Die Petiton ist beendet. Es wurden 1703 Unterschriften gesammelt.
Die Zeichnungsfrist ist beendet.

Nachtflugbeschränkung Flughafen Leipzig

Von: Michael Teske aus Schkopau

An:   Sächsische Staatsregierung in Sachsen

Wir fordern die Einschränkung der Flugbewegungen am Flughafen Leipzig/Halle im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 auf solche Flugzeuge, die ICAO Annex 16 Chapter 4 entsprechen oder die ICAO Annex 16 Chapter 3 entsprechen und in der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung enthalten sind.

Mit der Umsetzung dieser Forderung könnten insbesondere die sehr lauten Flugzeuge vom Typ AN 124 und AN 12 nachts nicht mehr verkehren.

Begründung: Am Flughafen Leipzig/Halle besteht eine unbeschränkte Nachtflugerlaubnis für Fracht- und Militärtransporte. Die vorgeschriebenen rein passiven Schallschutzmaßnahmen reichen nicht aus, um gesundheitliche Folgen des daraus resultierenden erheblichen Nachtfluglärms für die betroffene Bevölkerung ausreichend abzumildern. Dies ist auch das Ergebnis neuerer medizinischer Feldstudien, u. a. im Umfeld des bezüglich der Fluglärmbelastung vergleichbaren Flughafens Köln-Bonn.
Zur spürbaren Verminderung des akut gesundheitsgefährdenden Nachtfluglärms sind daher aktive Schallschutzmaßnahmen unabdingbar.
Das geforderte nächtliche Verkehrsverbot von Flugzeugen, die nicht in der sog. Bonusliste enthalten sind, entspricht der geübten Praxis an für Nachtflüge geöffneten deutschen Flughäfen, z. B. auch am Flughafen Köln-Bonn, welcher eine mit Leipzig vergleichbare Bedeutung für den Expressfrachtverkehr hat.
Schon wegen des Anteils der nach Einführung der Bonusliste nachts unstatthaften Flüge von weniger als einem Prozent an den nächtlichen Flugbewegungen wird diese Regelung die Wirtschaftlichkeit des Flughafens praktisch nicht beeinträchtigen. Jedoch würden dadurch
ca. 42 Prozent der sehr lauten Überflüge mit über 80 dB(A) Spitzenpegel
ca. 89 Prozent der besonders lauten Überflüge mit über 85 dB(A) Spitzenpegel sowie
alle extrem lauten Überflüge mit > 90 dB(A) Spitzenpegel,
jeweils gemessen an einer Messstation des Flughafens im Abstand von ca. 13 km von der Start- und Landebahn, entfallen. Dies würde eine merkliche Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Bürger bedeuten.

Im Namen aller Unterzeichner.

Schkopau, 01.11.2010 (aktiv bis 30.04.2011)

Debatte zur Petition

PRO: Diesen Spruch "Geld regiert die Welt" habe ich schon oft gehört. Das das im 21 Jahrhundert aber solche Ausmaße annimmt, hätte ich nicht erwartet. Aber mehr...

PRO: Wer in der heutigen Zeit, wo sich alles um Umwelt,- und Klimaschutz dreht, Tag und Nacht Flugzeuge massenweise aufsteigen läßt und selber von sich behauptet mehr...

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