15.733 Unterschriften
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Petition richtet sich an: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
Das Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28. Februar widerspricht dem Grundgesetz! Nicht nur wird damit zum ersten Mal eingestanden, dass die Praxis des „Racial-Profiling“ in Deutschland von Polizeibeamten angewandt wird, dieses Vorgehen erhält durch das Urteil auch noch eine Legitimation. Wir, die Erstunterzeichner_innen, verurteilen die Entscheidung des Gerichts auf das Schärfste und fordern: • Die Revision des Urteils vom 28. Februar 2012 zu „Racial Profiling“ • Die Einführung eines verpflichtenden Anti-Rassismus Trainings, das sich tatsächlich mit Rassismus und nicht nur mit euphemistischen Begrifflichkeiten wie Fremdenfeindlichkeit und Ausländerfeindlichkeit befasst, für ALLE Polizist_innen und Polizeischüler_innen • Eine Meldepflicht aller Rassismus Vorwürfe gegenüber der Poizei, die von einer unabhängigen, von geschultem Fachpersonal besetzten Stelle geprüft und archiviert werden • Die Überarbeitung des AGG anhand der europäischen Antirassismus Richtlinien, da dieses derzeit zu viele Ausnahmereglungen beinhaltet und daher in vielen Diskriminierungsfällen nicht greift
Arbeitskreis Panafrikanismus e.V. ADEFRA e.V. - Schwarze Frauen in Deutschland ISD - Initiative Schwarze Menschen in Deutschland
Für weiterführende Informationen:
https://www.community.isdonline.de/ - ENGLISH VERSION - To the petition panel of the German Bundestag Stop racial profiling! The verdict pronounced by the administrative court in Koblenz on February 28 is against the constitution (Basic Law) for the Federal Republic of Germany! For the first time it was admitted that the German Federal police are using racial profiling as a means of identifying possible “illegal” immigrants. And the courtʼs decision now officially sanctions this practice. We, the initiators of this petition, condemn this decision and demand: - that the court revises its verdict regarding racial profiling (Feb. 28 2012) - the implementation of an obligatory sensibility/ anti-racism training for the ENTIRE police force; this training ought to go beyond euphemistic terms such as “xenophobia” - that the police is obliged to record all charges of racism made against them, to then have the charges verified and archived by trained experts in an external independent authority - the revision of the AGG (General Act on Equal Treatment), as it presently contains too many loopholes and therefore does not apply in many cases of discrimination Arbeitskreis Panafrikanismus e.V. - Pan-Africanism Working Group ADEFRA e.V. - Black Women in Germany ISD - Initiative of Black People in Germany further info in English: https://www.community.isdonline.de
Begründung
Zur Vorgeschichte: Ein Deutscher Zugreisender wurde aufgrund seiner Hautfarbe von der Bundespolizei auf der Strecke Kassel - Frankfurt am Main aufgefordert sich auszuweisen. Basierend auf bisherigen Rassismuserfahrungen bei Bahnreisen, weigerte sich der Kläger seine Papiere vorzuzeigen und wurde deshalb auf das Revier mitgenommen. Die Bundespolizei zeigte den Mann wegen Beamtenbeleidigung an. Im Verfahren gegen ihn gaben die Beamten bereits zu Protokoll, den Mann aufgrund seiner Hautfarbe gezielt kontrolliert zu haben, da sie den Deutschen für einen ohne Papiere nach Deutschland Einreisenden hielten. In Folge wollte der Mann gegen die diskriminierende Praxis klagen, sein Anliegen wurde jedoch abgewiesen. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat mit seiner Entscheidung, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundespolizei zurückzuweisen, Schwarze Menschen und People of Color in Deutschland, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zu Verdächtigen erklärt. Es entsteht eine diskriminierende Situation für einen Großteil der in Deutschland lebenden Menschen. Mit jeder Kontrolle werden Menschen „ausländischen Aussehens“ (so der Wortlaut der Polizei) daran erinnert, dass sie als nicht-zugehörig zur Gesellschaft bzw. als mögliche Straftäter_innen identifiziert werden. Bundespolizist_innen haben von nun an eine Rechtsgrundlage mit der sie rassistische und diskriminierende Denkmuster und Vorgehensweisen rechtfertigen können. Das Urteil trägt außerdem in großem Maße dazu bei, die veraltete Auffassung zu bekräftigen, dass die Deutschen eine homogene Gruppe seien. Die systematische Kriminalisierung von Menschen aufgrund äußerlicher (unveränderbarer) Merkmale hat in Deutschland eine lange Tradition, derer man sich bewusst sein muss und dies allein sollte schon Warnung genug sein.
