Region: Bayern
Bild der Petition Förderung kulturelles Leben, Wissenschaft und Genuss der Natur: Schutz der Astronomie
Wissenschaft

Förderung kulturelles Leben, Wissenschaft und Genuss der Natur: Schutz der Astronomie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
341 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

341 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

In Artikel 140 der Bayerischen Verfassung ist der Staat und die Gemeinden beauftragt Kunst, kulturelles Leben und Wissenschaft zu fördern.

Weiterhin ist der Staat und die Gemeinden in Artikel 141 der Bayerischen Verfassung beauftragt den freien Genuss der Natur sicherzustellen und den sparsamen Umgang mit Naturgütern zu gewährleisten.

Seit längerer Zeit wird die älteste Wissenschaft, das Kulturgut Astronomie, der freie Genuss der Natur in Form von dunklem Sternenhimmel durch künstliche Beleuchtung massiv gestört. Die Beleuchtung ist so stark, dass Bayern hell erleuchtet auf Satellitenbildern sichtbar ist. Wissenschaftler sind aus diesen Gründen ausgewandert und haben Sternwarten in entlegenen Gebieten der Erde gegründet, da in Bayern ihre Arbeit nur schwer oder nicht möglich ist. Das kulturelle Gut der Astronomie wird von Schulen, Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen, Volkssternwarten und vielen Amateuren weitergetragen, diese Arbeit ist wichtig, allerdings wird durch die existierende künstliche Beleuchtung die astronomische Beobachtung massiv gestört. Menschen in Ballungszentren bleibt der Genuss der Sterne und die Forschung an der Astronomie so verwehrt und selbst in ländlichen Gebieten in Bayern ist Astronomie nur eingeschränkt möglich.

Mit dieser Petition wird gefordert die Bedingungen für die Astronomie als Kulturgut und Wissenschaft zu verbessern mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass die Mensch, Tier und Natur allgemein auch profitiert.

Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen die nicht nur kostenneutral sind, sondern sogar Geld einsparen: A) Bayernweite Abschaltung der Außenbeleuchtung an 12 sternklaren Nächten im Jahr jeweils 1x im Monat. Dabei sind insbesondere die öffentliche Außenbeleuchtung (z. B. Straßenbeleuchtung) aber auch kommerzielle und private Außenbeleuchtung (z. B. Werbung, Skybeamer, Haus- und Gartenbeleuchtung) gemeint. Ein Abschalt-Tag soll um 10.00 Uhr Vormittags durch Abstimmung der Volkssternwarten in Bayern unter Berücksichtigung der Wetterlage für die folgende Nacht festgelegt werden. Die Meldung soll zentral per eMail-Verteiler an die zuständigen Gemeinden versendet werden und gleichzeitig über die Medien an die kommerziellen und privaten Stellen in Bayern weitergegeben werden, so dass die Abschaltung rechtzeitig erfolgen kann. Ausgenommen von dem Verbot von Außenbeleuchtung sollen absolut unverzichtbare Außenbeleuchtung sein wie die Beleuchtung von fahrenden oder fliegenden Verkehrsmitteln, Fußgängern (Taschenlampen), Bahnhöfen, Flughäfen und Baustellen.

B) Allgemeine Reduzierung der öffentlichen Beleuchtung auf 1/10 der Beleuchtungsstärke durch Abschaltung einzelner Lampen oder Einsatz schwächerer Leuchtmittel in jeder Nacht.

C) Verbot von auffälliger Beleuchtung die Fahrer im Straßenverkehr ablenkt und astronomische Beobachtung stören (z. B. Skybeamer, auffällige Werbung).

Weiterhin sei auf die Gruppe "Dark Sky" der Vereinigung der Sternfreunde e. V. hingewiesen die auch technische Maßnahmen bei der Beleuchtung vorschlägt um das Streulicht von künstlicher Beleuchtung zu reduzieren. Es wäre auch ein Anliegen kontinuierlich an der Vermeidung von Streulicht zu arbeiten.

Begründung

Durch diese Maßnahmen wird 1) Das Kulturgut und die Wissenschaft der Astronomie wird wieder ermöglicht und somit gefördert und somit dem Artikel 140 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen.

2) Naturgüter werden wie in Artikel 141 der Bayerischen Verfassung gespart und die Landschaft geschützt. Kraftwerke können eingespart werden oder es müssen weniger neue Kraftwerke gebaut werden. Dies verhindert weitere Zerstörung der Natur durch radioaktiven Müll (Atomkraft), Wasserkraft (Auenlandschaften), Lärmbelästigung (Windkraft), Kohlendioxid (fossile Kraftwerke) oder verschandelte Landschaft. Kurzum: Einsparung von Naturgütern (Strom) ist notwendig um auf Dauer die Lebensgrundlagen aller Lebewesen und den freien Genuss der Natur sicherzustellen.

3) Weiterhin sprechen andere Argumente für die Reduktion von Außenbeleuchtung: - Heimische Tier- und Pflanzenarten werden durch Beleuchtung und Skybeamer gestört (hauptsächlich Insekten und Vögel) - Auffällige Beleuchtung (Skybeamer und Werbung) führen zu Ablenkungen im Straßenverkehr und somit zu Unfällen - Studien belegen bereits Schlafstörungen beim Menschen durch die helle Beleuchtung in den Städten

In diesem Sinne wird darum gebeten Gesetze zu erlassen um die Maßnahmen A, B und C umzusetzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Diese Petition hat auch mit Umwelt und Klimaschutz zu tun. Energie und Ressorseneinsparung durch weniger Stromverbrauch in der Öffentlichkeit (Straßenbeleuchtung,Kirchenbeleuchtung, usw ) Auch für die Flora und Fauna ist es ein Geschenk. Dieser Aufruf sollte von der ganzen Weltbevölkerung erhört und Unterzeichnet werden.

Die Atomkraftwerke können nicht kurzfristig abgeschaltet werden, das ist technisch nicht möglich. Die Photovolataik-Anlagen liefern nachts sowieso fast keinen Strom, außer bei klarem Himmel und starken Mondschein. Das Abschalten der Straßenbeleuchtung und der strahlenden Ampeln insbesondere an Kreuzingen erhöht die Unfallgefahr und damit auch die Erhöhung der Unfalltoten. Die professionellen Astronomen brauchen absolute Dunkelheit und das auch noch in möglichst größer Meereshöhe.

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