28.105 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Änderung des § 6 NKAG, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Niedersachen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Die Kommunen sollen über das allgemeine Steueraufkommen die eigene Infrastruktur nicht nur instand halten, wie es das NdsStrG vorsieht, sondern auch bei einer eventuellen Sanierung die Kosten nicht auf die anliegenden Eigentümer/-innen abwälzen können.
Der Nds. Landtag hat die Einführung von Wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bieten soll. Dazu sollen sog. Abrechnungsgebiete in den Kommunen eingeführt werden. Viele Kommunen werden dieses Mittel nicht wählen da die Schaffung der Abrechnungsgebiete rechtlich strittig ist und der Aufwand für die Verwaltung so groß ist, dass die Einnahmen kaum die Ausgaben decken würden. Zudem würden die Eigentümer auf lange Sicht noch mehr als sie mit den einmaligen Beiträgen belastet werden.
Begründung
Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Eigentümer von Grundstücken, die als Anlieger an sanierten Straßen liegen. Die Nutzer werden nicht herangezogen. Das führt zu teilweise grotesken Ergebnissen, wenn Eigentümer mit 30.000 Euro, 40.000 Euro oder sogar mehr für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommune gesetzlich verpflichtet ist die kommunalen Straßen laufend zu unterhalten, aber dieser Pflicht seit Jahrzehnten nicht nachkommen. Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus dem 19.Jahrhundert, das nicht in die moderne Gesellschaft gehört. Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und ggf. die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden muss.
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.03.2017
Petition endet:
23.06.2018
Region:
Niedersachsen
Kategorie:
Steuern
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 28.03.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Zwei Wochen mehr für die Antworten vom Parlament
am 23.08.2018openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Niedersächsischer Landtag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 9 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/abschaffung-von-strassenausbaubeitraegen-in-niedersachsen
Debatte
Straßen werden erstmalig durch die Grundstückseigner bezahlt und gehen in den Gemeindehaushalt ein. Die Unterhaltung obliegt fortan den Kommunen. Eine Komplettsanierung wird nach der Strabs wieder den Grundstückseigentümer aufgebürdet. Diese Kosten sind sofort in voller Höhe fällig und nach 25 bis 30 Jahren von den jetzt in die Jahre gekommenen Rentner/innen nicht mehr aufzubringen. Die Folge ist meist der Verkauf der Immobilie und der Gang ins Altersheim. Das ist sozial nicht vertretbar, deshalb weg mit Strabs, die ja erst in den 90er Jahren von einigen Kommunen eingeführt wurde!
Erstaunlich ist das Vertrauen der Strabs-Gegner in die öffentl. Haushalte. Zahlen müssen die Steuerzahler/Anlieger in jedem Fall. Zusätzliche Steuern oder wiederkehrende Festbeträge werden nach Jahren wohl kaum noch für den Straßenausbau zur Verfügung stehen, da die bereits jetzt erforderlöichen Rücklagen nicht eingehalten werden. Bei der prozentualen Beteiligung der Anlieger und der Allgemeinheit in der Strabs erhält man zumindest eine Straße. Hilfreich wäre eine Beratung durch den VWE bei der Planung und Ausführung, damit es nicht all zu extreme Auswüchse bem ERFORDERLICHEN Ausbau gibt.