Verkehr

Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
37.621 Unterstützende 35.839 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

37.621 Unterstützende 35.839 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" soll wie folgt geändert werden:

Wie bisher sollen auch Fahrzeuge ohne TÜV und AU bewegt werden können.

Begründung

Restaurierungen, Kauf, Verkauf und Überführungsfahrten sind anderweitig nicht sinnvoll durchführbar, Dies betrifft auch und insbesondere Nutzfahrzeuge, vom Mähdrescher über Omnibus bis LKW, die nur extrem kosten- und zeitintensiv sowie umständlich per Tieflader bewegt werden könnten. Das technische Kulturgut der Oldtimerfahrzeuge wird dadurch massiv bedroht. Private Käufe und Verkäufe von Fahrzeugen mit abgelaufenen oder ausländischem TÜV werden nahezu undurchführbar. Werkstätten können nicht mehr angesteuert und Probefahrten nicht mehr durchgeführt werden. Dies erschwert und verunmöglicht somit die Wiedererlangung einer HU. Die HU und AU soll Voraussetzung für die neuen Kurzzeitkennzeichen sein, Die logistische Umsetzung zur Erlangung der HU und AU mithilfe der Kurzzeitkennzeichen soll aber zukünftig verboten werden. Hier möchte der Bundestag eine klassische Deadlock-Situation schaffen und das geht so nicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • Sehr geehrte Unterstützer und Unterstützerinnen,

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    Wenn der Petitionsausschuss Online-Unterschriften nicht anerkennt, dann macht es für den formalen Weg im Petitionsverfahren keinen Unterschied. Ihre Petition wird genauso bearbeitet und beschlossen wie jede andere Petition auch.

    Allerdings ist die Art und Weise, wie der Petitionsausschuss diesen Fakt kommuniziert, wenig hilfreich und zeugt nicht von Bürgernähe, wie man es sich eigentlich von einem Petitionsausschuss wünschen würde.

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  • Die nicht-öffentlichen Beratungen zum Thema Kurzzeitkennzeichen haben begonnen.
    767 Unterschriften dieser Petition sind mit eingefllossen. Die 36854 Online-Unterschriften wurden nicht anerkannt. Es bleibt abzuwarten, wann eine Antwort erfolgt.

Ich fühle mich durch das neue gesetz in meiner Freiheit eingegrenzt. auserdem kann mann von ausen nicht sagen ob das Auto top oder flop ist. Ich glaube nicht das der missbrauch der kennzeichen ein grund für die neue regelung ist.Sollten denn zuviele Unfälle dadurch endstehen würde doch die Versicherung vorher einen Riegel vorschieben. Ich glaube die Politik will die hobbyschrauberei eindämmen

Es gibt in Deutschland aber eine fast vergessene Regelung , mit der es gestaltet ist Fahrten zum und vom TÜV,sowie zur und von der zulassungsstelle zu fahren. Wenn das zuletzt zugelassene Kennzeichen am Fahrzeug montiert ist, man einen gültigen Versicherungsschein dabei hat und nur der direkte weg gefahren wird.

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