Bergbau - Import von Steinkohle

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.056 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.056 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Steinkohle importierende und verstromende Unternehmen verpflichtet, Lieferanten und Handelswege offenzulegen. Des weiteren möge er beschließen, dass die importierenden Unternehmen regelmäßig nachweisen müssen, ob und wie sie geprüft haben, ob der Abbau der importierten Steinkohle zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Abbauregionen beiträgt.

Begründung

Deutschland importiert aktuell über 70 Prozent der hierzulande benötigten Steinkohle. 2018 werden die letzten deutschen Zechen geschlossen und der Importanteil wird auf 100 Prozent anwachsen. Die deutschen Energiekonzerne profitieren von der günstigen Importkohle. In ihren Berichten zur Unternehmensverantwortung erklären die meisten Unternehmen, dass sie ihre Lieferanten verpflichten, die Menschenrechte zu achten. Dennoch sieht die Realität häufig anders aus. Insbesondere aus dem wichtigsten Lieferland Kolumbien kommen immer wieder Meldungen über Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. Betroffene Gemeinden werden nicht angemessen entschädigt und umgesiedelt. Landwirtschaftliche Nutzflächen und die häufig damit verbundene Ernährungssouveränität gehen verloren. Die gewerkschaftliche Organisation der ArbeiterInnen wird behindert. Die Rechte indigener Gemeinschaften werden nicht oder nur unzureichend beachtet. Ob es in anderen Lieferländern wie Russland oder Südafrika besser aussieht, ist schwer einzuschätzen, weil wenig Informationen aus den Abbaugebieten vorliegen. Dabei könnte beim Rohstoff Steinkohle die notwendige Transparenz vergleichsweise einfach hergestellt werden, denn Steinkohle muss anders als metallische Rohstoffe, Uran oder Erdöl nicht aufwendig weiterverarbeitet werden. Die Handelswege sind ebenfalls i.d.R. recht gut nachvollziehbar. Aktuell sind die importierenden Unternehmen jedoch nicht verpflichtet, über ihre Lieferanten Auskunft zu geben. Auch werden keinerlei Informationen veröffentlicht, wie die Unternehmen konkret geprüft haben, ob der Abbau der Steinkohle zu Menschenrechtsverletzungen führt oder nicht. Deutschland und die deutschen Energieversorger tragen eine Mitverantwortung für die Folgen des Steinkohleabbaus in Kolumbien, Russland und anderswo. Dies hat die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort vom 15. Februar 2011 auf Frage 21 der Kleinen Anfrage 17/4605 der Grünen bestätigt, in der sie den Unternehmen eine menschenrechtliche Verantwortung innerhalb ihrer Einflusssphäre zuschreibt und erwartet, dass die Unternehmen diese Verantwortung auch wahrnehmen und entsprechende Monitoring-Systeme einrichten. Die deutschen StromverbraucherInnen haben ein Recht darauf, zu erfahren, von woher und unter welchen Bedingungen deutsche Unternehmen Steinkohle für die Stromerzeugung beziehen. Ohne die notwendigen Transparenz- und Rechenschaftspflichten kann nicht nachvollzogen werden, ob die deutschen Unternehmen die erforderliche menschenrechtliche Verantwortung auch wahrnehmen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.04.2012
Sammlung endet: 05.06.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-750-036379 Bergbau

