3.501 Υπογραφές
Η αναφορά απευθύνεται σε: Gesundheitsministerium
Es ist dringend an der Zeit, dass viel mehr Naturheilverfahren (mit guter Studienlage) in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden, damit sie gleichberechtigt mit schulmedizinischen Behandlungen als erstattungsfähig beansprucht werden können. Da Naturheilverfahren kostenmäßig oftmals günstiger als schulmedizinische sind, wäre das ein sicher nicht unerheblicher Kostensenkungsfaktor für das Gesundheitswesen. Oftmals helfen bei bestimmten Beschwerden schon lang bewährte naturheilkundliche Behandlungen und machen eine teure schulmedizinische Medikation überflüssig, deren Nebenwirkungen häufig wieder mit weiteren Medikamenten abgefedert werden müssen - für manche Patienten eine Kettenreaktion ohne Ende. - Nähere Infos zu den - nach anerkannten wissenschaftlichen Qualitätsstandards zugelassenen Naturheilverfahren - finden Sie im Internet unter: https://www.hufelandgesellschaft.de/
Αιτιολόγηση
Im Grundgesetz sind die allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Aus Artikel 2, Absatz 1 GG (Grundgesetz) resultiert das Recht, selbstbestimmt über seine Heilbehandlung zu entscheiden. So gesehen ist es in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, dem Einzelnen für seine Krankenkassen-Beiträge notwendige Heilbehandlungen gesetzlich zuzusagen, ihn aber andererseits von bestimmten Behandlungsmethoden (hier: Naturheilverfahren) auszuschließen und der Eigenfinanzierung zu überlassen. Hier besteht ein großes Ungleichgewicht in der Anerkennung zwischen Naturheilverfahren und Schulmedizin, das dringend in den gesundheitsrechtlichen Fokus genommen und reformiert werden muss!
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Η αναφορά ξεκίνησε:
11/02/2021
Η αναφορά τελειώνει:
31/12/2024
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Υγεία
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Νέα γλώσσα-
Ausgang der im Oktober 21 eingereichten Bundesverfassungsklage und weitere Neuigkeiten ...
στον/-ην/-ο 20.01.2023Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperlichen Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme komplementärer Therapien nicht deutlich genug erschlossen hat. Es gilt also nach wie vor: Erst Ausschöpfung von Leitlinientherapien, dann mögliche Alternativen und damit von vornherein keine kostenmäßig abgesicherte Entscheidungsmöglichkeit zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Behandlungsoptionen. Natürlich kann ich mich für alternative... παρακάτω
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Liebe Petitionsunterstützer/innen,
zunächst möchte ich Ihnen/euch alles Gute zum neuen Jahr wünschen und mich besonders für all die hinzugekommenen Unterschriften und unterstützenden Kommentare bedanken! - Ich habe meine Petition inzwischen noch mal zeitlich verlängert und hoffe, dass in diesem Jahr noch viele Unterschriften dazu kommen.
Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperliche Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme... παρακάτω -
Änderungen an der Petition
στον/-ην/-ο 07.11.2021
Συζήτηση
Ich denke eher, dass Krankenkassen-Beiträge zumindest stabil gehalten werden können, wenn kostengünstige Naturheilverfahren mehr eingesetzt würden!
Kein Geld für Scharlatane!
Γιατί υπογράφουν οι άνθρωποι
Beide Verfahren haben ihre Daseinsberechtigung. Ich persönlich habe mit Naturheilverfahren sehr gute Erfahrungen gemacht und wünsche mir, dass sie allen Menschen zur Verfügung steht, nicht nur denjenigen, die es sich leisten können.
Alle Menschen sollen frei wählen können zwischen Schulmedizin und Naturheilverfahren.
weil es wenig gerecht wäre...
Weil es jedem Patienten frei stehen sollte für welche gesundheitliche Unterstützung er sich entscheidet und dies auch erstattet werden sollte.
In der Naturheilkunde arbeiten wir sehr an der. Prävention von Erkrankungen.
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Weil es gerechtfertigt ist. Menschen sollen frei wählen können zwischen Schulmedizin und Naturheilverfahren, wer heilt hat Recht - Wir brauchen das Recht auf alle Möglichkeiten!