Region: Land Baden-Württemberg
Bild der Petition Behindertenbeauftragte und Behinderten(bei)räte im Landesgleichstellungsgesetz  Baden-Württemberg

Behindertenbeauftragte und Behinderten(bei)räte im Landesgleichstellungsgesetz Baden-Württemberg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag und Fraktionen Baden-Württemberg
534 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

534 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die volle inhaltliche Umsetzung im Landesgleichstellungsgesetz folgender Punkte:

• Die Behindertenbeauftragten auf Landes-, Kreis-, und Kommunalebene sollen unter Beteiligung aller Behindertenverbände und - gruppen benannt werden. Auf kommunaler Ebene ab 20.000 Einwohnern. Dazu wählen die Behindertenverbände und - gruppen die kommunalen Behindertenbeiräte, die die/den jeweiligen Behindertenbeauftragten wählen.

Die Behindertenbeauftragten • sollen hauptamtlich tätig und unabhängig sein. • sollen über eine angemessene Infrastruktur (Büro, MitarbeiterInnen, Arbeitsbudget) verfügen können. • sollen im Kreis direkt beim Landrat und in der Kommune beim Hauptamt angesiedelt sein. • sind innerhalb der Landes-, der Kreis- und der kommunalen Regierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von behinderten Menschen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Die entsprechenden Behörden haben die Behindertenbeauftragten bei der Wahrnehmung der Aufgaben zu unterstützen. Sie haben insbesondere Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. • sind gemeinsam mit dem Behindertenbeirat verpflichtet zur Erstellung einer klaren Beschreibung über Aufgaben, Ziele, Umsetzung und Berichterstattung usw. . • Die Behindertenbeiräte der Landkreise benennen VertreterInnen zu einem landesweiten Wahltreffen. Dort wählen sie unter sich den Landesbehinderten-beirat der wiederum die/den Landesbehindertenbeauftragte/n benennt.

Die Parteien und Fraktionen sollen hierfür gemeinsam mit den Kommunen eine solide Finanzgrundlage erarbeiten.

Begründung

Spätestens nach den Aussagen von Landesbehindertenbeauftragtem Gerd Weimer (SPD), Landtagsabgeordneter der GRÜNEN Thomas Poreski und Stefan Krusche von der GRÜNEN LAG Behindertenpolitik bei der Anhörung der GRÜNEN am 30. Januar 2012 im Landtag Baden-Württemberg können wir davon ausgehen, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg nun wirklich vorangetrieben wird.

Die wichtigsten Forderungen werden aber voraussichtlich nur sehr verwässert dargestellt werden, da das Land wegen dem Konnexitätsprinzip die Kosten scheut.

Konnexitätsprinzip lt. Wikipedia am 1.4.12: Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt (andere Formulierung: sie zur Wahrnehmung verpflichtet) und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt. Kurz und populär wurde dies auch ausgedrückt: “Wer bestellt, soll bezahlen”

Um aber die UN Behindertenrechtskonvention zügig umsetzen zu können, benötigen und fordern wir, der Verein

ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.

und die

Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der LINKEN in Baden Württemberg die volle inhaltliche Umsetzung von obigem Text.

Fragen und Unterschriftenbögen bei Gotthilf.Lorch@amici-tue.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Es wird höchste Zeit, dass die Behinderten die Behindertenpolitik und alles was damit zu tun hat, aktiv mitgestalten und mitbestimmen. Selbstbestimmung und Inklusion nicht nur im Alltags- und Berufsleben, sondern auch in der Behindertenpolitik. Leider ist es noch so, dass die Behindertenbeauftragten/Behinderten(bei)räte von den Politikern gestellt werden (kenne bis jetzt keine Ausnahmen) und wir Behinderte diese nicht selbst bestimmen dürfen. Ausserdem ist das in Gesetzen nicht verankert.

Noch kein CONTRA Argument.

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