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Import von Steinkohle durch deutsche
    Unternehmen nur möglich ist, wenn die importierenden und verstromenden
    Unternehmen Lieferanten und Handelswege offenlegen.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 1 056 Mitzeichnungen und
    61 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
    nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
    Bundesrepublik Deutschland importiere über 70 Prozent der benötigten Steinkohle.
    Nach Schließung der letzten Zechen steige dieser auf 100 Prozent. Deutsche
    Energiekonzerne profitierten von der günstiger importierten Kohle. Zwar
    verpflichteten sich die meisten Unternehmen in den Exportländern, die
    Menschenrechte zu achten. Dennoch komme es immer wieder, insbesondere in
    Kolumbien, zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Ferner
    würden betroffene Gemeinden oft nicht entschädigt oder sogar umgesiedelt.
    Landwirtschaftliche Nutzflächen gingen verloren, die gewerkschaftliche Organisation
    der Arbeitnehmer werde behindert. Indigene Bevölkerungsgruppen und deren
    Ansprüche würden nicht beachtet. Deshalb müsse beim Steinkohleimport
    Transparenz hergestellt werden. Die hiesigen Energieversorger trügen eine
    Mitverantwortung für den Steinkohleabbau mit seinen Begleitumständen in den
    Lieferländern. Hiesige Stromverbraucher hätten ein Recht zu erfahren, woher und
    unter welchen Bedingungen Steinkohle für die Stromerzeugung gefördert und
    bezogen würde.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte er die in der 17. Wahlperiode
    nach § 109 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingeholte
    Stellungnahme des damaligen Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (vgl.
    Bericht und Beschlussempfehlung des Ausschusses,
    Bundestagsdrucksache 17/12228). In der 18. Wahlperiode wurde der Import von
    Steinkohle ebenfalls im parlamentarischen Raum thematisiert. Informationen hierzu
    lassen sich u. a. der Bundestagsdrucksache 18/2518 entnehmen.

    Auch der Petitionsausschuss der 19. Wahlperiode hat sich intensiv mit dem Anliegen
    befasst. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
    zusammenfassen:

    Soweit mit der Petition beanstandet wird, deutsche Unternehmen profitierten von der
    Importkohle, stellt der Petitionsausschuss fest, dass es keinen Preisunterschied
    zwischen einheimischer und importierter Steinkohle gegeben hat.
    Der Steinkohlebergbau wurde in Deutschland bis Ende des Jahres 2018
    subventioniert. Weil der durchschnittliche Einfuhrpreis für Steinkohle aus Drittländern
    die Grundlage für die Preisbildung bei der einheimischen Kohle bildete, konnten
    Steinkohleverbraucher importierte und einheimische Steinkohle zu etwa gleichen
    Preisen beziehen.

    Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die starke Nachfrage an importierter
    Kohle, insbesondere in China, zu erheblichen Preissteigerungen geführt hat.
    Günstige Importpreise sind mithin nicht mehr zu erzielen. Seit Ende der 1990er Jahre
    hatte sich der Einfuhrpreis zwischenzeitlich nahezu verdreifacht. Derzeit liegt der
    Preis bei ca. 200 Prozent des Ende der 1990er Jahre ermittelten Preisdurchschnitts.

    Auf den internationalen Kohlemärkten bildet sich ein relativ einheitliches Preisniveau
    heraus, das vor allem von den Grenzkosten des Anbieters bestimmt wird.

    Im Hinblick auf die mit der Petition gerügten Bedingungen in den Lieferländern betont
    der Ausschuss, dass die Bundesregierung bei allen von ihr flankierten Vorhaben die
    Einhaltung international anerkannter Menschenrechte sowie ökologischer und
    sozialer Standards fordert. Nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftlicher und
    sozialer Fortschritt sind ohne die Achtung der Menschenrechte undenkbar. Der Bund
    unterstützt die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) für mehr
    Transparenz von Geldflüssen im Zusammenhang mit Bodenschätzen. Darüber
    hinaus setzt er sich verstärkt dafür ein, dass die deutsche Wirtschaft
    unternehmerisches Handeln an international anerkannten Instrumenten und
    Initiativen wie den OECD-Leitsätzen ausrichtet.

    In diesem Zusammenhang macht der Petitionsausschuss jedoch darauf
    aufmerksam, dass es sich bei den Steinkohleimporten grundsätzlich um
    Importgeschäfte deutscher Firmen mit ausländischen Unternehmen handelt, die
    ohne Beteiligung der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen zustande
    kommen. Dennoch haben Unternehmen, entsprechend den vom Sonderbeauftragten
    für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen entwickelten Frameworks
    for Business and Human Rights („Protect, Respect, Remedy“) eine
    menschenrechtliche Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte innerhalb ihrer
    Einflusssphäre. Dies schließt die Achtung indigener Landrechte ein. Mithin erwarten
    Bundesregierung und Bundestag, dass die Unternehmen diese Verantwortung
    wahrnehmen und entsprechende Monitoringsysteme einrichten.

