12.374 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Bundesregierung, Bundestag
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V. fordert, dass das von der Bundesregierung geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler bei der Wohnungsvermittlung, wie es im "Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips" formuliert ist, nicht eingeführt wird. Das Bestellerprinzip in seiner aktuellen Formulierung schützt die Mieter nicht und verfehlt damit sein Ziel. Der IVD fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Einführung zu unterlassen.
Begründung
Die Einführung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, …
… gefährdet den Berufsstand des Maklers und damit Arbeitsplätze. Für den Makler kann das Bestellerprinzip im Vermietungsbereich Verdienstausfall, Entlassungen und im schlimmsten Fall die Bedrohung seiner Existenz bedeuten.
…stellt einen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Durch die geplanten Regelungen dürfen praktisch nur noch Vermieter den Immobilienmakler zahlen. Damit hätte der Mieter nicht mehr die Freiheit, einen Makler zu beauftragen. Dies sollte aber auch in einer sozialen Marktwirtschaft möglich sein. Ein klarer Einschnitt zu Lasten des Mieters, aber auch zu Lasten des Maklers, der für den Interessenten eine individuelle Leistung erbringt, dafür aber von ihm kein Geld nehmen darf.
… lässt keine einzige Wohnung entstehen. Nur durch Wohnungsneubau kann der Anspannung auf den Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete begegnet werden. Das Bestellerprinzip schafft keinen Wohnraum, sondern macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik.
… bremst den Mietwohnungsneubau. Müsste stets der Vermieter die Maklerprovision bezahlen, würde es zunehmend uninteressant, Wohnraum zur Vermietung sein Eigen zu nennen. Folge: Nicht nur institutionelle Investoren kehren dem Mietwohnungsbau den Rücken zu, sondern auch private Kapitalanlager. Die Mietwohnungsknappheit würde zunehmen. Diese würde die Menschen in das Wohnungseigentum drängen, auch wenn sie eigentlich lieber Mieter bleiben würden. Nicht nur im europäischen Ausland blickt man mit Neid auf den deutschen Mietwohnungsmarkt, da dieser im Vergleich zum Ausland gut funktioniert. Hierzulande ist die Mieterquote beträchtlich. Durch das Bestellerprinzip würde das Erfolgsmodell Schaden nehmen.
…basiert auf Fehlannahmen Nach dem Gesetzentwurf sollen Wohnungssuchende entlastet werden. Das Justizministerium nennt hier einen Betrag in Höhe von 571 Mio. €, wobei der Betrag auf nicht belegbaren Annahmen beruht und sich somit dem Vorwurf der Willkür gefallen lassen muss. Verfassungsrechtlich ist dies höchst bedenklich.
… belastet am Ende den Mieter. Die Maklercourtage, die der Vermieter infolge der neuen Regelung zahlen müsste, könnte in letzter Konsequenz in Form höherer Mieten oder Abschlagszahlungen an den Mieter weitergereicht werden und öffnet dem sogenannten Grauen Markt Tür und Tor.
… hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmermobilität. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen kurzfristig eine Wohnung in einer fremden Stadt suchen, sind auf die Unterstützung eines Maklers bei der Wohnungssuche angewiesen. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip wäre die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten nur noch begrenzt möglich, was zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde.
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Petition gestartet:
08.05.2014
Petition endet:
07.11.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Wohnen
Neuigkeiten
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Liebe Unterzeichner/in der Petition,
gestern Nacht haben die Spitzen der Bundesregierung im Koalitionsausschuss eine endgültige Entscheidung zur Mietpreisbremse und zum sogenannten Bestellerprinzip getroffen (ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2015/february/article/koalition-einigt-sich-auf-unechtes-bestellerprinzip-ivd-kuendigt-verfassungsklage-an.html). Gemeinsam mit Ihnen haben wir auf Bundes- und Länderebene fast ein Jahr hart gegen den Gesetzentwurf gekämpft. Wir sind erschüttert, dass die Union am Ende ihren Widerstand aufgegeben und dem Entwurf (dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803121.pdf) in dieser Form zugestimmt hat.
Trotz der Empfehlung des Bundesrates und dem Verweis der Bundesregierung das... weiter -
Liebe/r Unterzeichner/in der Petition,
erst einmal: vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit 12.375 Unterschriften gegen das falsche Bestellerprinzip haben wir unser Sammelziel von 10.000 um fast ein Viertel übertroffen! Wir möchten uns insbesondere auch bei all denjenigen bedanken, die zusätzlich zu ihrer eigenen Unterschrift bei Kollegen und Kunden auf „Stimmenfang“ gegangen sind und so wesentlich zum Erfolg der Petition beigetragen haben.
Die gewaltige mediale und politische Resonanz auf die Petition des IVD hat nicht nur bei uns Eindruck hinterlassen. Deswegen möchten wir Sie heute darüber informieren, was knapp einen Monat nach Ablauf der Petition mit Ihrer Stimme passiert ist:
Noch bevor am 7. November der Gesetzentwurf zum Mietrechtsnovellierungsgesetz... weiter
Debatte
In den Regionen, in denen wir arbeiten, hat es sich seit Jahren durchgesetzt, dass Maklergebühren in den meisten Fällen je zur Hälfte vom Mieter und vom Vermieter bezahlt werden. Das wird von beiden Seiten begrüßt. Schließlich ist man auch beiden Partnern gleichermaßen verpflichtet, vermittelt dem Mieter eine passende Wohnung und dem Vermieter einen ordentlichen Mieter. Das sollte es doch beiden Partnern wert sein, wenn man damit eine Menge Zeit und Arbeitsauswand spart.
Wenn Makler für einen Auftraggeber was tun sollen Sie gerecht entlohnt werden. Egal ob der Auftraggeber Mieter oder Vermieter ist. Wenn man manche Maklerexposes im Internet sieht oder Besichtigungstermine mit zig anderen Interessenten teilen muß dann glaub ich, dass in dieser Berufsgruppe sehr viel schwarze Schafe tätig sind die jetzt auch am lautesten blöken