Des Weiteren haben internationale- und europäische Gremien wie der UN- Menschenrechtsausschuss, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Europäische Grundrechteagentur eindeutig festgestellt, dass Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen, die allein oder wesentlich auf Kriterien wie der zugeschriebenen „ethnischen“ Zugehörigkeit oder “Hautfarbe” einer Person basieren, gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung verstoßen (*) .
*Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes besagt “alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich” und “niemand darf wegen seiner […]Abstammung, seiner ‘R.’, […] beachteiligt […]werden”. Das Urteil widerspricht somit dem Grundgesetz, wenn es der Bundespolizei erlaubt, “racial profiling” zu betreiben. Weiterhin widerspricht diese Praxis auch dem AGG sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, hier insbesondere Artikel 1(“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren […]”), 2 (“Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach ‘R.‘, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […].”), 3 (“Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person […].”), 6 (“Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.”), 7 (“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.”), 8 (“Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.”), 9 (“Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.”), 13 (“Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.[…]”) und 28 (“Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.”).
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.04.2012
Petition endet:
19.07.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Liebe Mitstreiter_innen,
die vier Wochen sind wie im Flug vergangen. Ein Tag ist noch Zeit die Online Petition gegen Racial Profiling zu unterschreiben. Die Forderung: Eine unabhängige Meldestelle, die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen und die Aufnahme von Racial Profiling ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
www.stoppt-racial-profiling.de/
Leider sind es nicht die 50 000 Stimmen geworden, aber es sind immer noch genug, um die Dringlichkeit dieses Themas deutlich zu machen. Lassen Sie uns diesen Eindruck bis Morgen noch ein wenig mehr verstärken und gemeinsam die 12 000 Stimmen oder mehr schaffen.
Bitte verbreiten Sie diese Information per Mail und Facebook, auch wenn Sie dies vielleicht schon einmal getan haben.... weiter -
Last Call - Letzter Aufruf -
noch 1 Tag ist es möglich ein Zeichen zu setzen und gegen die Praxis der Polizei zu unterschreiben Menschen aufgrund der zugeschriebenen Unterschiede zu kontrollieren - helft mit racial profiling auch in Deutschland zu beenden und zu einer demokratischen und rassismusfreien Polizeiarbeit zu kommen
epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.nc.html
unserer Webseite zur Kampagne wird auch nach Zeichnungsfrist online bleiben und ihr könnt euch über den Fortgang der Kampagne informieren.
ISD Bund -
Liebe Unterzeichner_innen der ersten Petition gegen racial profiling,
wir haben mit eurer Unterstützung einen beachtlichen Erfolg erzielt und haben das Thema der rassistische Polizeimassnahmen in die öffentliche Diskussion gebracht.
Auch die zweite Petition, die wir diesmal direkt beim Bundestag eingereicht haben. ist schon jetzt ein voller Erfolg. Trotzdem sind die bisher knapp über 10 000 Unterschriften nicht genug um deutlich zu machen das wir hier ein wichtiges Thema in den Bundestag diskutieren sehen wollen. Deshalb bitten wir euch, falls nicht schon geschehen, die neue Petition - www.stoppt-racial-profiling.de - zu unterschreiben und an möglichst viele Menschen diese Mail weiterzuleiten.
Wenn wir der Marke von 50 000 näher kommen... weiter
Debatte
Dieses Urteil widerspricht auch der EU Menschenrechtscharta. Zusätzlich möchte ich auf folgendes hinweisen: 2010 veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, in Bezugnahme auf die Artikel 8, Schutz personenbezogener Daten, und 21, Nichtdiskriminierung, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ein Handbuch "Diskriminierendes "Ethnic Profiling" erkennen und vermeiden. <a href="http://fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/Guide-ethnic-profiling_DE.pdf" rel="nofollow">fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/Guide-ethnic-profiling_DE.pdf</a>
Ich bin nicht gegen die Petition. Aber so wird die Petition keinen Erfolg haben. Die Petition richtet sich an den deutschen Bundestag, also die Legislative. Die Legislative kann jedoch kein Urteil der Jurisdiktion, also der Gerichte, revidieren. Hier muß eine Berufung oder evtl. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Den Rest der Petition finde ich gut und unterstützenswert. Ich schlage daher eine Neufassung der Petition ohne die erste Forderung vor.