Region: Tyskland
Økonomi

7% einheitlich auf Essen!

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237.007 Støttende
95% nået 250.000 til indsamlingsdestination
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  2. Samling stadig > 3 uger
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  5. Beslutning

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Es ist widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19% zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferungen weiterhin nur sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Nur mit den 7% Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben.

Nach drei Verlustjahren in Folge haben die heimischen Restaurants und Hotels noch nicht die Vorkrisenumsätze erreicht. So liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von Januar bis Mai 2023 immer noch 11,4% unter denen des Jahres 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Schon jetzt ist die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Das bedeutet einen historischen Verlust von 36.000 steuerpflichtigen Unternehmen in den Corona-Jahren.

Mit der dauerhaften Geltung von 7% Mehrwertsteuer würde der Branche zudem die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern schon genießt. In 23 EU-Staaten gilt bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie.

Begrundelse

Die Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 ist eine Katastrophe für die gastronomischen Betriebe und wird zu einem Preisschock für die Gäste führen - mit fatalen Folgen für die Gesellschaft, den Staat und die Betriebe. Folgende offensichtliche Gründe sprechen für die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie:

7% für kulinarische Vielfalt und Lebensqualität

Wir wollen, dass die Gastronomie auch in Zukunft facettenreich und lebendig bleibt. Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat und Kultur.

7% für bezahlbare und faire Preise

Wir wollen, dass für Normalverdiener und Familien auch in Zukunft ein Gaststättenbesuch bezahlbar ist. Eine Steuererhöhung bedeutet einen Preisschock für unsere Gäste.

7% für faire Löhne

Wir wollen, dass sich die Mitarbeiter in unserer Branche wohl fühlen. Im Gastgewerbe sind über zwei Millionen Menschen beschäftigt.

7% für mehr Nachhaltigkeit

Wir wollen, dass wir weiterhin in nachhaltige und umweltschonende Lösungen investieren können. Dafür brauchen wir Spielräume. Es sind unsere Restaurants, die auf regional erzeugte Produkte von Lieferanten aus der Umgebung setzen und damit nachhaltig wirtschaften. 7% helfen, einen Beitrag für regionale, gesunde und ausgewogene Ernährung zu leisten.

7% für fairen Wettbewerb und gerechte Steuern

Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. Supermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie – warum sollten wir dabei wieder steuerlich benachteiligt werden?

7% für gesunde und bezahlbare Kita- und Schulverpflegung

Wir wollen, dass das Essen in der Kita und Schule gesund und finanzierbar bleibt. Damit unsere Kinder auch hier lernen können, was gute Ernährung bedeutet – unabhängig vom sozialen und finanziellen Background.

7% für mehr Wertschätzung – so wie fast überall in Europa

Wir wollen, dass unsere Gastronomie in Deutschland im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn genauso wertschätzend behandelt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.dehoga-bundesverband.de/7-auf-speisen-sichern/

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Schulkantinen werden vom Finanzamt gleichgesetzt mit Restaurants. Das bedeutet, dass ab Januar auch die Besteuerung auf das Schulessen auf 19% steigen wird. Katzen und Hunde oder das edle Rennpferd fressen für 7%. Für unsere Kinder werden dann 19% fällig. Das ist einfach nur krank. Mittagessen für Kinder darf kein Luxus werden.

DEHOGA hat schon immer den Teufel an die Wand gemalt. In Wahrheit ist es dann nie so schlimm gekommen. Die DEHOGA sollte man deshalb nihct mehr ernst nehmen. Beispiel: Bevor das Rauchverbot in Bayern vor vielen Jahren per Volksentscheid eingeführt wurde, warnte die DEHOGA auch davor jetzt würde die Gastronomie massiv geschädigt und Schwarzgastronomie würde profitieren. Nichts davon ist eingetreten.

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