Region: Hamburg
Bild der Petition Bleiberecht für Anna und Melania Sarkissian

Bleiberecht für Anna und Melania Sarkissian

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hamburgische Bürgerschaft
928 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

928 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Schulgemeinschaft der Heinrich Hertz Schule Hamburg bittet um den Verbleib und das Aufenthaltsrecht für Anna und Melania Sarkissian. Nach 13 Jahren in Hamburg soll die Familie nach Armenien abgeschoben werden.

Begründung

Die Kinder sind noch nie in diesem Land gewesen, sprechen nicht diese Sprache und können nicht armenisch lesen. Die Familie ist fest in Hamburg integriert.

Anna (11), ist in Hamburg geboren. Melania (17) geht seit 11 Jahren in Hamburg zur Schule. Melania und Anna sind Schülerinnen der Heinrich- Hertz Schule und in jeder Beziehung integriert.

Die Vermittlung einer guten Bildung durch die Förderung der Leistungsbereitschaft jedes Einzelnen und die Stärkung der sozialen Kompetenz in der Klassengemeinschaft ist uns eine großes Anliegen. Hier verhalten sich die Mädchen vorbildlich.

Herausragend ist die Tatsache, dass Melania durch eigene Anstrengung und mit viel Fleiß von der Haupt- über die Realschule bis in die gymnasiale Oberstufe gelangt ist. Ihr schulischer Erfolg und somit ihr weiterer Lebensweg wird durch die angekündigte Maßnahme massiv bedroht.

Melania und Anna sind unsere Freundinnen und geachtete Schülerinnen der HHS sie gehören nach Hamburg. Bitte helfen Sie ihnen eine Heimat, Sicherheit und eine Aufenthalts- genehmigung in Hamburg zu bekommen, um ihren Bildungsgang erfolgreich abschließen und ihr Leben selbständig in die Hand nehmen zu können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Ich bin dafür daß die beiden bleiben, sicher und finde es toll, daß Menschen sich für sie einsetzen. ABER. Als ob sie Tiere auf dem Markt wären, werden die "Vorzüge" der Betroffenen hervorgehoben: Schulnoten, Dauer des Aufenthalts, soziales oder sportliches Engagement...Ist jemand, der drogensüchtig, Ladendieb, Schwarzfahrer, festgenommener Demonstrant, Ex-Häftling... als Flüchtling damit aus dem Rennen? Wollen wir uns wirklich anmaßen, diese Meßlatte anzulegen? Ich mit Sicherheit nicht.

Wer sich mit falschen Angaben Einreise oder Leistungen in Deutschland erschleicht, hat sein Bleiberecht verwirkt. Außerdem ist ein Asyl für den Fall der Verfolgung vorgesehen. Wenn besagte Familie glaubhaft und stichfest nachweisen kann, daß sie in ihrem Heimatland verfolgt oder bedroht wird, dann kann sie hierbleiben. Sonst nicht. Daß man ja Mensch sei oder daß man sich schon so sehr an Deutschland gewöhnt habe, ist kein Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern