Tierschutz - Verbot der Kennzeichnung von Nutztieren durch Ohrmarken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
582 Unterstützende 582 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

582 Unterstützende 582 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:44

Pet 3-17-10-787-025254Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Kennzeichnung von Nutztieren mit
Ohrmarken in Deutschland verboten wird.
Zur Begründung wird dargelegt, dass unflexible zur Kennzeichnung der Tiere
verwendete Materialien die Tiere beim Einnehmen von regenerationsfördernden oder
entlastenden Liege- oder Stehpositionen behindern. Ohrmarken und andere
körperverletzende Kennzeichnungen zur Identifikation der Nutztiere würden die Tiere
quälen und beeinflussten ihr Verhalten negativ. Als mögliche Alternative wird
vorgeschlagen, optisch unterschiedliche Halsbänder oder Hals- bzw.
Fußgelenkbänder mit Chip und Handscanner zu verwenden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. Dem Anliegen schlossen sich
582 Mitzeichnende an.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) eingeholt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss im
Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung nach § 109 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Dieses Verfahren ist
von der Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben und stellt sicher, dass der
Fachausschuss Petitionen in seinen Erörterungen mit einbezieht. Gegenstand der
Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz waren
der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ der
Bundesregierung - Drucksache 17/10572 – sowie der „Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung des Tierschutzgesetzes“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -

Drucksache 17/9783. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere mit Kennzeichen, z.B. Ohrmarken
oder Fußfesseln, basiert auf EU-weit geltenden tierseuchenrechtlichen Vorgaben, um
eine schnelle Rückverfolgbarkeit von Tieren im Falle des Auftretens einer Tierseuche
zu garantieren. Die Kennzeichnung der Tiere im Viehverkehr ist, um den
tierseuchenrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, unumgänglich. Kennzeichen
müssen aus tierschutzrechtlichen Gründen jedoch so am zu kennzeichnenden Tier
zu befestigen sein, dass es nicht darunter leidet.
Die in der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im
Viehverkehr (ViehVerkV) vorgesehene Kennzeichnung von Nutztieren geschieht
anhand von Ohrmarken. Das Anbringen der Ohrmarke erfolgt mittels einer Zange.
Dabei dürfen dem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen und Schäden
zugefügt werden; insbesondere ist darauf zu achten, dass größere Blutgefäße und
Knorpelleisten im Ohr nicht verletzt werden.
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf die Kennzeichnung
landwirtschaftlicher Nutztiere durch Ohrmarken ohne Betäubung vorgenommen
werden, da es sich hierbei um einen schadlos vertragenen geringfügigen Eingriff
handelt, der entweder sehr schnell durchgeführt wird oder die Schmerzfähigkeit
junger Tiere noch nicht oder nur unbedeutend berührt. Stehen mehrere
Kennzeichnungsmethoden zur Verfügung, ist grundsätzlich die für das Tier
schonendere Methode anzuwenden.
Die in der Eingabe genannte Alternative, anstelle von Ohrmarken Fußgelenkbänder
mit Chip (Fußfesseln) einzusetzen, kann zur Kennzeichnung von Schafen und
Ziegen bereits genutzt werden.
Die Verwendung von Halsbändern, wie mit der Petition vorgeschlagen, ist hingegen
ungeeignet, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bei nicht sachgemäßer
Anbringung des Halsbandes das Tier selbst verletzen, gegebenenfalls sogar
strangulieren und zu Tode kommen kann.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es wünschenswert wäre, zu prüfen, ob nicht
auch bei anderen Tieren als Schafen und Ziegen anstelle von Ohrmarken
Fußgelenkbänder mit Chip eingesetzt werden können. Da die EU-weit geltenden
tierseuchenrechtlichen Vorgaben betroffen sind, empfiehlt der Petitionsausschuss,
die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung (PDF)


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