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Juristische Staatsprüfung: Passau als Prüfungsstandort retten!

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Bayerisches Ministerium der Justiz (Landesjustizprüfungsamt)

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Lūgumraksts adresēts: Bayerisches Ministerium der Justiz (Landesjustizprüfungsamt)

Online-Petition: Mit vereinten Kräften für Passau!
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat beschlossen und jüngst verkündet, dass die zweite juristische Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2024/2 nicht mehr in Passau stattfinden soll (siehe die Berichte in der Passauer Neuen Presse vom 6. und 11. Mai 2023: „Kein zweites Staatsexamen mehr in Passau“ bzw. „Staatsexamen: Deshalb fällt Passau 2024 raus“).
Um die neun fünfstündigen Klausuren zu schreiben, sollen Passauer Referendare ab 2024 nach Regensburg reisen. Für Referendare der Prüfungsorte Augsburg, Bamberg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg ändert sich hingegen nichts.
Die Unterzeichner halten die Entscheidung, Passau die zweite juristische Staatsprüfung zu entziehen, für falsch – zusammengefasst aus folgenden Gründen:
1. In Passau gibt es für ein e-Examen exzellente Bedingungen.
2. Der Entzug der zweiten juristischen Staatsprüfung und der damit verbundene Versuch einer Zentralisierung schwächt die gesamte Region und Passau als herausragenden Universitäts- und Justizstandort. Vertrauen in Digitalisierung entsteht nicht, wenn dadurch einige schlechter dastehen als andere, sondern nur, wenn alle gewinnen.
3. Die Entscheidung bedeutet eine signifikante Schlechterstellung der Passauer Referendare gegenüber anderen Referendaren in Bayern und steht im Übrigen auch im Widerspruch zu politischen Versprechen, anstelle der zentralistischen Bevorzugung von Ballungsräumen den grenznahen und auch ländlichen Raum in Bayern besonders zu fördern.
Die Entscheidung zu revidieren, ist ein Gebot von Gleichbehandlung und Fairness sowie politischer Klugheit und Zuverlässigkeit. Kosten- oder Praktikabilitätserwägungen können eine solche Schlechterstellung nicht rechtfertigen.
Wir wenden uns deshalb mit dieser Petition an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Staatsminister Georg Eisenreich (CSU), mit dem Ziel einer Korrektur der Entscheidung und der Beibehaltung des Prüfungsstandorts Passau für beide juristischen Staatsprüfungen.
Erstunterzeichner der Petition sind:

  • Dr. Achim Dilling
  • Jürgen Dupper, Oberbürgermeister der Stadt Passau
  • Prof. Dr. Jörg Fedtke
  • Christian Flisek, MdL
  • Dr. Olaf Heinrich, Bürgermeister der Stadt Freyung
  • Rudolf Helmhagen
  • Walter Keilbart
  • Raimund Kneidinger, Landrat des Landkreises Passau
  • Prof. Dr. Bettina Noltenius
  • Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M.
  • Theresa Schmitt und Jakob Freier (stellvertretend für die Fachschaft Jura an der Universität Passau) sowie Jonathan Franz (als Vorsitzender für den Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.)

Berichterstattung:
Wenn die Prüfung in die Ferne rückt, in: Süddeutsche Zeitung vom 22.5.2023, https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-passau-jura-staatsexamen-petition-1.5875063
Petition für Staatsexamen in Passau, in: Passauer Neue Presse vom 20.5.2023, https://www.pnp.de/print/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/petition-fuer-staatsexamen-in-passau-11221730