    Das weltweit wichtigste Instrument zur Förderung verantwortungsvoller
    Unternehmensführung stellen neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN
    Global Compact die oben genannten OECD-Leitsätze dar. Sie bieten für
    Unternehmen einen Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen sowie für die
    Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Dort wird beschrieben, was von
    Unternehmen bei internationalen Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im
    Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung sowie der Wahrung von
    Verbraucherinteressen erwartet wird. Die Leitsätze sind für alle Unternehmen aus
    OECD-Mitgliedsländern bindend.

    Alle Vertragsstaaten haben Nationale Kontaktstellen eingerichtet, an welche
    Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die Kontaktstelle der
    Bundesregierung ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet,
    nimmt Beschwerden entgegen, prüft diese und leitet gegebenenfalls
    Einigungsverfahren ein, innerhalb derer zwischen Beschwerdeführer und dem
    jeweiligen Unternehmen vermittelt wird.

    Der Ausschuss weist ferner auf das im August 2013 vorläufig in Kraft getretene
    Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union sowie Kolumbien und Peru
    hin, dem seit Januar 2017 auch Ecuador beigetreten ist. Darin ist u. a. die
    Umsetzung und Einhaltung multilateraler Abkommen in den Bereichen Umwelt und
    Arbeitsrecht festgeschrieben. Kolumbien ist eines der Hauptlieferländer der
    hierzulande eingesetzten Steinkohle.

    Ferner stellt die weltweite Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und die
    Weiterentwicklung des Normenkatalogs für Deutschland ein wichtiges Anliegen dar.
    In der ILO setzt sich die Bundesregierung für die Einhaltung der ILO-Konventionen
    insbesondere in Kolumbien ein und engagiert sich für den Schutz indigener Völker.

    Der Petitionsausschuss begrüßt die Gründung der Initiative „Bettercoal“ durch neun
    große europäische Energieversorger. Zu ihnen zählen u. a. drei große in der
    Bundesrepublik Deutschland aktive Energieversorger. Die Initiative engagiert sich für
    Umweltschutz, Arbeitssicherheit und faire Behandlung der Mitarbeiter beim
    Kohleabbau. Die Abbaubedingungen sollen transparent gemacht, die Einhaltung von
    Sozial- und Umweltstandards bei den Kohlelieferanten soll kontrolliert werden. Bei
    den Kohlelieferanten will man die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards
    kontrollieren. Dies wiederum soll durch Inanspruchnahme unabhängiger Institute
    erfolgen. Dies ist im sogenannten Bettercoal Code geregelt, welcher im Juni 2013
    von den Mitgliedern der Initiative beschlossen wurde.

    Die beschriebenen Instrumente sollen dazu beitragen, Erfordernisse des
    Umweltschutzes und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten. Es ist nicht
    vorgesehen, den Steinkohle importierenden und verstromenden Unternehmen
    weitere aufwändige Nachweispflichten aufzuerlegen. Dies stünde im Widerspruch zu
    den Bemühungen der Bundesregierung um einen Abbau der durch die Wirtschaft zu
    tragenden Bürokratielasten. Nach Einschätzung des Ausschusses haben die
    dargestellten Aktivitäten zu hinreichenden Maßnahmen mit Augenmaß und
    sachgerechter Abwägung der Interessen aller Beteiligten geführt.

    Abschließend macht der Ausschuss auf die Verordnung (EU) 2017/821 des
    Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von
    Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer
    von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und
    Hochrisikogebieten aufmerksam. Mit der Verordnung soll die Finanzierung von
    bewaffneten Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf der genannten
    Konfliktmineralien verhindert werden. Bei der Einfuhr aus Konflikt- und
    Hochrisikogebieten in die EU müssen Unternehmen deshalb ab dem 1. Januar 2021
    umfassende Sorgfaltspflichten einhalten. Der Ausschuss hebt jedoch ausdrücklich
    hervor, dass der mit der Petition angesprochene Import von Steinkohlen und
    Steinkohlenprodukten nicht Gegenstand der Verordnung (EU) 2017/821 ist.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung
    der Sach- und Rechtslage, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    nicht entsprochen werden konnte.

    Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass das Petitionsverfahren wegen
    gründlicher Prüfung des Anliegens und intensiver Beratungen längere Zeit in
    Anspruch genommen hat. Dafür bittet er um Verständnis.

    Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wirtschaft
    und Energie - zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)
  • am 08.06.2017

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