Erfolg
Kultur

Protest gegen Schließung der Denkmalschmiede Höfgen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Zweckverband Kulturraum Leipziger Raum
3.772 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

3.772 Unterstützende

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

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Mit Bescheid vom 21.02.2012 hat der Kulturraum Leipziger Raum den Antrag der Kultureinrichtung Denkmalschmiede Höfgen vom 28.3.2011 "auf Zuwendungen des Kulturraumes Leipziger Raum im Jahr 2012" abgelehnt. Das hat die sofortige Schließung der Denkmalschmiede Höfgen zur Folge. Das Ziel der Petition ist die Erhaltung der Kultureinrichtung mit ihrem einzigartigen Profil.

Weiterführende Informationen unter:

de-de.facebook.com/pages/Denkmalschmiede-Höfgen/129387293781939?sk=wall

https://www.hoefgen.de/index.html

https://www.lvz-online.de/region/grimma/foerderung-abgelehnt-denkmalschmiede-hoefgen-droht-das-aus/r-grimma-a-126429.html

Begründung

Mit dieser Petition möchten wir gegen die Ablehnung der institutionellen Förderung für das Jahr 2012 durch den Kulturraum Leipziger Raum protestieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Denkmalschmiede Höfgen: Neustart nach dem Aus

    Nachdem die Kultureinrichtung infolge eines Totalausfalls der Förderung ab dem Jahr 2012 das Ende vermeldet hatte, hat Dr. Uwe Andrich, Eigentümer des Vierseithofes in Kaditzsch und ehemaliger Geschäftsführer, nach der zwangsläufigen Insolvenz der Kultureinrichtung einen Neustart vollzogen.
    Als privatwirtschaftliches Einzelunternehmen betreibt er den Hof seit einem Jahr als Tagungs- und Eventlocation, Künstlerhaus und Hotel.
    Auch öffentliche Konzerte und gastronomische Angebote stehen seit jüngster Zeit wieder im Veranstaltungskalender. Details unter: www.hoefgen.de

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    Wir wünschen eine frohe Weihnachtszeit und freuen uns über Ihren Besuch!
    Kristina Bahr... weiter

  • Erfolg für Denkmalschmiede Höfgen
    Die Beschwerde der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27. April 2012 hatte Erfolg. Mit Beschluss vom 18. Juli 2012 entschied das OVG, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27.April 2012 geändert wird.
    Der Kulturraum wurde im Zusammenhang mit der strittigen Zuwendung zur institutionellen Förderung zur Zahlung von Abschlägen in Höhe von 215.000 € für 2012 verpflichtet. Eine Sicherheit muss geleistet werden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
    Damit wurde eine neue Verhandlungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage die Beteiligten gemeinsam einen Weg für eine tragfähige... weiter

Kommentar zum Contra-Argument: Wer behauptet - vielmehr unterstellt -, es ginge bei den Taetigkeiten der Denkmalschmiede darum, auf Kosten des Steuerzahlers eine ruhige Kugel zu schieben, hat offenbar ein ebenso abstruses wie unvollkommenes Bild von dem, was die Denkmalschmiede in den vergangenen Jahren geleistet hat.

Dass sich Privatleute mit öffentlichen Geldern die Taschen vollstopfen, kann wohl keine Dauerlösung sein. Besser ist es, die Steuer- und Abgabenlast zu senken und den Bürger selber entscheiden zu lassen, ob er sein hart erarbeitetes Geld für eine "Denkmalschmiede" ausgeben will, oder eben nicht.

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