Arbeitszeit - Keine Arbeitszeitregulierung bei ehrenamtlichem Einsatz in der Feuerwehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.027 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.027 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den ehrenamtlichen Einsatz in einer Feuerwehr vor der Einbindung in die Arbeitszeitrichtlinie (derzeit gültige Fassung: 2003/88/EG) der Europäischen Union zu schützen.

Begründung

Ehrenamtlich tätige Menschen in Freiwilligen Feuerwehren und ihre öffentlichen Träger müssen vor Rechtsunsicherheit geschützt werden und solchen Gedanken muss von vorne herein eine Absage erteilt werden. Die über 1 Million Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten, Berufsgruppen und Teilen des Landes. Damit ist die Petition an den Deutschen Bundestag begründet. Ziel der Petition ist die Verhinderung der Regulierung ehrenamtlichen Einsatzes, hier insbesondere in Freiwilligen Feuerwehren, in der neuen Arbeitszeitrichtlinie der EU. Der Deutsche Feuerwehrverband hat auf diese Problematik mehrfach, zuletzt in einer Pressemitteilung vom 23. Februar, hingewiesen. Dazu möchte ich persönlich ergänzen: -Die Entscheidung für ein freiwilliges Ehrenamt (auch für das Engagement in der Feuerwehr) entspricht der freien Entfaltung der Persönlichkeit und ist demnach durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz garantiert. -In Ihrer Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Selbstständige und abhängig Beschäftigte gleich. Die Regulierung für Arbeitnehmer widerspricht dem Allgemeinen Gleichheitssatz. -Die Regulierung und Bürokratisierung des Ehrenamtes widerspricht vollumfänglich dem von der Enquete-Kommission ?Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements? des Deutschen Bundestages definierten Verständnis von Bürgerlichem Engagement. -Die Kontrolle und Administration der Regeln der Richtlinie bedeuten einen immensen personellen und finanziellen Aufwand und konterkariert die Vorzüge des Modells der Feuerwehr in Deutschland, nicht nur im ländlichen Raum. -Das Prinzip der Freiwilligen Feuerwehr ist hinsichtlich der Flächendeckung, der Hilfsfristen und des personellen Aufgebotes einzigartig effektiv. Alternative Modelle mit privaten oder öffentlichen Berufsfeuerwehren sind in finanzieller Hinsicht gar nicht darstellbar. -Die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren tun viel mehr als Feuerwehrdienst. Hinsichtlich ihres zusätzlichen gesellschaftlichen Engagements und ihrer bewussten Einbindung in das direkte bürgerliche Leben vor Ort sind sie unbezahlbar. -Statt dem berechtigten Schutz von Arbeitnehmern wird in diesem Kontext das - ohnehin im modernen Berufsleben immer schwieriger werdende ? individuelle bürgerliche Engagement zusätzlich verkompliziert und erschwert. -Die Mitwirkungspflicht des Betroffenen an der Einhaltung einer solchen Richtlinie stellt die aktive Feuerwehrfrau und den aktiven Feuerwehrmann bei Bereitschaftszeiten, Tages- und Nachtzeiten vor eine nicht lösbare Herausforderung. Gleichlautend die anderen Beteiligten, wie die Gemeinde als Dienstherr, oder den Arbeitgeber. -Engagierte Bürger sind sehr häufig nicht ?nur? in der Freiwilligen Feuerwehr. Tatsächlich sind gerade sie mehrfach aktiv. Aufgrund von Arbeitszeitrichtlinien dürfen Sie nicht in den Konflikt geraten, sich zwischen verschiedenen Engagements entscheiden zu müssen. -Der Gedanke, ehrenamtliche Tätigkeiten in eine übergreifende Arbeitszeitrichtlinie zu integrieren steht im Widerspruch zu allem, was - parteiübergreifend - hinsichtlich des Engagements für das Gemeinwohl gesellschaftspolitisch an den Bürger kommuniziert wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.02.2012
Sammlung endet: 24.04.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8033-035054Arbeitszeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert, den ehrenamtlichen Einsatz in einer Feuerwehr nicht in die
    Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union einzubeziehen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass durch die Einbeziehung
    ehrenamtlicher Tätigkeiten in die Arbeitszeitrichtlinie bürgerliches Engagement
    wesentlich erschwert würde. Ehrenamtlich tätige Bürger, die sich mehrfach
    engagieren, müssten sich gegebenenfalls für eine der Betätigungen entscheiden.
    Darüber hinaus würde eine entsprechende Regulierung das Modell der Freiwilligen
    Feuerwehr gefährden.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1027 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 87 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen des
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Einbeziehung
    der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung wie folgt zusammenfassen:
    In Deutschland gelten ehrenamtlich Tätige einschließlich der ehrenamtlichen
    Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen nicht als
    Arbeitnehmer und unterfallen damit nicht dem Arbeitszeitgesetz.

    Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung des Petenten, dass eine generelle
    Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger - insbesondere der Angehörigen der Freiwilligen
    Feuerwehren oder der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei den
    Hilfsorganisationen - in die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG die Einsatzfähigkeit der
    deutschen Freiwilligen Feuerwehren und der Hilfsorganisationen gefährden würde.
    Eine mögliche Revision der Arbeitszeitrichtlinie wird bereits seit mehreren Jahren
    diskutiert. Trotz jahrelanger intensiver Verhandlungen ist eine Änderung der
    Richtlinie im Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Europäischem Parlament im
    Jahr 2009 gescheitert. Eine Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger in die Richtlinie
    wurde bei den Diskussionen allerdings nie thematisiert.
    Inzwischen haben die Sozialpartner auf europäischer Ebene der Europäischen
    Kommission mitgeteilt, dass sie in Verhandlungen über eine
    Sozialpartnervereinbarung zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie eintreten wollen.
    Die Europäische Kommission hat eine in Medienberichten verbreitete Fehlannahme,
    es gebe eine neue EU-Arbeitszeitrichtlinie oder die Kommission habe konkrete Pläne
    in Bezug auf die Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger, zum Anlass genommen
    klarzustellen, dass es derzeit keinen Vorschlag der Kommission gibt, die
    Arbeitszeitrichtlinie dementsprechend zu ändern. Allerdings hatte sie gegenüber
    einem britischen Feuerwehr- und Rettungsdienst die Auffassung vertreten, dass es
    vorzuziehen sei, Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (volunteer firefighters) in die
    Arbeitszeitrichtlinie einzubeziehen und für diese Personen besondere Regelungen zu
    treffen.
    Trotz der Klarstellung der Kommission, dass es keinen Vorschlag zur Änderung der
    Arbeitszeitrichtlinie gibt, hat sich Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen persönlich
    an den zuständigen Kommissar gewandt und die deutsche Haltung deutlich
    gemacht: Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Arbeitszeitrichtlinie auf
    ehrenamtliche Tätigkeiten wird strikt abgelehnt. Sie ist nicht nur mit Blick auf ihre
    praktischen Konsequenzen hoch problematisch. Auch erscheint die rechtliche
    Befugnis der EU zur Regelung der Arbeitszeiten von ehrenamtlich tätigen Personen,
    mangels Arbeitnehmereigenschaft dieser Personen, fragwürdig.
    Der Ausschuss lehnt die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der
    Arbeitszeitrichtlinie auf ehrenamtliche Tätigkeiten ebenfalls ab und unterstützt
    insoweit die Haltung der Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission.

    Darüber hinaus hält er die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich
    nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen.
    Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des
    Petenten bereits entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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