzumutbaren Nachbarbelastungen stehen deshalb aus Sicht der Petition in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum konkreten Umgang mit diesem Bauvorhaben.
    Im Fall Bergstraße 38 hatte der Ortsplaner bereits am 19.12.2018 schriftlich darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor.
    Trotzdem wurde die Baugenehmigung durch das Landratsamt Main-Spessart erteilt. Nach den vorliegenden Unterlagen ist bis heute nicht nachvollziehbar geklärt,

    • wie der Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften ausgeführt wurde,
    • ob das Ergebnis dem Bau- und Umweltausschuss mitgeteilt wurde,
    • ob der Ausschuss auch ohne die erwartete Nachbarzustimmung an seinem Einvernehmen festhalten wollte,
    • und wie die erheblichen Auswirkungen auf das seit 1957 genehmigte Wohnraumfenster bei der Entscheidung berücksichtigt wurden.

    Es geht deshalb nicht darum, Frau Wittmann eine persönliche Absicht zu unterstellen. Es geht um einen nachvollziehbaren Widerspruch zwischen den öffentlich erläuterten Schutzgrundsätzen und dem Ergebnis des konkreten Genehmigungsverfahrens, für das das von ihr geleitete Sachgebiet zuständig war. Dieser Widerspruch sollte fachlich und transparent aufgeklärt werden.
    Genau deshalb fordert unsere Petition eine erneute öffentliche Beratung: Der Gemeinderat soll auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Unterlagen klären, welche Abweichungen vorliegen und wozu das gemeindliche Einvernehmen tatsächlich erteilt wurde.
    Zum Main-Post-Artikel:
    https://www.mainpost.de/main-spessart/main-spessart/main-spessart-der-bauturbo-greift-wie-das-neue-instrument-beim-thema-bauen-die-spielregeln-veraendert-1606-113933875

Warum Menschen unterschreiben

Ich will alte Anwesen im Ortskern schützen

Der Altort in Retzbach ist eine Schande, runtergekommen und optisch erbärmlich. Hier wird mit sinnfreien Auflagen (ISEK) und auch dem Denkmalschutz eigentlich alles verhindert. Generell wird lieber gewartet bis ein Haus einfällt, damit man dann neu bauen kann. Hier hat man auch nur mit Lobby und Vetternwirtschaft die Möglichkeit etwas zu erreichen. Als nicht Ur-Retzbacher bekommt man Steine in den Weg gelegt und ist eher unerwünscht. Man bleibt hier leider lieber „unter sich“!
Da braucht man von Nachbarschaft gar nicht erst reden und sich wundern, warum andere im Dunkeln sitzen sollen… (siehe Grund der Petition)

Jeder hat sich an die gültigen Regeln zu halten. Wenn Probleme auftreten, sollte einer zweiten Prüfung nichts im Wege stehen.

Weil hier in Retzbach offenbar fast alles durch Vetternwirtschaft geregelt ist/wird!
Über Anwohner, die nicht hier geboren wurden oder keine echten Retzbacher als Fürsprecher haben, wird einfach hinweg entschieden. Das gilt für das Bauen, das Parken und die Verkehrsführung. Hier ist Recht noch lange nicht für jeden Bürger gleich! Sehr schade, denn es ist schön hier zu wohnen, aber aufgrund einiger alteingessener Retzbacher ist es seelisch extrem belastend. Da kann man sich bemühen und nett sein wie man mag, man hat keine Chance. Gute Nachbarschaft wird hier leider nicht großgeschrieben!
Ferner scheint es dem Bürgermeister auch egal zu sein, dass der Ort – und das nicht nur aus touristischer Sicht – durch die vielen hässlichen Leerstände zunehmend unattraktiv wird und immer mehr vor die Hunde geht. Ein von der Gemeinde finanzierter Fassadenanstrich würde die alten Häuser zwar nicht retten, aber zumindest dazu beitragen, dass sie von außen wieder ansehnlicher aussehen und der Ort insgesamt einen gepflegteren Eindruck macht. Viele dieser Hausbesitzer werden durch die strengen Vorgaben des Denkmalschutzes faktisch dazu gezwungen, ein Haus eher verfallen zu lassen, anstatt es zu vertretbaren Kosten instand setzen zu können. Da aber auch einige dieser Häuser im Besitz von „Du-weißt-schon-wem“ sind, scheint man auch hier lieber abzuwarten, bis ein Haus irgendwann einfällt, als das eigene vorhandene Vermögen durch eine denkmalschutzkonforme Restaurierung zu schmälern. Wäre es mein Geburtsort - er wäre es mir allemal wert!

Ich möchte das sich da nichts zu schlechten ändert und erhalten bleibt

Werkzeuge für die Verbreitung der Petition.

Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen

Übersetzen Sie jetzt diese Petition

Neue Sprachversion

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern