534 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landtag und Fraktionen Baden-Württemberg
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die volle inhaltliche Umsetzung im Landesgleichstellungsgesetz folgender Punkte:
• Die Behindertenbeauftragten auf Landes-, Kreis-, und Kommunalebene sollen unter Beteiligung aller Behindertenverbände und - gruppen benannt werden. Auf kommunaler Ebene ab 20.000 Einwohnern. Dazu wählen die Behindertenverbände und - gruppen die kommunalen Behindertenbeiräte, die die/den jeweiligen Behindertenbeauftragten wählen.
Die Behindertenbeauftragten • sollen hauptamtlich tätig und unabhängig sein. • sollen über eine angemessene Infrastruktur (Büro, MitarbeiterInnen, Arbeitsbudget) verfügen können. • sollen im Kreis direkt beim Landrat und in der Kommune beim Hauptamt angesiedelt sein. • sind innerhalb der Landes-, der Kreis- und der kommunalen Regierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von behinderten Menschen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Die entsprechenden Behörden haben die Behindertenbeauftragten bei der Wahrnehmung der Aufgaben zu unterstützen. Sie haben insbesondere Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren. • sind gemeinsam mit dem Behindertenbeirat verpflichtet zur Erstellung einer klaren Beschreibung über Aufgaben, Ziele, Umsetzung und Berichterstattung usw. . • Die Behindertenbeiräte der Landkreise benennen VertreterInnen zu einem landesweiten Wahltreffen. Dort wählen sie unter sich den Landesbehinderten-beirat der wiederum die/den Landesbehindertenbeauftragte/n benennt.
Die Parteien und Fraktionen sollen hierfür gemeinsam mit den Kommunen eine solide Finanzgrundlage erarbeiten.
Begründung
Spätestens nach den Aussagen von Landesbehindertenbeauftragtem Gerd Weimer (SPD), Landtagsabgeordneter der GRÜNEN Thomas Poreski und Stefan Krusche von der GRÜNEN LAG Behindertenpolitik bei der Anhörung der GRÜNEN am 30. Januar 2012 im Landtag Baden-Württemberg können wir davon ausgehen, dass die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg nun wirklich vorangetrieben wird.
Die wichtigsten Forderungen werden aber voraussichtlich nur sehr verwässert dargestellt werden, da das Land wegen dem Konnexitätsprinzip die Kosten scheut.
Konnexitätsprinzip lt. Wikipedia am 1.4.12: Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte Aufgabe überträgt (andere Formulierung: sie zur Wahrnehmung verpflichtet) und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt. Kurz und populär wurde dies auch ausgedrückt: “Wer bestellt, soll bezahlen”
Um aber die UN Behindertenrechtskonvention zügig umsetzen zu können, benötigen und fordern wir, der Verein
ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.
und die
Landesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik der LINKEN in Baden Württemberg die volle inhaltliche Umsetzung von obigem Text.
Fragen und Unterschriftenbögen bei Gotthilf.Lorch@amici-tue.de
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.04.2012
Petition endet:
27.05.2012
Region:
Land Baden-Württemberg
Kategorie:
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderung am Text der Petition
am 06.05.2012
Debatte
Es wird höchste Zeit, dass die Behinderten die Behindertenpolitik und alles was damit zu tun hat, aktiv mitgestalten und mitbestimmen. Selbstbestimmung und Inklusion nicht nur im Alltags- und Berufsleben, sondern auch in der Behindertenpolitik. Leider ist es noch so, dass die Behindertenbeauftragten/Behinderten(bei)räte von den Politikern gestellt werden (kenne bis jetzt keine Ausnahmen) und wir Behinderte diese nicht selbst bestimmen dürfen. Ausserdem ist das in Gesetzen nicht verankert.
Noch kein CONTRA Argument.