Pamatojums

1. Passau ist bei Digitalisierung vorn dabei!
Die Implementierung eines elektronisch ausgestalteten schriftlichen Examens (e-Examen) ist wichtig und notwendig, um mit der digitalen Transformation Schritt zu halten. Allerdings soll Digitalisierung den Menschen dienen und das Leben erleichtern, nicht hingegen Benachteiligungen verursachen und bei Betroffenen Ängste und Stress auslösen.
Der Vorteil von Digitalisierung besteht gerade darin, nicht auf einen bestimmten Ort angewiesen zu sein. Am Prüfungsstandort Passau gibt es beste Bedingungen. Die Universität Passau, die am Entscheidungsprozess bisher nicht beteiligt wurde, ist in der Lage und bereit, in Kooperation mit dem Landesjustizprüfungsamt ein e-Examen in Passau zu ermöglichen und die dafür notwendigen Räume bereitzustellen.
2. Passau muss ein starker Universitäts- und Justizstandort bleiben!
Eine Verlagerung der zweiten juristischen Staatsprüfung nach Regensburg schwächt den Standort Passau als herausragenden Ausbildungs-, Forschungs- und Justizstandort massiv. Das aktuelle CHE-Ranking hat erneut gezeigt, dass das Jurastudium an der Universität Passau zur absoluten Spitze gehört – bundesweit unter den Top 3 der Juristischen Fakultäten und bayernweit Top 1. Wer ausgerechnet den Prüfungsstandort Passau streicht, unterstreicht nicht, dass es bei solchen Entscheidungen primär auch um die Anerkennung der Leistungen bei Lehre und Forschung gehen sollte. Es wird sogar der Eindruck erweckt, dass möglicherweise rankingrelevante Defizite in der Ausbildungsqualität anderswo ausgeglichen werden sollen.
Eine solche nicht faktenbasierte Gleichmacherei schadet nicht nur dem konstruktiven Wettbewerb, sondern sendet auch das Signal, dass Leistung sich nicht lohnt. Für einen herausragenden Wissenschaftsstandort, wie Bayern es ist und weiterhin sein möchte, wäre es fatal, einen solchen Eindruck zu erwecken.
3. Keine Schlechterstellung von Passauer Studierenden und Referendaren!
Wenn Passauer Referendare nicht an dem Ort die Prüfung absolvieren dürfen, wo sie üblicherweise leben, während Referendare etwa aus München oder Regensburg von einer wohnortnahen Prüfung profitieren, ist eine Ungleichbehandlung und eine daraus folgende deutliche Benachteiligung der Passauer Referendare mit Händen zu greifen. Die juristischen Staatsprüfungen bedeuten ohnehin ein erhebliches Maß an Stress für diejenigen, die sie absolvieren müssen – es gibt kaum eine vergleichbar anspruchsvolle Prüfung.
Allein deshalb ist es ein Gebot von Gleichbehandlung und Fairness, eine wohnortnahe Prüfung zu gewährleisten und Passauer Prüfungskandidaten wegen der großen Entfernung von Regensburg zum Wohnort Passau nicht dazu zu zwingen, vor und nach der Klausurzeit noch an- und abzureisen oder gar die Zeit in einem Hotel verbringen müssen. Immerhin sind es von Passau nach Regensburg circa 120 Kilometer, wofür mit dem Auto 1,5 Stunden einzukalkulieren sind, was insgesamt pro Tag 3 Stunden Reisezeit bedeutet. Die auf der A3 ständig vorhandenen Staus und Staugefahr sowie permanente Zugverspätungen und -ausfälle erhöhen Stress und Aufwand zusätzlich.
Die Benachteiligung schwächt zudem die Attraktivität der Stadt Passau als Justiz- und Ausbildungsstandort, sowohl bezogen auf die Studien- als auch die Referendarzeit. Wenn die Politik und Parteien sich die Förderung des ländlichen Raums und der Regionen auf die Fahnen schreiben, die nicht ohnehin zu den attraktiven Ballungsräumen zählen, beschädigt es die Glaubwürdigkeit, wenn man gleichzeitig dafür sorgt, dass diese Regionen durch von oben verordnete zentralistische Entscheidungen geschwächt werden. Genau das passiert aber, wenn die zweite juristische Staatsprüfung aus Passau abgezogen und nach Regensburg verlagert wird. Es passt nicht zusammen, Teile des Verwaltungsgerichts von Regensburg nach Freyung zu verlegen, dafür aber die Passauer Region mit einem teilweisen Abzug der Juristenausbildung zu bestrafen.
Nachtrag: Es geht zwar primär um die zweite juristische Staatsprüfung am Prüfungsstandort Passau. Aber genau genommen geht es um viel mehr, nämlich um die Folgen von Digitalisierung - was uns alle betrifft, ganz gleich, ob Jurist oder Nichtjurist. Wenn Digitalisierung bedeutet, dass es manchen am Ende schlechter geht als anderen und einige gegenüber anderen sogar benachteiligt werden, dann läuft etwas in die falsche Richtung. Das darf nicht sein und das sollten wir als Gesellschaft auch nicht einfach hinnehmen. Da muss gegengesteuert und nachjustiert werden. Und das geht - wie gesagt - nicht nur Juristen an, sondern uns alle.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 18.05.2023
Petīcija beidzas: 17.10.2023
Reģions: Bavārija
Kategorija: Izglītība

Jaunumi

Debates

Studierende, die das Erste Juristische Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben oder zu spät abgebrochen haben, stehen da ohne nichts. Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) würde sich sehr aufregen, wenn die Uni Passau nun als Gegenmaßnahme zur Sicherung des Justizausbildungsstandorts den integrierten LL.B. am besten sogar mit dem integrierten LL.M. einführt. Immerhin hat das LJPA es verbockt. Nun soll es die Konsequenzen ihrer Handlungen selbst zu spüren bekommen.

Wenn kein integrierter LL.B. mit unbegrenzten Fehlversuchen, dann keine Unterschrift!

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