20.01.2023, 20:50
Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperlichen Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme komplementärer Therapien nicht deutlich genug erschlossen hat. Es gilt also nach wie vor: Erst Ausschöpfung von Leitlinientherapien, dann mögliche Alternativen und damit von vornherein keine kostenmäßig abgesicherte Entscheidungsmöglichkeit zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Behandlungsoptionen. Natürlich kann ich mich für alternative Behandlungen entscheiden, diese werden aber nicht von den Krankenkassen erstattet. Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, hat einfach Pech gehabt - so gesehen ist die Therapiefreiheit stark eingeschränkt.
Die Ablehnung meiner Verfassungsbeschwerde macht um so deutlicher, wie weit wir noch von einer kostenerstattungsbezogenen gleichberechtigten Akzeptanz von schulmedizinischen und naturheilkundlichen Therapien entfernt sind. Vielleicht öffnen sich die Türen für eine dringend erforderliche sozialpolitische Diskussion, wenn an den Universitäten mehr Lehrstühle für Naturheilkunde und Komplementärmedizin eingerichtet werden - bisher sind es gerade mal sieben ... Nur durch vermehrt etablierte evidenzbasierte wissenschaftliche Forschung und Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Bereich der Naturheilkunde kann der Weg zu einer gesetzlich verankerten Gleichstellung von Schulmedizin und Naturheilverfahren in Deutschland an politischem Gewicht gewinnen - immerhin ist ein Anfang gemacht.
Um die Erstattungs-Diskrepanz der verschiedenen medizinischen Ansätze noch mehr an die Öffentlichkeit zu bringen, möchte ich demnächst meinen Fall einigen soliden Talk-Shows anbieten - natürlich auch auf die laufende Petition aufmerksam machen - und Möglichkeiten recherchieren, inwieweit eine Klage beim Europäischen Gerichtshof umsetzbar ist. Immerhin nehmen lt. einer Studie des europäischen Sonderausschusses zur Krebsbekämpfung (BECA) rund 40 % europäischer Krebspatienten komplementäre Behandlungen in Anspruch.
Ich möchte Sie/euch gerne noch auf ein Projekt aufmerksam machen, was mit sehr am Herzen liegt.
Denise Rudolph hatte mich im Rahmen ihres Online-Krebs-Portals "Lichtblicke für Krebspatienten" mit Schwerpunkt biologischer Krebsmedizin angesprochen, ob ich Interesse hätte, bei ihrer geplanten Reportage "Hyperthermie, die vierte Säule der Onkologie" mitzumachen. So haben wir in den vergangenen zwei Jahren wichtige Interviews zum Thema mit komplementär arbeitenden Fachärzten, relevanten Institutionen und auch einem Medizin-Rechtsanwalt geführt. Ziel ist es, die bereits sehr gut erforschte Hyperthermie mit ihren absolut wenigen Nebenwirkungen als einen wichtigen Therapiebaustein der Krebstherapie mehr bekannt zu machen. Der Film soll nach Möglichkeit im Frühjahr diesen Jahres fertig gestellt sein - der Trailer dazu ist bereits auf You Tube abrufbar. - Frau Rudolph hat dieses Projekt bisher vollständig aus Spenden und eigenen Mitteln finanziert. Da der Film sehr kostenaufwendig ist, wurde vor kurzem ein Crowdfunding-Projekt dazu gestartet. Langfristig sollen weitere Reportagen zu verschiedenen weiteren komplementären Krebs-Therapien entstehen, um so Betroffenen ein größeres Spektrum an zusätzlichen Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie/ihr im Rahmen meiner Petition einen kleinen Spendenbeitrag für die erste Filmreportage leisten würden/würdet. Hier der Link zum Crowdfunding-Projekt (dort kann man sich auch den Trailer anschauen):
www.gofundme.com/f/lichtblicke-fur-krebspatienten-dokumentarfilm?utm_campaign=p_cp+share-sheet&utm_content=undefined&utm_medium=copy_link_all&utm_source=customer&utm_term=undefined
Herzlichen Dank für Ihre/eure Unterstützung!
Rosie Castera